Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
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... Republik Bern vom 26. Aug. 1816 . v ) Cantonsverfassung des Standes Unterwals -629 den ob dem Wald v . 28. Apr. 1816. 736 x ) Verf . d . Standes Unterwalden nid d . Kerns wald vom 12. Aug. 1816. 741 Uri vom 7. Mai 1820 . y ) 3 ፡ = z ...
... Republik Bern vom 26. Aug. 1816 . v ) Cantonsverfassung des Standes Unterwals -629 den ob dem Wald v . 28. Apr. 1816. 736 x ) Verf . d . Standes Unterwalden nid d . Kerns wald vom 12. Aug. 1816. 741 Uri vom 7. Mai 1820 . y ) 3 ፡ = z ...
Page 362
... Republik einverleibte . Bald darauf be- seşte der General St. Cyr ( Dec. 1797 ) das Erguel , oder den kleinern Theil des Bisthums Basel , der inner- halb der Gränzen der Schweiz lag und zu den zuges wandten Orten gerechnet ward . ( Der ...
... Republik einverleibte . Bald darauf be- seşte der General St. Cyr ( Dec. 1797 ) das Erguel , oder den kleinern Theil des Bisthums Basel , der inner- halb der Gränzen der Schweiz lag und zu den zuges wandten Orten gerechnet ward . ( Der ...
Page 364
... Republik ( nach dem damaligen Muster der französischen Republik ) in Antrag ; der Se- nat genehmigte ihn , und fünf Directoren ( unter ihnen Ochs und la Harpe ) wurden ernannt . Der zu Ba = fel am 15. März 1798 unter französischem ...
... Republik ( nach dem damaligen Muster der französischen Republik ) in Antrag ; der Se- nat genehmigte ihn , und fünf Directoren ( unter ihnen Ochs und la Harpe ) wurden ernannt . Der zu Ba = fel am 15. März 1798 unter französischem ...
Page 365
... Republik , angenommen am 15. März 1798 . Erster Titel . Hauptgrund så he̟ . 1. Die helvetische Republik macht einen einzigen und unzertheilbaren Staat aus . Es giebt keine Gränzen mehr zwischen den Cantonen und den unterworfenen Landen ...
... Republik , angenommen am 15. März 1798 . Erster Titel . Hauptgrund så he̟ . 1. Die helvetische Republik macht einen einzigen und unzertheilbaren Staat aus . Es giebt keine Gränzen mehr zwischen den Cantonen und den unterworfenen Landen ...
Page 368
... Republik , werden , die gesetzgebenden Råthe angeben . Indessen wird für den Ort der ersten Zusammenkunft Aarau vorgeschlagen , 18. Die Graubünder sind eingeladen , ein Bestand : theil der Schweiz zu werden , und wenn sie dieser Ein ...
... Republik , werden , die gesetzgebenden Råthe angeben . Indessen wird für den Ort der ersten Zusammenkunft Aarau vorgeschlagen , 18. Die Graubünder sind eingeladen , ein Bestand : theil der Schweiz zu werden , und wenn sie dieser Ein ...
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Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...