ichen Preussen und Hannover. 32. Mediatisirte Gebiete, ...welche zu dem Königreich Hannover gehören sollen. noncise) Großherzogthum Oldenburg. d) Großherzogthümer Mecklenburg- 35. Die großherzogliche Würde erhalten die herzoglichen 7 མ༞ ༈༙ ན་་ ན་ས་ 40. Abtretungen aus dem ehemaligen FuldaDepartement, 41. Domänen des Fürstenthums Fulda und der Grafschaft b) Wetlar. 42. Verfügung über Wehlar, zu Gunsten Preussens. 43. Mediatifirte oder fubjicirte Bezirke in dem westphäli- " k) Wirzburg und Aschaffenburg. 1) Fürst Primas. Diener des Großherzog- 45. Rechte, Vorzüge, Unterhalt und Privatvermögen des m) Stadt Frankfurt. 46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Mit- 48. Wiedereinsehung des Landgrafen von Hessen. Hom. p) Besizungen auf der linken Rheinseite, vorbehalten für Oldenburg, Coburg, Meck lenburg Streliß, HessenHomburg und, den Grafen von Pappenheim. 49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldenburg, SachsenCoburg, MecklenburgStrelit, HessenHom. burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten werden. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf die fe Gebiete. q) känder auf beiden Seiten des Rheins, für Destreich; insbesondere Isenburg. 51. Länder auf beiden Seiten des Rheins, welche an Destreich überlassen werden. 52. Fürstenthum Isenburg kommt unter östreichische Hoheit. B) Leutscher Bund. 53. Stiftung dieses Bundes. Festseßung dazu gehöriger Gebiete, und seines Namens. 54. Zweck des Bundes. 55. Gleichheit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stim men. 57. Oestreichs Vorsig, und jeglichen Bundesgliedes Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesver. fammlung, für bestimmte Fälle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Ausseßung der Frage: ob den Stan desherren CuriatStimmen zu ertheilen sepen? 59. Be ftimmung der für das Plenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Bun desversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Sit und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfassung von Grundgesehen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schuh, Kriegs- und Bündnißrecht des Ganzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Bun Desgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Artikel der Bundes Acte. III. Königreich der Niederlande, und Großherzogthum Luxemburg. 65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Gren zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luxemburg, zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfestung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besihungen des Hauses NassauOranien in Teutschland. 71. Fürstlich - nassauischer FamilienVertrag pon 1783, auf das Großherzogthum Luremburg übertra= gen. 72. Rechte, Lasten und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. Vereinigungs Acte der belgischen Provinzen. IV. Schweizerische Eidgenossenschaft. 74. Integrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei neuer Cantone. 76. Vereinigung des Bisthums Basel und der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der Einwohner in den mit Bern, zum Theil mit Neufchatel, vereinigten Ländern. 78. Zurückgabe der Herrschaft Razüns an den Canton Graubünden. 79. Verabredungen zwischen Frankreich und dem Canton Genf. 80. Abtretungen des Königs von Sardinien an den Canton Genf. 81. Compensationen, welche zwischen den alten und neuen Cantonen eintreten sollen. 82. Verfügungen in Betreff der in Eng. land angelegten GeldCapitale. 83. Entschädigung für die Besißer der Lods oder Löbergerechtsame. 84. Bestätigung der Declaration vom 20. März 1815, an die Tagsazung erlassen von denen Mächten, welche den pariser Frieden unterzeichnet haben. V. Italien. a) Sardinische Staaten. 85. Grenzen der Staaten des Königs von Sardinien. 86. Vereinigung der Staaten von Genua mit Piemont. 87. Titel eines Herzogs von Genua, für den König von Sardinien. 88. Rechte und Privilegien der Genueser. 89. Vereinigung der Feudi imperiali mit den Staaten des Königs von Sardinien. 90. Unbeschränktes Befestigungsrecht. 91. Abtretungen von Savoyen an den Canton Genf. 92. Neutralität der Landschaften Chablais und Faucigny. b) Destreichische Staaten. 93. Aufzählung der an Oestreich zurückgefallenen Besihun. gen. 94. Länder, die mit der östreichischen Monarchie neu vereinigt werden. 95. Oestreichische Grenzen in Italien. 96. Schiffahrt auf dem Po. 97. Verfügungen, den Monte Napoleone betreffend. c) Staaten des Hauses Este. 98. Staaten von Modena, Reggio und Mirandola, für den Erzherzog Franz von Este. Staaten von Massa und Carara nebst den Feudi imperiali in der Lunigiana, für die Erzherzogin Maria Beatrix von Este. d) Parma und Piacenza. 99. Verfügungen über Parma und Piacenza, zum Vors theil der Kaiserin Marie Louise. e) Staaten des Großherzogs von Toscana. 100. Großherzogthum Toscana. Verfügungen über den Stato degli Presidii, die Insel Elba, das Fürftenthum Piombino, und verschiedene Feudi imperiali. f) Lucca. 101. Uebertragung des Herzogthums Lucca an die Infan 103. Verfügungen, in Beziehung auf das Gebiet des hei- h) Neapel. 104. Wiedereinsegung des Königs Ferdinand IV. auf den Thron von Neapel. VI. Portugiesische Angelegenheiten. 105. Zurückgabe von Olivenza. 106. Verhältniß zwischen Frankreich und Portugal. 107. Portugals Zurückgabe von Französisch-Guiana an Frankreich. VII. Verfügungen, die Fluß Schiffahrt betreffend. 108. Schiffahrt auf Strömen, welche durch verschiedene Staaten fliessen. 109. Freiheit der Schiffahrt. 110. Gleichförmigkeit des Systems, in Absicht auf Polizei und Abgaben bei der Schiffahrt. 111. Tarif der SchiffahrtsAbgaben. 112. ErhebungsBureaur. 113. Leinpfade oder Treppelwege. 114. Stapelrechte und Umschlag oder Sta. tionenrechte. 115. Zölle. 116. Abfassung einer bleibenden Vorschrift für das Schiffahrtwesen. 117. Besondere Vorschriften für den Rhein, den Main, den Nedar, die Mosel, die Maas und die Schelde. VIII. Allgemeine Bestimmungen. 118. Bestätigung der, dieser allgemeinen Congreßacte beis gefügten besondern Tractate, Verträge, Declarationen, Vorschriften und andern Partikulär Acten. 119. Einladung an die übrigen auf dem Congreß versammelten Mächte, so wie an die Fürsten und freien Städte, den erwähn ten Acten, Verträgen und Vorschriften beizutreten. 120. Vorbehalt in Beziehung auf den Gebrauch der franzö |