Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
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... vers schiedenen Bestandtheile ihres Gebiets zu einem regel = máßigen Ganzen zu verbinden , um dem aufzuführenden Gebäude eine sichere Grundlage zu geben ; so sprechen Se . Maj . , im Gefühle Ihres vollesten Vertrauens in die Weisheit ...
... vers schiedenen Bestandtheile ihres Gebiets zu einem regel = máßigen Ganzen zu verbinden , um dem aufzuführenden Gebäude eine sichere Grundlage zu geben ; so sprechen Se . Maj . , im Gefühle Ihres vollesten Vertrauens in die Weisheit ...
Page 83
... Vers fafungen und die Ansichten und Wünsche bekannt waren , von welchen in der damaligen Zeit diejenigen ausgingen , welche an diesen Verfassungen Theil nahmen , oder wels then die durch die Zeiten herbeigeführten neueren Vers hältnisse ...
... Vers fafungen und die Ansichten und Wünsche bekannt waren , von welchen in der damaligen Zeit diejenigen ausgingen , welche an diesen Verfassungen Theil nahmen , oder wels then die durch die Zeiten herbeigeführten neueren Vers hältnisse ...
Page 90
... Vers gleichen zu Beendigung von Rechtsstreiten , oder endlich von bloßen Austauschungen , von Ablösungen des Lehens und Erbleih- Verbands , der Grundzinsen und Dienste die Rede ist . Auch behalten wir uns vor , wenn wir es für gut ...
... Vers gleichen zu Beendigung von Rechtsstreiten , oder endlich von bloßen Austauschungen , von Ablösungen des Lehens und Erbleih- Verbands , der Grundzinsen und Dienste die Rede ist . Auch behalten wir uns vor , wenn wir es für gut ...
Page 107
... Vers hältnisse unmöglich gemacht wird , kann die Staatsrégies rung die erforderlichen Summen lehnbar aufnehmen , vors behaltlich Verantwortlich Nachweisung ihrer Verwendung und der der Staatsbehörde . Art . 72. Ohne Zustimmung der ...
... Vers hältnisse unmöglich gemacht wird , kann die Staatsrégies rung die erforderlichen Summen lehnbar aufnehmen , vors behaltlich Verantwortlich Nachweisung ihrer Verwendung und der der Staatsbehörde . Art . 72. Ohne Zustimmung der ...
Page 128
... vers wandt , und insonderheit die zu den Localbedürfniss sen nicht angewiesenen Gelder in die allgemeine uns ter der Aufsicht und Verwaltung des Collegii stehende Steuercaffe richtig abgeliefert werden ; 5 ) die allgemeine und genaue ...
... vers wandt , und insonderheit die zu den Localbedürfniss sen nicht angewiesenen Gelder in die allgemeine uns ter der Aufsicht und Verwaltung des Collegii stehende Steuercaffe richtig abgeliefert werden ; 5 ) die allgemeine und genaue ...
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Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...