Criminal-Eommißion wird von dem Appellations, Gerichte aus seiner Mitte erwählt, Seite 278. Ihre Dbliegenheiten, 279. Criminal-Fälle beurtheilt das Appellations - Gericht revisionsweise in höchster Instanz, 277. In Fällen, die ein Todesurtheil nach sich ziehen können, werden dem Appellations - Gerichte bier Kleine Rathsglieder beygeordnet, 278. für ein Todesurtheil werden zwer Dritthetl Stim men erfordert, -281. Aufschub der Urtheile, wenn neue wesentliche Umstände zum Vorschein kom men, 11. Criminal. Rechtspflege aller Gerichtsstellen. – Dießs örtige Oberaufsicht liegt dem Justiz-Rathe ob, 260. Dappes (Vallée des) soll dem Canton Waadt wieder ge geben werden, 24. Detan zu Bern wird von dem Großen Rathe ernennt, 194, und von dem Kirchen-Rathe vorgeschlagen, 265. Defrete, fiche Gefeße und Dekrete. Delsperg und Prunirut. — Beybehaltung dasiger Pfarr schulen und Kollegien, 134. Dienste, siehe Civil - und Kriegos Dienste. Direktoriale der Eidsgenossenschaft, siehe Vorort. Dispensationen, in dte Justiz - Verwaltung einschla. gende, werden von dem Justiz-Rathe untersucht, 261. Domainen - Earía Rednung wird dem Großen Ratbe vorgelegt, 195. Obrigkeitliche, fiebe Staatsgüter. Donationen, auswärtige, siehe Schenkungen. 1 E. Ehe-Gericht, ein erstinstanzliches wird zu Biel nieders gereßt, Seite 154. (Obere) wird von dem Großen Rathe ernennt, 194. Ift befügt sich während einer Großen Raths. Sigung zu versammeln, 312. dung. Wablart, 314. Wahlfähigkeit. Beftä. 316. Weibel, 317. Ehe-Gerichts - Sagung von 1787 und fettherige Erläuterungen. Alle Rechte und Befugnisse, welche dieselben ertheilen, kommen dem Obern Ebe-Serichte zu 316. Ebe.Gerichts-Schreiber und sein Substitut werden auf den doppelten Vorschlag deel Obern Ehe-Gerichts von dem Kleinen Rotbe erwählt, 316. Ebe-Gerichts-Weibel wird von dem Kleinen Rathe erwählt, 317. Ehrengeschenke, im Ausland erhaltene, dürfen ohne Erlaubniß der Regierung nicht angenommen wec den, 301. Eid der Appellations-Richter, 289. Des Appellations-Gerichts-Schreibers und seines Sub stituten, 290. Des Uppellations - Gerichts-Weibels, 292. Zu Beichwörung des Eidegenößischen Bundesvertrags, 19. Der Rathsglieder und der Heimlicher, allemal nach der Wahl vor MnGhen. und Obern abzuschwören, Seite 285. Unhang für die Seimlicher , 286. lich nach der letztern Erwählung zu schwören, 284. Der Schultheissen und Mitglieder des Kleinen und Grof. sen Rathee, alle Jahre am Donnerstag vor dem Com munions-Sonntag vor Weihnachten abzulesen; 283. Des regierenden Smultheissen bey seiner Ernennung, 286. Der Wahl - Collegien für die Ernennung der neun und neunzig Groß-Räthen aus den Städten und Landschaften, 114. 287. Idsgenö ßische Angelegenheiten. Wie dieselben von dem Geheimen Rathe, wenn Bern Vorort ist, gea leitet werden, 247. Kriegs - Casa. zu Errichtung einer solchen roll eine Eingangø - Gebühr auf Waaren gelegt werden; 5. werden von der Sagsagung era wählt, 12. Führen vor dem Ses Staats-Sanzler, beimen Ratbe die Feder, wenn Staats-Schrejber, Vorörtliche Angelegenheiten bes handelt werden, 249. Eidsgenossenschaft. -- Bundos - Vertrag der zwey und zwanzig Cantone, 2. Maßregeln bey tnnerer oder äusserer Gefabr, welche die Schweiz oder einen Shetl derselben betreffen, 6. Entscheidung der Streitigkeiten zwischen Cantonen, 7. Einzelne Cantone sollen keine dem allgemeinen Bunde oder den Rechten anderer Cantone nachthet lige Verbindungen schliessen, Seite 9. Die Cantone können mit auswärtigen Staaten Mi. litatr-Capitulationen schliessen, sollen dieselben aber der Sagsabung vorlegen, 10. Die Regierungs-Verfassungen der Cantone rollen in das Eidsgenoßische Archiv deponirt werden, 14. Erklärung des Wiener-Congresses über die Schweize. rischen Angelegenheiten, 22. Beytritts-Urkunde der Eidsgenossenschaft, 72. Die immerwährende Neutralität wird auf dem Wie. ner-Congresse anerkennt und gewährleistet, 24. Entschädigung die einige neue Cantone an verschic dene alte Cantone zahlen sollen, 34. Eingangs gebühr, siehe Waaren. Emancipations- Begehren werden von dem Justiz Rathe untersucht, 261. Emolumenten. Sarife. – Der Justiz - Rath macht die Vorschläge zu derselben Abänderung oder Ver. besserung, 261. Englische Capitale erhalten die Cantone Zürich und Bern wieder, sollen aber daraus die helvetische National - Schuld bezahlen, 36. Entschädigungen werden von dem Großen Rathe durch das Ballottenmehr erkennt, 229. Austritti 238. Entreßung der Mitglieder des Großen Rathes, 178.* Erklärung des Wiener - Congreffes über die Schweia zerischen Angelegenheiten, 22. Beytrittsurkube der Eidsgenossenschaft, 72. 1 F. Saucigny, Provinz in Savoy, rol in der Schweizeris rohen Neutralität begriffen seyn, Seite 50. Feueranstalten, siehe Brandanstalten. Finanz-Rath wird von dem Großen Rath ernennt, 194, 251. Steht unter der Leitung des Kleinen Rathes, 208. Bildung. Untergeordnete Commißionen und Beamte, 251, Competenz in Ges schäften, Beamten-Ernennung und Geld, 252. Gutachtliche Vorberathungen zum Entscheið vor oberer Behörde, 254. Oberaufsicht auf die Comptabilität der ganzen Staatsverwaltung, 255. Sedel. schreiberen, Lebens-Commissariat und Buchhalterey, 256. Vorträge an den Großen Rath. Correspon. denz. Vorschläge zu den Affefforen-Stellen, 274. Vorschläge für das Sekretariat, 275. Befugniß sich während einer Großen Rathasigung zu der. sammeln, 312. Rathe eingeleitet und dirigirt, 261. Rathes, 251, und wird von einem Mi+gliede des selben präsidirt, 332. Frankreich sichert der Sdweiz den freyen Durchpaß bey Versoir zur Verbindung mit Genf zu, 32. Französische Gerekgebung in den leberbergischen Vogtepen wird aufgehoben, 144, 146. Naturalisation stehen unter der Aufsicht des Justiza 1 1 |