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die Verordnungen vom 6. Januar bis zum 27. Dezember 1848.,
nebst einigen Verordnungen 2c. aus dem Jahre 1847.

(Von Nr. 2914. bis Nr. 3085.)

Nr. 1. bis incl. 61.

10G 3

Berlin,

zu haben im vereinigten Geseß-Sammlungs-Debits- und Zeitungs - Komtoir.

Chronologische Übersicht

der in der Geseß-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten

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vom Jahre 1848

enthaltenen Verordnungen.

Inhalt.

Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Aufnahme
der Laren derjenigen adeligen Güter im
Großherzogthum Posen, welche weder zum
Verbande des Posenschen, noch des Westpreußi-
schen Kreditsystems gehören.

Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Bestätigung
der Statuten der in Magdeburg bestehenden
und der in Stettin zu errichtenden städtischen
Leihanstalt.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Einführung
einer Wildpretsteuer in Potsdam zum Besten
der städtischen Armenkasse.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das Verbot
des Debits der Verlags- und Kommissions-
Artikel des vormaligen literarischen Insti
tuts zu Herisau, jest der M. Schläpfer-
schen Buchhandlung daselbst, für den ganzen
Umfang der Monarchie.

Genehmigungs- und Bestätigungsurkunde für den
zweiten Nachtrag zum Statut der Nieder-
schlesischen Zweigbahngesellschaft, nebst
diesem Nachtrage.

Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das bei Kün-
digung der vierprozentigen Posener Pfand-
briefe zu beobachtende Berfahren.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den Bau einer
Eisenbahn von der Bayerischen Landesgrenze
bei Wellesweiler bis zur Französischen Landes-
grenze in der Richtung auf Forbach, sowie die An=
legung der nöthigen Verbindungsbahnen nach
den Kohlengruben im Saarbrücker Revier.

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