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den Augen; und es scheint uns, daß lekteres eben so wichtig, ja vielleicht noch wichtiger für einen aufblühens den Staat sey; als ersteres. England, welches in so mancher Rücksicht als Muster aufgestellt zu werden vers dient, hat jenen Sah hinreichend bestätigt. Durch die Uns Tage einer großen Menge Kanále und neuer Landwege, so wie durch Verbesserung der alken hat dieses Land den ́ innern Verkehr zu einer Vollkommenheit gebracht, wie dies kein anderer Staat gethan; und es leidet gewig feis nen Zweifel, daß der innere Wohlstand der englischen Nation eben so sehr durch jene Vorkehrungen, als durch die äußeren, immer glånzender werdenden, Handelsverbins dungen gehoben ist. Wie groß ist der Schade nicht für einen Staat, wenn die in demselben erzielten inlândi schen Waaren, wegen des beschwerlichen, zum Theil uns möglichen Transports derselben, nach bèqueinen und vortheilhaften Märkten, dem Producenten keinen angemesses nen Nettoertrag geben können! That die dänische

Regierung zwar manches, zur Instandsetzung einiger Hauptlandstraßen, so war dies doch nur ein gar geringer Theil, von dem, was eigentlich hätte geschehen müssen. Man sorgte nicht für gute Nebenwege; ja die deutschen Provinzen und Jütland haben, noch bis diesen Augenblick, bey schlechtem Wetter, fast überall kaum zu paffirende Lands straßen. Zwar legte die Regierung, von 1778 bis 1783, den Kanal zwischen den Herzogthümern Hollstein und Schleswig an, welcher die Nordsee mit der Ostsee vers bindet; aber diese. Unternehmung wirkte wohl eigentlich mehr auf den auswärtigen Handel als auf den innerni Verkehr. Die Kosten jenes Kanals beliefen sich im Ganzen auf 2,512,432 Thlr. Manche Vorschläge zur Anlegung von Kanåten, auf dem festen Lande und den größern Inseln, wurden der Regierung gemacht, aber fie

hat es bis jetzt nicht passend gefunden, etwas der Art auszuführen; einige kleine unbedeutende Kanäle ausgenoms men, die größtentheils nur zur Erleichterung des Holztransports angelegt worden sind.

Die mehrsten der damahligen Handelskompagnien, waren nicht gut eingerichtet, und nur den glücklichen Kons junkturen, während des amerikanischen Krieges verdanks ten sie noch ihre Existenz. Aber es ist im Allgemeinen. nur dann vortheilhaft für einen Staat, einer Gesellschaft den ausschließenden Handel auf eine Gegend zu verleihen, wenn er erst im Aufblühen ist, und jener Handelszweig erst geschaffen werden soll, wozu das Vermögen des Eins. zelnen selten hinreicht. Sind diese Bedingungen nicht mehr. vorhanden, so muß ein solcher Alleinhandel natürlich sehr nachtheilig auf die Konkurrenz wirken, und die Monopos listen können die eingeführten Waaren zu beliebigen Preis fen ansehen, ohne Mangel an Absatz fürchten zu dürs fen. So haben diese dänischen Kompagnien einen bes sonders nachtheiligen Einfluß, auf die Verschlechterung der dänischen Bankzettel, gehabt. Denn nur eine Kompagnie konnte so gewagte Spekulationen unternehmen, als jene, in den lezten Jahren des amerikanischen Krieges, welche die Dauer desselben voraussetten. Fast alle verunglückten, bey dem unvermutheten Frieden; und da jene Kompagnien vorzüglich viele Gelder von Auståndern hatten, so ging, mit Bezahlung derselben, nicht allein ein großer Theil der Münze außer Landes, sondern man mußte auch Zettel zu hohem Kours abgeben, um die nöthigen Summen volls. zählig zu machen. Die dänische Regierung war deshalb darauf bedacht, die großen Handelskompagnien aufzuheben, oder fester zu gründen, und einzuschrånken; wohl einsehend, daß der auswärtige Handel nun, da er eins

mahl eingeleitet war, vortheilhafter von einzelnen Kaufe leuten betrieben werden konnte.

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Die am 10. Juny 1782 oktroirte Handels; und. Kanalkompagnie, deren Fond auf 14 Mill. Thlr. bestimmt wurde, kam nicht ganz zu Stande. Die Inters effenten leisteten nicht diè festgesetten Einschüsse in den gehörigen Terminen; auch war die Kompagnie noch in keine ausgebreitete Thätigkeit gekommen. Die Regierung beschloß daher, unterm 8. Septbr. 1784, die bezahlten und ausgelieferten Aktien, gegen königl. Obligationen, für die volle Summe des Einschusses, und mit 4 Proc. jährlicher Zinsen einzutauschen. Den Hauptgegenstand dieser Einrichtung, die Benutzung des Schleswig Hollsteinischen Kanals zum Handel und zur Frachtfahrt, glaubte man füglich der Spekulation einzelner Handelnden überlassen zu können. Andere Zweige des Kompagniehandels, als die Glasfabrikate aus Norwegen, und der Handelsvers trieb inländischer Manufakturwaaren, wurden, durch eig ne Dircktionen, mit eingeschränkteren Fonds, getrieben. Zum Besten der inländischen Manufakturen, besonders der Spinnereyen und Linnen Manufakturen, welche die Kompagnie ins besondere befördern sollte, wurde ein anz fehnlicher Fond bestimmt, und unter der Benennung des Industriefonds der Verwaltung des Dekonomię und Kommerzkollegiums übertragen. Aus diesem Fond erhielten die Fabrikanten Anleihen, gegen sehr måßige Zins fen und eine geringe jährliche Kapitalrückzahlung; indem fie von der angelichenen Summe jährlich 4 Proc. gaben, worunter Zinsen und Kapitalbetrag begriffen. Nach acht und zwanzig Jahren war, auf solche Art, das Kapital abbezahlt; `so daß der Fond nicht einmahl völlig 1 Proc. jährlicher Zinsen bekam.

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1782 bildete sich auch in Glückstadt eine Handelskompagnie, zunächst für die Kanalfahrt bestimmt; welche eine Oftroi auf dreißig Jahre, unterm 1. August 1782, erhielt. Ihr Fond bestand aus 2000 Aktien à 100 Thlr.; aber im Jahre 1784 wurde auch sie wieder aufgehoben, da sie keine Geschäfte machte.

Eine andere Handelsgesellschaft, die Westindische Kompagnie, welche im Jahre 1778 auf fünf und zwanzig Jahre oftroirt war, und deren ursprünglicher Fond aus 500000 Thlr. in 5000 Aktien bestand, hatte während des Kriegs sehr viel Glück gehabt. Nachdem die Aftionairs, in einem Jahre, 50 Proc. Ausbeute bekommen, wurden die Aktien, durch eine königl. Verordnung, auf 300 Thlr. vergrößert; die Dividende der Aktien stieg, im folgenden Jahr, auf 100 Thlr., und die Aktien wurden zuleht für 900 Thir. verkauft. Aber nach dem Frieden gerieth die Kompagnie in eine sehr mißliche Lage; 1783 fielen die Aktien auf 150 Thlr., und die Interffenten mußten es als eine Wohlthat ansehen, für ihre Aktien, zufolge einer königl. Resolution, vom 7. Decbr. 1785, fòs nigl. Obligationen von 260 Thlr. mit 4 Proc. jährlicher Zinsen zu erhalten. Die Effekten dieser Gesellschaft liegen sich jedoch nicht so leicht realisiren. Deshalb und um die königl. Kasse vor Verlust, bey Uebernahme der Kompagnie, zu sichern, wurden die angefangenen Unternehmungen becndigt; und nachher, mit den bereiten Geldern, ein Handel mit Kaffee im Großen, jedoch ohne monopolische Ger rechtsame, betrieben.

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Die vierte, in jenen Zeiten gestiftete, Handelskoms pagnie, die Ostseeisch- Guineische, hatte nach ihrer Oktroi vom 5. Jul. 1781, die auf dreyßig Jahre lautete, unter andern wichtigen Handelszweigen, auch das

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ausschließliche Handelsrecht, auf die dänischen Besigungen in Guinea, und die damit verbundne Versorgung der das nisch-westindischen Inseln mit Negersklaven. Ihr Fond bestand aus 3 Mill. Thlr., in 30,000 Aktien à 100 Thler Die Aktien stiegen bald um 50 bis 60 Proc.; da die ersten Dividenden sehr bedeutend waren. Aber der Versailler. Friedenschluß gab diesem Handel einen Todesstoß; und die Aktionairs mußten sich glücklich schäßen, daß der Kös nig, vermöge einer Resolution vom 9. Decbr. 1785, die ursprünglich auf 100 Thlr. gefeßten Aktien, gegen Obligaz tionén von 75 Thlr., mit 4 Proc. jährlichen Zinsen, eins 1dste. Im folgenden Jahre überließ der König diesen Handel einem Kopenhagner Hause. Durch eine neue Vers ordnung, vom 5. Novbr. 1792, wurde endlich dieser Handel, nach den dånischen Etablissements in Guinea, freys gegeben.

Es blieb noch eine Handelsgesellschaft nach, nämlich die asiatische Kompagnie. Sie ward zuerst 1732 auf vierzig Jahre oftroirt, und erhielt 1772 eine neue Oktroi auf zwanzig Jahre. Die vorher geringe Zahl von Aktien wurde 1777 auf 4800, jede zu 500 Thlr., vers mehrt; so daß der Fonds 2,400,000 Thlr. ausmachte. Durch den Umfang ihres Handels, besonders durch den Alleinhandel auf China, besaß sie immer einen großen inBern Wohlstand. Jedoch war auch sie, hinsichtlich der Dividende, bedeutenden Abwechslungen unterworfen. Ihre Aktien, welche, gegen das Ende des amerikanischen Krieges, auf 18 bis 1900 Thlr. gestiegen waren, fielen nach dem Frieden unter 500 Thlr.; jedoch hoben sie sich in der Folge wieder, auf ihren ursprünglichen Werth, und die Interessenten genossen immer einer angemessenen Auss beute. Die Regierung nahm deshalb keinen Anstand, die

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