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Hamburg, die dafelbft ansässigen Juden.
Herr Doctor Carl August Buchh olj.
Hetrurien, Königin.

Herr Don Peter Gomez Labrador, königlich. spanischer Staatsrath und CongreßBevollmächtigter. Herr von Gonpy des Hautes-Bruyères.

Johanniter Orden.

Herr Bailli von Miari.

Herr Bailli von Berlinghieri.
Auch trat für diesen Orden auf:
Herr Vié de Cesarini.

Katholische Kirche Teutschlands.
Für dieselbe traten auf:

A) als Oratoren, wie sie sich nannten,
1) Herr Franz Cristoph Freiherr von Wambold,
Domdechant von Worms, Capitular des mainzer
MetropolitanCapitels zu Aschaffenburg.

2) Herr Joseph Helfferich, Pråbendar bei der Domkirche zu Speier.

3) Herr Carl Joseph Schies, Oberhof, und Hof. gerichtsAdvocat zu Mannheim, vormaliger Syn. dicus des AndreasStiftes zu Worms,

B) Herr Ignaz Heinrich Freiherr von Wes* fenberg, GeneralVicar des Bisthums Constanz, Domcapitular zu Constanz und Augsburg.

Kreuznach, Stadt.

Herr Freiherr von Hohenfels.

Herr Rumpenthal.

Lucca.

Herr Graf von Mansi.

Lubovifi, Fürst,

S. oben Buoncompagni.

Lübeck, die daselbst ansässigen Juden.
Herr Doctor Carl August Buchholz.

Mailand, Stadt.

Herr Fabigati.

Mainz, Stadt und Commerz Kammer daselbst.
Herr Franz Graf von Kesselstadt.
Herr Heinrich Baron von Mappes.
Herr Doctor Philipp Heinrich Hadamar.
Malteser Orden.

S. oben Johanniter Orden.

Piombino, Fürst.

S. oben Buoncompagni.

Porentrui, Fürstenthum.

S. oben Brondrut.

SanctGallen, Fürstabt.

Herr Peter von Müller.

Solms Braunfels und Greifenstein, Grafe schaften, die Unterthanen darin.

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Herr Peter Alf. Mayr, kaiserlich - dftreichi

scher Hofagent und Advocat.

Stifte, secularisirte Erz, Dom und andere geistliche Stifte in Teutschland, auf beiden Seiten des Rheins, 25 deputirte Mitglieder derselben *).

Herr Ignas Heinrich, Freiherr von Wessen. berg, General Vicar des Bisthums Constanz, Dom. capitular zu Constanz und Augsburg.

*) Benannt sind diese 25 deputirten Mitglieder, Zoben B. IV. S. 310-312,

Suftentations Commission, in Folge des Reichsdeputations Hauptschlusses von 1803, §. 68.

Herr Berthonnier.

Toscana.

S. oben Hetrurien.

Unterthanen der Grafschaften Solms Brau ng fels und Greifenstein.

S. oben SolmşBraunfels.

Veltlin, Chiavenna und Bormio, Land. und Grafschaften.

Herr Graf Diego Guicciardi.
Herr G. Stampa.

Worms, Grafschaft.

S. oben Veltlin.

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der föniglich großbritannisch han nsserischen Congreß Sesandschaft an die kaiserlich streichi. fchen, königlich preussischen und königlich. baterischen Herren Bevollmächtigten, betreffend die Wiederherstellung landständischer Ver. faffung in dem Königreich Wirtemberg; datirt Wien den 7. März 1815.

Der unterzeichneten königlich - großbritannisch hannoverischen CongreßGesandschaft sind, in Bezie hung auf die von Sr. Majestät dem König von Würtemberg erlassenen Verordnungen wegen eis ner neuen Staatsverfassung für Sr. Maj.

Staaten, verschiedene Noten, besonders von Seite der, jenen Staaten durch den Rheinbund unterwor fenen ehemaligen reich sunmittelbaren Fürsten, Grafen und Ritter eingereicht wor den, deren Gesuch hauptsächlich dahin zielt, durch den Congreß zu verlangen, daß die Einführung einer definitiven Verfassung verschoben werden möge, bis der Congreß über die in Teutschland all gemein anzunehmenden Grundsäße ståndischer Ver. fassungen, und über das Schicksal der erwähnten Classe des Reichsadels besonders, entschieden haben möchte.

Die unterzeichnete CongreßGesandschaft hát neben dem allgemeinen Interesse aller teutschen Höfe, daß durch Erfüllung der billigen, auf aus. drückliche Zusagen der im letzten Krieg alliirten Mächte gegründeten Hoffnungen der teutschen Nation Zufriedenheit und Ruhe erhalten werden möge, noch ein specielles Interesse bei obiger Frage, weil bekanntlich Hannover mit Preussen und Dắnemark die alte würtembergische Verfaf sung garantirt hatte *).

Unterzeichnete wollen indessen vor der Hand die Frage nicht berühren, in wie fern diese Verfassung der alt würtembergischen Staaten durch spåtere Be

*) Die Urkunden, welche die preussische, hannoveris sche und dẵnische Garantie der wirtembergis fchen Staatsverfassung betreffen, von 1764-1771, findet man, nebßt Hrn. Klüpfels „biftorisch rechtlis cher Entwicklung der, der wirtembergischen Verfassung zur Seite stehenden Garantie der drei hohen Mächs te", in den Verhandlungen in der Versammlung des Königreichs Wirtemberg im J. 1815, Abth. IX,

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gebenheiten als aufgehoben angesehen werden könne, und enthalten sich ebenmäßig jeder Untersu. chung darüber, ob die gegen die neue beabsichtigte würtembergische Verfassung angebrachten dringenden Beschwerden gegründet feyen, oder nicht.

Nur glauben sie über die gestern, von Seite der ehemals unmittelbaren Fürsten und Gra fen im Würtembergischen, den Mitgliedern des teut schen Comite's, bei dem Congreß eingereichte Note unverzüglich ihre Gefühle ausdrücken zu müssen.

Es sind jener Note zwei Schreiben des königlich - würtembergischen Ministeriums des Innern, an Ihro Durchlauchten, die Herren Fürsten von Hohenlohe. Jagstberg und Hohenlohe. Langenburg beigelegt, deren Inhalt, sobald ihre Aechtheit auffer Zweifel gestellt wird, von der Art ist, daß die teutschen CongreßGesandschaften solche öffentlich bekannt werdende Reusserungen wohl schwer. lich mit Stillschweigen werden übergehen dürfen, ohne die Grund såße aufzugeben, welche die teut sche Nation zum rühmlichen und glücklichen Kam. pfe, für eine vernünftige und verfassungsmäßige Freiheit, angefeuert haben.

Es heißt in jenem Schreiben unter andern:

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Es liegt ein groffer Irrthum vor, wenn der Fürst von Hohenlohe glaube, daß die wiener ,, Verhandlungen den mindesten Einfluß ,, auf die Bestimmung der Verfassung ,, im Innern u. f. w. haben werden; alle bar. ,, auf zielenden Schritte seyen, als dem Zweck ,, und dem Gegenstand der Geschäfte des Comités entgegen, von der Hand gewiesen „worden. Der pariser Tractat sey die einzige ,,Nichtschnur für das Comité. Zudem würden

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