Bunde $ - Vertrag in ifchen den XXII. Cantonen der Schweiz
Im Namen Gottes des Allmå dy tigen!
„Die
Vie XXII. souverainen Cantone der Schweiz, als Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Freyburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen, Appen: jell bender Rhoden, St. Gallen, Grau: bånden, Aargau, Thurgau, Teffin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, vereinigen sich durch den gegenwärtigen Bund zur Behauptung ihrer Frenheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte, und zur Handhabung, der Ruhe und Ordnung im Innern. Sie gewähr: leisten sich gegenseitig ihre Verfassungen, so wie dies selben von den obersten Behörden jedes Cantons, in Uebereinstimmung mit den Grundsågen des Bundess Vertrags, werden angenommen worden seyn. Sie gewährleisten sich gegenseitig ihr Gebiet.”
S. II. „Zu Handhabung dieser Gewährleistung und zu Behauptung der Neutralitåt der Schweiz wird aus der waffenfåhigen Mannschaft eines jeden Cantons, nach dem Verhältniß von 2 Mann auf 100 Seelen Bevölkerung, ein Contingent gebildet. Die Trup: pen werden von den Cantonen geliefert wie folgt:"