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welche auf seiner Seite gegen die übrigen Mächte des Kontinents bestand; daher er fein genug mit der Ehre des schweizerischen Kriegsruhms auch seine eigenen Interessen zu verknüpfen wußte. Auf der Tagleistung zu Luzern kam durch die bey derselben eingegebenen Noten des französischen Ministers, der schweizerische Militärdienst in Frankreich wiederholt in Anregung, von welchen jene die das Werbungswesen betraf, das Verlangen des französischen Kaisers den Ständen deutlich aussprach, die wirksamsten Maasregeln zu ergreifen, die kapitulirten Regimenter zu ihrer Vollständigkeit zu bringen! Eine andere dieser Noten ertheilte beruhigende Auskunft über verschiedene augenblicklich nothwendig befundene Dislokationen der schweize= risch-französischen Truppen; und eine dritte gab Kunde von dem Uebertritte des ersten Schweizer-Regimenter in neapolitanische Dienste und den Schwierigkeiten, welche die Ratifikation der Kapitulation desselben bey dem Hofe von Neapel bis jest aufgehalten haben. Eine hierauf von der Tagfaßung ernannte Kommiffion wurde beauftragt, sich über die Mittel zu berathen, das Werbungswesen für den franzüßschen Dienst zu beschleuni gen, auf welchen Antrag zuleßt der einmüthige Entschluß genommen ward, daß die Tagjagung

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selbst und unmittelbar an jene Kantone, die mehr oder weniger ihre Kontingente noch nicht vollzählig haben, landesväterliche Ermahnungen abschicken solle, fich thätiger als bishin geschehen, für diese allianzmäßige Verpflichtung gegen Frank= reich zu erzeigen. Diesen Schritt der höchften eidgenössischen Behörde zur Erzielung der Wünsche Sr. kaiserlich französischen Majestát erhielte von dieser die vollkommenste Zufriedenheit, um so eher, weil der Erfolg demselben bestmöglichst entsprach. Während der Tagsazungsdauer zu Luzern machte auch der zeitherige französische Minister bey der Eidgenossenschaft, General Bial, derselbe die Anzeige von sei= nem Abrufe, mit der Aeusserung seines Bedauerns, aus einem so geliebten Lande nach Frankreich abreisen zu müssen, wohin ihn mächtigere Beweggründe jeßt riefen. Der ihn erseßende. August von Talleyrand überreichte dem Landammann am 12. Auguftmonde sein Kreditiv, das vom 12. Juli von Bayonne datirt war, und in welchem sich Kaiser Napoleon also ausdrückte: Das Interesse, welches wir fortdauernd an Eurer Republik nehmen, erlaubt uns nicht, es långer aufzuschieben, den Herrn General Vial, Kommandant der Ehrenlegion, welcher seine ihm aufgetragene Mission bey Euch

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beendigt hat, zu ersehen. Dem zufolge ist unsre "Wahl auf Herrn August v. Talleyrand, " einen unsrer Kammerherrn und Mitglied der » Ehrenlegion, gefallen, und wir ernennen ihn, »um bey Eurer Regierung in der Eigenschaft » eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers zu residiren." Da von dem Willen des Oberhaupts der französischen Nation, tem Mittelpunkte aller Hoffnungen für die Schweiz und für ihre innere und äußere Sicherheit, die Fortdauer dieses Freystaates einzig abhieng, so dußerte sich auch bendes ben den Regenten wie bey den Regierten, ein unermüdetes Bestreben, jede Spaltung und Stdrung, die etwan Privatinteresse øder Irrthum im Innern desselben erzeugen könnte, auszuweichen oder zu unterdrücken, und man betrach= tete es allgemein als eine Sache von der höch– ften Wichtigkeit, Ruhe und Ordnung eben so sehr benzubehalten, als auch die Hindernisse au bekämpfen, welche der Erfüllung der Absichten. die der furchtbare und mächtige Nachbar bege.. in dem Wege stehen könnten. In allen politischen Unternehmungen schien sich der Entschluß der Eidgenossen Europa anzukünden, mit Treue und Ergebenheit an Frankreich, sich in die Umstånde zu fügen, welche diese Epoche in der all

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gemeinen Staatengeschichte merkwürdig machen. Eben diese Aufmerksamkeit widmeten die eidgenössischen Stände auch den Wünschen der übria gen Mächte des Kontinents, die mit Frankreichs befreundet, zu Unterstüßung seines Glanzes, gleich der Schweiz mitwirken mußten; wogegen diese der schweizerischen Nation jene Gewogenheit zusicherten, welche einer solchen Achtung würdig ist. Landammann Rýttimann ge= dachte dieser freundschaftlichen Verhältnisse in feiner Rede, die er an die Tagsaßung ben ihrer Eröffnung am 6ten Brachmonde 1808 gehalten hatte, mit folgenden Worten: "Oestreichs mäch=

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tiger und milder Beherrscher hat, wie es sich von seiner edeln und milden Denkungsart hof„fen ließ, das Dekret vom 3 December 1803, die Inkameration betreffend, huldreich zurückgenommen; mehrere wohlthätige Stiftungen der Schweiz sind, mittelst dessen, wieder in » den Beiß von Gütern gefeßt, die dem öffentlichen Unterricht und den Armen gewidmet sind. „Mit Recht erwartet man von der anerkannt » Gerechtigkeitsliebe der Könige von Baiern und » Wirtemberg eine gleiche Verfügung; man hofft, daß auch ihrerseits gedachter Sequester von un» sern Besitzungen, die in ihren neuacquirirten »Provinzen gelegen find, aufgehoben und der Ge

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„nuß davon den rechtmäßigen Eigenthümern " wieder werde erstattet werden. Unser politisches sowohl als merkantilisches Verhältniß mit " dem Königreich Italien erhält in uns den » Wunsch rege, daß bald der glückliche Zeitpunkt ,, eintrete, wo dessen erhabener Regent seine »Zuneigung gegen die Eidgenossen in ihrer gan»zen Fülle zu Tage legen könne. Ein eugeres „Band knüpfet uns wieder an das Königreich „Neapel. Die abgeschlossene Kapitulation für ein Schweizerregiment wird ohne Zweifel, » während dieser Tagsabung, die Ratifikation „erhalten, und so braven, und durch schon ge= leistete Dienste sich verdient gemachten Soldag ten, unter einem schönen Himmel und im Dienste eines edelmüthigen Fürsten, eine ehn renha fte militärische Laufbahn zugeschert seyn. Badens Großherzog, der Hochgeehrte Greis, ein Abkömmling des uralten, der Schweiz „nur durch Wohlthaten in lebhaftem Andenken " bleibenden Zähringischen Stammes, läßt kei"nen Anlaß unbenußt, wo er das Band tiefgewurzelter Zuneigung durch neue Bildnisse freudonachbarlichen Wohlwollens noch enger zusammenziehen kann u. s. m."

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Die Vernichtung der weltlichen Macht des n Pabstes, welche das Napoleonsche Dekret vom

2. Apr..

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