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schen Preussen und Hannover. 32. Mediatisirte Gebiete, ...welche zu dem Königreich Hannover gehören sollen.

nenosač) Großherzogthum Oldenburg.

* 33 Abtretungen von Hannover an den Herzog von Olden-
* Burg. 1934. Größherzogliche Würde für Oldenburg. ~~
d) Großherzogthümer Mecklenburg-
Schwerin und Streliz.

35. Die großherzogliche Würde erhalten die herzoglichen
Hauser Mecklenburg Schwerin und MecklenburgStrelig.
e) Großherzogthum Sachsen Weimar.
36. Großherzogliche Würde für Sachsen Weimar. 37. Ab.
tretungen von Preussen an Sachsen Weimar. 38. Weitere
Maasregeln, in Absicht auf Bestimmung der an Weimar
abzutretenden Länder. 39., Bezirke und Orte, welche uns
ter diesen Abtretungen begriffen seyn sollen.

f) Fulda.

40. Abtretungen aus dem ehemaligen FuldaDepartement, an Preussen.

g) Verkaufte Domänen von Fulda und

Hanau.

41. Domänen des Fürstenthums Fulda und der Grafschaft Hanau.

h) Wetlar.

42. Verfügung über Weglar, zu Gunsten Preussens. i) Mediatisirte Bezirke in dem westphälis schen Kreise.

43. Mediatisirte oder fubjicirte Bezirke in dem westphäli, schen Kreise, welche zu Preussen gehören sollen.

k) Wirzburg und Aschaffenburg. 44. Verfügungen über das Großherzogthum Wirzburg und das Fürstenthum Aschaffenburg, zu Gunsten Baierns. 1) Fürst Primas. Diener des Großherzogs thums Frankfurt.

45. Rechte, Vorzüge, Unterhalt und Privatvermögen des Fürsten Primas. Unterhalt der Diener des Großherzog. thums Frankfurt.

m) Stadt Frankfurt.

46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Mit-
glied des teutschen Bundes. Rechtsgleichheit der christli
chen Glaubensparteien. Verfassung. Entscheidung der
Streitigkeiten über ihre Verfassung, und Handhabung dieser.
n) Großherzogthum Hessen.

47. Entschädigung des Großherzogs von Hessen.
o) Hessen-Homburg.

48. Wiedereinsehung des Landgrafen von Hessen. Hom-
burg in seine vormaligen Besigungen, Einkünfte, Rechte
und politischen Beziehungen.

p) Besizungen auf der linken Rheinseite, vorbehalten für Oldenburg, Coburg, Meck lenburg Streliß, HessenHomburg, und, den Grafen von Pappenheim.

49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldenburg, SachsenCoburg, MecklenburgStrelik, HessenHom. burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten wer den. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf die fe Gebiete.

q) Länder auf beiden Seiten des Rheins, für Destreich; insbesondere Isenburg.

51. Länder auf beiden Seiten des Rheins, welche an Destreich überlassen werden. 52. Fürstenthum Isenburg kommt unter östreichische Hoheit.

B) Teutscher Bund.

53. Stiftung dieses Bundes. Festseßung dazu gehöriger Gebiete, und seines Namens. 54. 3wed des Bundes. 55. Gleichheit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stim men. 57. Oestreichs Vorsih, und jeglichen Bundesgliedes Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesver. fammlung, für bestimmte Fälle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Ausseßung der Frage: ob den Stan desherren CuriatStimmen zu ertheilen sepen? 59. Be

ftimmung der für das Plenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Bundesversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Git und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfassung von Grundgesehen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schuh, Kriegs- und Bündnißrecht des Ganzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Bun Desgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Artikel der BundesActe.

III. Königreich der der Niederlande, und Großherzogthum Luremburg.

65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Gren± zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luxemburg. zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfestung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besihungen des Hauses NassauOranien in Teutschland. 71. Fürstlich - nassauischer Familien Vertrag von 1783, auf das Großherzogthum Luremburg übertra gen. 72. Rechte, Lasten und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. VereinigungsActe der belgischen Provinzen.

IV. Schweizerische Eidgenossenschaft.

74. Integrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei neuer Cantone. 76. Vereinigung des Bisthums Basel und der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der Einwohner in den mit Bern, zum Theil mit Neufchatel, vereinigten Ländern. 78. Zurückgabe der Herrschaft Razüns an den Canton Graubünden. 79. Verabredungen zwischen Frankreich und dem Canton Genf. 80. Abtretungen des Königs von Sardinien an den Canton Genf. 81. Com pensationen, welche zwischen den alten und neuen Cantonen eintreten sollen. 82. Verfügungen in Betreff der in Eng. land angelegten GeldCapitale. 83. Entschädigung für die

Besißer der Lods oder Löbergerechtsame. 84. Bestätigung der Declaration vom 20. März 1815, an die Tagsagung erlassen von denen Mächten, welche den pariser Frieden unterzeichnet haben.

V. Italien.

a) Sardinische Staaten.

85. Grenzen der Staaten des Königs von Sardinien. 86. Vereinigung der Staaten von Genua mit Piemont. 87. Titel eines Herzogs von Genua, für den König von Sardinien. 88. Rechte und Privilegien der Genueser. 89. Vereinigung der Feudi imperiali mit den Staaten des Königs von Sardinien. 90. Unbeschränktes Befestigungsrecht. 91. Abtretungen von Savoyen an den Canton Genf. 92. Neutralität der Landschaften Chablais und Faucigny.

b) Destreichische Staaten.

93. Aufzählung der an Oestreich zurückgefallenen Befihun. gen. 94. Länder, die mit der östreichischen Monarchie neu vereinigt werden. 95. Oestreichische Grenzen in Italien. 96. Schiffahrt auf dem Po. 97. Verfügungen, den Monte Napoleone betreffend.

c) Staaten des Hauses Este.

98. Staaten von Modena, Reggio und Mirandola, für den Erzherzog Franz von Este. Staaten von Massa und Carara nebst den Feudi imperiali in der Lunigiana, für die Erzherzogin Maria Beatrir von Este.

d) Parma und Piacenza.

99. Verfügungen über Parma und Piacenza, zum Vortheil der Kaiserin Marie Louise.

e) Staaten des Großherzogs von Toscana.

100. Großherzogthum Toscana. Verfügungen über den Stato degli Presidii, die Insel Elba, das Fürftenthum Piombino, und verschiedene Feudi imperiali.

ftimmung der für das Plenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Bun desversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Sit und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfassung von Grundgesetzen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schuh, Kriegs und Bündnißrecht des Ganzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Bun besgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Artikel der BundesActe.

III. Königreich der Niederlande, und Großherzogthum Luremburg.

65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Gren zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luremburg, zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfestung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besihungen des Hauses NassauOranien in Teutschland. 71. Fürstlich - nassauischer Familien Vertrag pon 1783, auf das Großherzogthum Luremburg übertra gen. 72. Rechte, Lasten und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. Vereinigungs Acte der belgischen Provinzen. IV. Schweizerische Eidgenossenschaft.

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74. Integrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei
neuer Cantone. 76. Vereinigung des Bisthums Basel und
der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der
Einwohner in den mit Bern, zum Theil mit
vereinigten Ländern. 78. 3urückgabe der Herr
an den Canton Graubünden. 79. Verabre
Frankreich und dem Canton Genf. 80.
Königs von Sardinien an den Cante
pensationen, welche zwischen den alte
eintreten sollen. 82. Verfügungen
land angelegten GeldCapitale.

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