Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
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Page 44
... Beamten , oder einen verpflichteten Actuar , ausführliche Protocole , mit genauer Bemerkung jedes Stimmenden und seiner Abstimmung , aufgenommen , von den Commis sarien und ersten Beamten unterschrieben , und nebst den Acten , mit einem ...
... Beamten , oder einen verpflichteten Actuar , ausführliche Protocole , mit genauer Bemerkung jedes Stimmenden und seiner Abstimmung , aufgenommen , von den Commis sarien und ersten Beamten unterschrieben , und nebst den Acten , mit einem ...
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... Beamten , oder einen verpflichteten Actuar , auss führliche Protocolle mit genauer Bemerkung jedes Stims menden und seiner Abstimmung aufgenommen , von den Commissarien und ersten Beamten unterschrieben , und nebst den Acten , mit einem ...
... Beamten , oder einen verpflichteten Actuar , auss führliche Protocolle mit genauer Bemerkung jedes Stims menden und seiner Abstimmung aufgenommen , von den Commissarien und ersten Beamten unterschrieben , und nebst den Acten , mit einem ...
Page 123
... Wahl zusammen zu treten ist , ist dasselbe , vor welchem die Beamten des betreffenden Kreisgerichts in persönlichen Sachen , nach Anleitung der Verordnung vom 24. Febr . 1814 , Recht Verordnung vom 25. April 1820. 123.
... Wahl zusammen zu treten ist , ist dasselbe , vor welchem die Beamten des betreffenden Kreisgerichts in persönlichen Sachen , nach Anleitung der Verordnung vom 24. Febr . 1814 , Recht Verordnung vom 25. April 1820. 123.
Page 128
... Beamten und Officianten , zur landesherrlichen Anstellung vorzuschlagen und hiers nächst zu verpflichten , zu bestallen und zu instruiren ; 2 ) nach den getroffenen Bestimmungen über die Erhe : bung und Verwendung der bestehenden und ...
... Beamten und Officianten , zur landesherrlichen Anstellung vorzuschlagen und hiers nächst zu verpflichten , zu bestallen und zu instruiren ; 2 ) nach den getroffenen Bestimmungen über die Erhe : bung und Verwendung der bestehenden und ...
Page 132
... Beamten und einzelner Mitglieder der Landescollegien können ins dessen dergleichen Anklagen nicht anders angebracht wers den , als wenn selbige schon vorher bei der vorgeseßten Behörde ordnungsmäßig vorgetragen , und von derselben ...
... Beamten und einzelner Mitglieder der Landescollegien können ins dessen dergleichen Anklagen nicht anders angebracht wers den , als wenn selbige schon vorher bei der vorgeseßten Behörde ordnungsmäßig vorgetragen , und von derselben ...
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Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...