Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, Volume 4F.A. Brockhaus, 1825 - Constitutional history |
From inside the book
Results 1-5 of 100
Page 21
... steht demselben die Leis tung des Processes und die Entscheidung des Streites in allen seinen Haupt : und Nebenpuncten uneingeschränkt und ohne alle weitere Einwirkung der Bundesversamms lung , oder der Landesregierung zu . Lestere wird ...
... steht demselben die Leis tung des Processes und die Entscheidung des Streites in allen seinen Haupt : und Nebenpuncten uneingeschränkt und ohne alle weitere Einwirkung der Bundesversamms lung , oder der Landesregierung zu . Lestere wird ...
Page 22
... steht übrigens den Bundesgliedern frei , sowohl bei einzelnen vorkommenden Streitigkeiten , als für alle künftige Fälle , wegen besonderer Austrage oder Compros misse übereinzukommen , wie denn auch frühere Familiens und ...
... steht übrigens den Bundesgliedern frei , sowohl bei einzelnen vorkommenden Streitigkeiten , als für alle künftige Fälle , wegen besonderer Austrage oder Compros misse übereinzukommen , wie denn auch frühere Familiens und ...
Page 26
... steht ; so hat die Bundesversammlung denselben von Fortschung des Streites ernstlich abzumahnen , und die begehrte Dazwischenkunft zu verweigern , auch erforderli chen Falls zur Erhaltung des Friedensstandes geeignete Mittel anzuwenden ...
... steht ; so hat die Bundesversammlung denselben von Fortschung des Streites ernstlich abzumahnen , und die begehrte Dazwischenkunft zu verweigern , auch erforderli chen Falls zur Erhaltung des Friedensstandes geeignete Mittel anzuwenden ...
Page 47
... steht nämlich jedem Mitgliede , wie dem Lands schaftsdirector frei , über irgend einen wichtigen Gegen : stand , der nicht in den Landesherrlichen Anträgen enthal ten ist , Vortrag zu thun , nachdem es seine Absicht dem ...
... steht nämlich jedem Mitgliede , wie dem Lands schaftsdirector frei , über irgend einen wichtigen Gegen : stand , der nicht in den Landesherrlichen Anträgen enthal ten ist , Vortrag zu thun , nachdem es seine Absicht dem ...
Page 51
... steht nur Inländern zu . § . 6. Das Recht eines Inländers ( Indigenat ) wird erworben : a ) durch die Geburt für denjenigen , dessen Vater oder Mutter zur Zeit seiner Geburt Inländer waren ; b ) durch Verheirathung einer Ausländerin mit ...
... steht nur Inländern zu . § . 6. Das Recht eines Inländers ( Indigenat ) wird erworben : a ) durch die Geburt für denjenigen , dessen Vater oder Mutter zur Zeit seiner Geburt Inländer waren ; b ) durch Verheirathung einer Ausländerin mit ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Abgeordneten Aemter allgemeinen Amte Anträge Appellationsgericht Artikel Aufsicht außerordentlichen Beamten Befugniß Behörden Berathung besondere bestehenden bestimmt betreffenden Bezirke Bierter Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgerrecht Candidaten Cantons Cantonsbürger Competenz Cortes Deputirten Domainenkammer drei dreißig Drittheil Eigenthum entscheidet erforderlichen ernannt ersten ertheilen erwählt Fällen Franken Friedensrichter fünf Gefeße Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesch Geschäfte Gesetz gewählt Glarus Glieder großen Rathe Hauptort helvetischen Republik Instanz Jahre kleinen Rathe König Kreise Landamman Landdrosteien Landrath Lands Landsgemeinde Landstände Landtags läßt lehter lich Loos Mitglieder des großen Mitglieder des kleinen muß müſſen nöthigen Obergericht öffentlichen Personen Präsidenten Recht Regierung Rentmeister Repräsentantenrath Republik Richter sämmtlichen Schultheißen Schweiz Schweizerfranken Schwyz sechs Secretair Senat seyn ſich ſie Sihung ſind soll Solothurn Staats Staatsrath Stadt Stände ständischen Statthalter Stellen Stimmen Stimmenmehrheit Syndics Tagsaßung Theil Titel Unserer Unterwalden Verfassung Verordnungen Vers versammelt Versammlung Verwaltung vier Vollziehung Vorschlag Waadt Wahl Wahlmänner wählt wieder wählbar Zunft zwanzig zwei zweiten
Popular passages
Page 27 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 22 - Dagegen sind die einzelnen Bundesstaaten verpflichtet, von ihrer Seite weder Anlaß zu dergleichen Verletzungen zu geben, noch auswärtigen Staaten solche zuzufügen.
Page 2 - Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der ständischen Verfassung, die Art und der Moment ihrer Geburt, naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervorgehen.
Page 20 - ... unmittelbare Einwirkung auf die innere Verwaltung der Bundesstaaten nicht zusteht, so kann in der Regel nur gegen die Regierung selbst ein Executions- Verfahren Statt finden.
Page 14 - Friedensschluß-Bestätigung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum.
Page 518 - Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch...
Page 522 - Sie frey und ungezwungen in diesen Bund treten, denselben im Glück wie im Unglück als Brüder und Eidgenossen getreulich halten, insonders aber daß Sie von nun an alle daraus entstehenden Pflichten und Verbindlichkeiten gegenseitig erfüllen wollen; und damit eine für das Wohl des...
Page 91 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 18 - Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet, und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist, und die Regierung selbst, nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundesversammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen.
Page 18 - Die Aufrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten...