Lexikon Kirchenrechts und der römisch-katholischen Liturgie. In Beziehung auf Ersteres mit sieter Rücksicht auf die neuesten Vorrede zur zweiten Auflage. Bei gegenwärtiger zweiten Auflage habe ich vor Al lem die erste einer genauen Durchsicht und Prüfung uns terworfen, und hiebei alles Dasjenige berücksichtigt, was theils die wissenschaftliche Darstellung in den einzelnen Artikeln erfordert, theils was dem Werke eine größere praktische Brauchbarkeit verschafft. Dasselbe gehört vors züglich dem positiven Kirchenrechte und der Liturgie an. Es wurden die Quellen des gemeinen Kirchenrechts bes nügt, und in liturgischer Beziehung gleichfalls der Stoff aus den besten Quellen entnommen, die Darstellung aber dem Zwecke des Ganzen angepaßt; dem partikularen Kirchenrechte in den verschiedenen deutschen Staaten ward eine besondere Beachtung gewidmet. Die bestehenden allgemeinen kirchenrechtlichen und liturgischen Artikel wurs den sachgemäß erweitert, das Fehlende ergänzt, einige hundert neue Artikel eingereiht, und das partikulare Kirchenrecht, welches seit dem Erscheinen der ersten Auflage in mehrfacher Hinsicht Aenderungen erlitten hat, vervollständigt. Demnach kann diese zweite Auflage nicht nur als verbessert, sondern als ganz neu umgearbeitet betrach tet werden. Auch bei dieser neuen Auflage war ich angelegenst bestrebt, mit gewissenhafter Sorgfalt die Rechts-Verhält |