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1844 mais qui cependant ont eu pour résultat définitif d'assurer la suprématie britannique.

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Le gouverneur général, victorieux sur le champ de bataille, est cependant resté fidèle aux principes sur lesquels l'intervention du gouvernement britannique dans les affaires du Gwalior a constamment été basée. Le pouvoir que la victoire a mis entre ses mains, le gouverneur-général ne l'a employé que pour mettre à exécution les mesures nécessaires pour assurer la tranquillité future sur les frontières des deux états, pour consolider l'autorité légitime du gouvernement du maharajah, et finalement pour régler l'exercice de cette autorité pendant la minorité de Son Altesse.

Pour atteindre ces buts légaux, ainsi que pour garantir l'exécution des anciennes conventions, un nouveau traité a été signé aujourd'hui même entre les plénipotentiaires britanniques et le conseil de régence du Gwalior. Ce traité a été aussitôt ratifié tant par le gouverneur-général que par S. A. le maharajah Jyajée Rao Scindia.

En consequence, les relations amicales habituelles entre le gouvernement britannique et l'état du Gwalior sont maintenant rétablies sur l'ancien pied et l'armée britannique rentrera sans délai dans ses propres cantonnemens. Cette notification est signée par ordre du gouverneur - général.

F. CURRIE,

secrétaire du gouvernement des Indes.

II.

Camp de Gwalior, 14 Janvier 1844.

Le gouverneur - général porte à la connaissance de tous les sujets du maharajah Jyagee Rao Scindia, ainsi que de tous les habitans des états limitrophes, que les relations d'amitié viennent d'être rétablies entre le gouvernement britannique et le maharajah; que le gouvernement britannique recevra de S. A. les fonds nécessaires pour entretenir des forces suffisantes, à l'effet de maintenir le bon ordre dans les états de S. A. lesquels états, ainsi que la personne et l'autorité de S. A. sont dès à présent placés sous la protection du gouvernement britannique.

En conséquence, le gouverneur-général prévient ceux

qui tenteraient de troubler la paix ou de se montrer 1844
récalcitrans contre la juste autorité de S. A. le maha-
rajah, que leurs actes coupables ne seront pas tolérés,
et il les exhorte à s'en abstenir, comme ne pouvant
manquer d'attirer sur leurs têtes le châtiment de S. A.
et le plus sérieux mécontentement du gouvernement
britannique.

Par ordre du très honorable gouverneur- général :
Le secrétaire du gouvernement des Indes.
F. CURRIE.

5.

Publication semiofficielle du gouvernement Prussien concernant les rapports de l'union douanière allemande vis à vis du royaume de Hanovre. Faite à Berlin au mois de Janvier 1844.

Mit dem ersten Tage dieses Jahres ist der Herzoglich braunschweigische Harz- und Weser-Distrikt (namentlich die Aemter Harzburg, Lutter am Barenberge, Seesen, Gandersheim, Greene, Eschershausen, Stadt Öldendorf, Holzminden und Ottenstein) aus dem SteuerVereine Hannovers und Oldenburgs ausgetreten und in den grossen Zoll- und Handels- Verein aufgenommen. Ein Artikel in Nr. 13 des Hamburger Correspondenten bezeichnet dieses Ereigniss als eine Handlung der Feindseligkeit gegen Hannover, ausgegangen von der Absicht, Hannover zu zwingen, auch seinerseits dem Zoll- Vereine beizutreten; dabei werden die aus den politischen Predigten des Dr. Faber bekannten Protestationen und Verdächtigungen Preussens wiederholt. Indem wir annehmen zu dürfen glauben, dass auch in jenem Artikel, wie in früheren ähnlichen Geistes, der Dr. Faber es ist, welcher sich vernehmen lässt, bezweifeln wir zwar nach der ganzen, genugsam bekannten Eigenthümlichkeit dieses jetzt in vielerlei Gestalten auftretenden Pamphletisten, dass es seinen Worten gelingen

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1844 werde, in Deutschland Hannover nicht ausgenomgrossen Eindruck zu machen; dennoch halten wir es aber für angemessen, hier über die Zustände Preussens und des Zoll-Vereins und über dessen Verhältniss zu Hannover einige Nachricht mitzutheilen, da dasselbe, was in dem bezeichneten Artikel von dem hannoverschen Doktor als Verdächtigung gegen Preussen ausgesprochen wird, früher und von ganz anderen Seiten her als die vom Zoll-Vereine gegen Hannover zu befolgende Politik empfohlen wurde.

Wer erinnert sich nicht des reichen Masses feindseliger Insinuationen, welches über Preussen zu der Zeit ausgegossen wurde, als man den mitteldeutschen ZollVerein schloss, einen Verein, der, in sich unverständlich, den Keim der Auflösung mit auf die Welt brachte und längst spurlos verschwunden ist. Kurhessen wollte sich nicht mehr von der Stimme der Leidenschaft leiten lassen, sondern verband sich, aufgeklärt über seine wahren Interessen, mit Preussen und dem Grossherzogthum Hessen zu einem gemeinschaftlichen Zoll-Systeme. Unmittelbar darauf bildete sich der grosse Zoll-Verein; Baiern, Sachsen, Würtemberg, die Grossherzoglich und Herzoglich sächsischen Lande, so wie die übrigen Fürsten Thüringens, schlossen mit Preussen und den beiden Hessen diesen Verein, dem Preussen, ausser einigen in seinem Gebiete enklavirten fremden souverainen Landestheilen, auch die anhaltischen Herzogthümer, das Grossherzoglich oldenburgische Fürstenthum Birkenfeld, das landgräflich hessische Ober-Amt Meisenheim und das Fürstenthum Pyrmont, Württemberg die Fürstlich hohenzollerschen Lande, und das Grossherzogthum Hessen den übrigen Theil des landgräflich hessischen Gebietes gleichzeitig zuführten. In kurzen Zwischenräumen traten auch Baden, Nassau, die freie Stadt Frankfurt dem Vereine bei, und in den letzten Jahren sind Braunschweig, Lippe und Luxemburg gefolgt.

Mit Zuversicht berufen wir uns auf die öffentliche Meinung Deutschlands, wenn wir fortfahren, diesen Verein als einen grossen Fortschritt der Humanität und Civilisation zu preisen, als ein Band des Vertrauens und der Freundschaft so vieler deutschen Fürsten und deutschen Stämme. Nicht umsonst hat Deutschland das Wegräumen der Schlagbäume, welche Deutsche von Deutschen absperrten, mit Frohlocken begrüsst; seine

Hoffnungen sind nicht getäuscht. Die Landeskassen fül- 1844 len sich von Jahr zu Jahr mehr, dabei aber, und dies ist die Hauptsache, mehrt sich in gleichem Maasse der Wohlstand der Unterthanen. In jedem Theile des ZollVereins-Gebiets hat der Gewerbfleiss zugenommen; es ist nicht wahr, dass die alten Fabriken die neuen nicht aufkommen lassen, und dass die Fabriken verschiedener Staaten bei einer durch Zölle nicht mehr gehemmten Konkurrenz sich einander zu Grunde richten. Die gleichartigen Fabriken Preussens, Sachsens, Thüringens bestehen nicht allein neben einander, sondern sind noch zu grösserer Blüthe gelangt. In Baden und im übrigen Süd-Deutschland sind viele neue Fabriken entstanden, und die Intelligenz und Thätigkeit ihrer Unternehmer steht den Producten norddeutscher Industrie in nichts nach.

Die Kurzsichtigkeit, welche den Zollverein als den Sieg einer schlauen Politik Preussens betrachtet hat, ist längst in ihrem Unverstande gehörig gewürdigt. Wir leugnen nicht, dass jeder Staat durch seinen Beitritt zum Zoll - Vereine einen Theil seiner SouverainetätsRechte aufgiebt und gewiss einen sehr wichtigen Theil! Aber dieses Opfer ist nicht minder gross für Preussen wie für irgend einen andern Vereinstaat; ja, man kann wohl sagen, dass bei diesen gegenseitigen Verzichtleistungen gerade der Staat das grössere Opfer bringe, der nach dem Umfange und der geographischen Lage seiner Länder am meisten, vielleicht allein unter allen Vereinstaaten im Stande war, dem Auslande gegenüber mit einer selbstständigen Zoll- und Handels - Politik aufzutreten. Die Zölle haben die Bestimmung, eine gegenwärtig sehr ausgedehnte Consumtion der Unterthanen in Bezug auf die Gegenstände des Auslandes, namentlich die Kolonialwaaren, zu besteuern und durch die Belastung der Produkte fremder Industrie die inländische zu bevorzugen; sie haben mithin gleiche Wichtigkeit für die Finanzen, für die Gewerbe und den Handel des Landes. Im Zoll-Vereine setzt kein Staat seine Zölle selbstständig fest, vielmehr werden die Zölle festgesetzt durch den einhelligen Beschluss sämmtlicher Staaten des Zoll- Vereins. So liegt in der Minderung der Souverainetäts - Rechte jedes Staats auch eine Erweiterung, eine Ausdehnung derselben über sein Gebiet hinaus. Was konnte aber Baiern, nach Preussen und

1844 Oesterreich der mächtigste Staat Deutschlands, und diejenigen Staaten, welche gleichzeitig mit Baiern den Zoll-Verein schlossen, bewogen haben, in dieser Art einen Theil ihrer Souverainetäts - Rechte zum Opfer zu bringen? Ein überwiegender Einfluss Preussens? Dies wird Baiern am wenigsten zugeben, und im Angesichte des deutschen Bundes, im Angesichte der Macht Oesterreichs existirt ein solches Uebergewicht des Einflusses nicht. Die preussische Kunst der Ueberredung und Verhandlung? Allein jeder Staat kennt seine Rechte und Interessen; hier liegen sie klar zu Tage, darüber sich zu täuschen, ist unmöglich. Hatten Baiern, Sachsen, Württemberg nicht das dringende Bedürfniss, durch die Zoll-Verbindung mit anderen Staaten, namentlich mit Preussen, ihre Finanzen wesentlich zu verbessern, den Erzeugnissen ihres Bodens und ihrer Industrie im ganzen Gebiete des Zoll-Vereins einen vermehrten und gesicherten Absatz zu gewähren; wäre den Unterthanen nicht der Druck der Zollschranken fast unerträglich geworden; nimmermehr hätten diese Staaten und andere einen Zollverein geschlossen. Baiern und Württemberg hatten schon einen Versuch gemacht; allein ihr Zollverein zeigte sich unzureichend, die Finanzen und Gewerbe beider Staaten hatten sich nicht wohl dabei befunden; nur in einem grössern Vereine waren die erzielten Vortheile zu erreichen.

So ist der Zoll-Verein das Ergebniss eines Bedürfnisses, welches sich den Regierungen und den Unterthanen in gleicher Stärke fühlbar gemacht hat.

Die Erfolge des grossen Zoll-Vereins in den ersten Jahren seines Bestehens waren für Preussen nicht ermuthigend. Seine Finanzen erlitten die empfindlichsten Einbussen. Die Zoll-Einnahmen Preussens in den Jahren 1834, 1835, auch noch 1836 und 1837 standen hinter denen der frühern Jahre um Millionen zurück. Es ist nicht mehr unbekannt, dass Preussen auf den Fall, dass seine finanziellen Verluste eine gewisse Höhe erreichten, sich eine Kündigung, den Austritt aus dem Vereine, vorbehalten hatte, und es fehlte im Jahre 1836 nicht an preussischen Staatsmännern, welche vorschlugen, von diesem Vorbehalte Gebrauch zu machen. Allein die Anwandlungen des Kleinmuths wurden überwunden, und das Vertrauen in eine bessere Zukunft ist nicht zu Schanden geworden.

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