Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
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... Titel . Von den Gemeinden . § . 31. Die Angelegenheiten der Gemeinden sollen durch ein Gesetz geordnet werden , welches , als Grundlage , die eigene selbstständige Verwaltung des Vermögens unter der Oberaufsicht des Staats aussprechen ...
... Titel . Von den Gemeinden . § . 31. Die Angelegenheiten der Gemeinden sollen durch ein Gesetz geordnet werden , welches , als Grundlage , die eigene selbstständige Verwaltung des Vermögens unter der Oberaufsicht des Staats aussprechen ...
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Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Siebenter Titel ... a Bon der Geschäftsordnung bei den Landtagen . § . 84. Auf den Landtågen sind alle ständischen Angeles genheiten in der Regel von der Gesammtheit der Stände zu behandeln . Diejenigen ...
Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Siebenter Titel ... a Bon der Geschäftsordnung bei den Landtagen . § . 84. Auf den Landtågen sind alle ständischen Angeles genheiten in der Regel von der Gesammtheit der Stände zu behandeln . Diejenigen ...
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... Titel Von dem ständischen Ausschuß . § . 104. Während der Zeit , wo keine Ständeversamm lung Statt findet , werden die Landständischen Geschäfte durch einen Ausschuß besorgt , welcher aus a ) dem Landschaftsdirector und dem Secretair ...
... Titel Von dem ständischen Ausschuß . § . 104. Während der Zeit , wo keine Ständeversamm lung Statt findet , werden die Landständischen Geschäfte durch einen Ausschuß besorgt , welcher aus a ) dem Landschaftsdirector und dem Secretair ...
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... zu faffen , und Wir verordnen daher Folgendes , als die Verfassung des Großherzogthums . Erster Titel Bon dem Großherzogthume und dessen Regics rung im 94 Großherzogthum Hessen . b) Die Verfassung des Großherzogthums Dec 1820.
... zu faffen , und Wir verordnen daher Folgendes , als die Verfassung des Großherzogthums . Erster Titel Bon dem Großherzogthume und dessen Regics rung im 94 Großherzogthum Hessen . b) Die Verfassung des Großherzogthums Dec 1820.
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Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Erster Titel Bon dem Großherzogthume und dessen Regics rung im Allgemeinen . Art . 1. Das Großherzogthum bildet einen Bestandtheil des ... Titel . 1. Wonden : Domainen . Art Verfassung vom 17. Dec. 1820 . 95.
Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Erster Titel Bon dem Großherzogthume und dessen Regics rung im Allgemeinen . Art . 1. Das Großherzogthum bildet einen Bestandtheil des ... Titel . 1. Wonden : Domainen . Art Verfassung vom 17. Dec. 1820 . 95.
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Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...