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man gefunden haben würde, daß das Mißverständniß, dessen Möglichkeit Sie, bey unserer persönlichen Zusams menkünft, zu verstehen gaben, nicht statt finde. Ich habe die offiziellen Details niemahls gekannt, welche Bes jug hatten, auf den erwähnten Geldvorschuß, von Eng. ́land, an die dstreichschen Kommissarien, zum Einkaufe von Proviant zc. in der Schweiß; allein ich vermuthe, daß die Verfügungen allgemein, und nicht auf den Kan. ton Bern beschränkt waren. Ich werde immer bedauern, daß durch Parteyfehden, häusliche Unterredungen zur nationalen Wichtigkeit erhoben worden, und daß Ihre Regierung es für nöthig gehalten hat, sich darein zu mischen. Ein Gerechtigkeitsgefühl und keineswegs Furcht, vor amtlicher Zurechtweisung, hat mich bewos gen, die Vorstellung derselben mit derjenigen Achtung zu behandeln, wie ich es gethan habe; allein ich muß bestimmt alle fernere Korrespondenz, über diesen Gegens ftand, schließen; doch bin ich Ihnen für die Art, womit Sie dieselbe geführt haben, verbunden."

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Da nun hier nichts weiter auszurichten war, und sich die Bernsche Regierung gleichwohl noch nicht glaubte beruhigen zu können, so wandte sie sich nun an den eng, lischen Geschäftsträger in der Schweiß, H. Adding, ton; um, durch dessen Verwendung, den Gen. Wils fon, zu einer bestimmtern schriftlichen Erklärung, wohl einen eigentlichen Widerruf zu bewegen. entstand so eine neue Korrespondenz, über diesen Ge genstand; von welcher jedoch nur das leßte Schreiben Des H. Addington, in der erwähnten Sammlung von Aftenstücken, aufgenommen worden; welches vom 28. Ja nuar ist, und worin derselbe sich folgendermaßen åußert: ,,Da er sich innig überzeugt halte, daß das sicherste Mittel, zur Herstellung der Ruhe und guten Ordnung, in der Schweiß, darin bestehe, durch Ausrottung jedes Keims von Berleumdung, und durch Lähmung aller Ans ftrengungen der Bdewilligkeit, den betreffenden Regies rungen denjenigen Einfluß und dasjenige rechtmäßige Ansehn zuzusichern, welche, auf die, aus der Rechtlich keit ihrer Mitglieder entspringenden Ehrfurcht und

Hochachtung ihrer Landsleute sich gründeten; so habe er die Ehre, S. E. zu ersuchen, den gut findenden Gebrauch von gegenwärtigem Schreiben sowohl, als nachstehender Erklärung zu machen:,,,,daß General ,,Wilson für ausdrücklich lügenhaft erklärt habe (a ,,donné un dementi pofitif) die ihm beygemessene Inlas ,,ge, als håtte er nåmlich, im Verlaufe der angeführten ,,Unterredung, jemahls zu verstehen geben wollen, daß ,,entweder die Regierung, oder irgend ein, zúr Regierung von Bern gehörendes Indivis ,,duum, von wem es immer seyn mögte, einiges Geld ,,empfangen habe; es sey, um den alliirten Heeren den ,,Einmarsch in die Schweiß zu verschaffen, oder zu welch ,,irgend anderm Zwecke, der nicht durchaus ehrenhaft, für diesen Kanton wåre.""

Hierbey, scheint es, hat man sich endlich, von Seis ten der Berner Regierung, beruhigt; wiewohl, wie man sieht, klarer und bestimmter Widerruf, von ihr, auch auf diesem Wege, nicht erlangt worden ist.

Die Bekanntmachung, der ersten Abtheilung der Aktenstücke, veranlaßte eine Art von Diskussion, zwis schen der Berner und Basler Regierung. Diese führt

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Beschwerde darüber bey der erstern: daß es geschehen sey, ohne ihre Einwilligung, und ohne sie darum zu bes fragen.,,Wie wird es," sagt sie in ihrem Schreiben, ‚mit dem eydgendssischen Vertrauen stehn, wenn sich eine Regierung erlaubt, die, mit einer andern gepflogenen, vertraulichen Korrespondenzen, von sich aus zu publiciren? “Die natürliche Folge dürfte es haben, daß man åhnlichen vertraulichen Mittheilungen, in Zukunft, Schranken sehe. Ein wiederholtes dringendes Verlangen bewog, mehrere hiesige angesehene Månner, über den befraglichen Ges genstand freymuthige Erklärungen auszustellen; fie ahner ten eben so wenig, als wir, daß solche je würden ges mißbraucht werden; deswegen theilten wir auch dieselben wörtlich und ohne Rückhalt mit. Allein ihr habt sämmts liche Aktenstücke publicirt; und indem dieß geschah, we Der auf eure, noch auf unsere Stellung, noch auf die Pflichten des Vertrauens Rücksicht genommen. Die Auss

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steller dieser Erklärungen beschweren sich, über dieses un erwartete Verfahren, und regen anbey die Auslaf. sungen und beleidigende Anmerkungen und Glossen an, die man sich, in einer offiziellen Bekannts machung, erlaubt hat. Es habe,” seßen sie hinzu, „ihe fchäzbarer Mitbürger, H. Statthalter Gyfendorfer, gegen welchen die leßtern, hauptsächlich gerichtet wären, sich dadurch aufgefordert gefühlt, eine Vertheidigung hers aus zu geben; welches Vorhaben fie" (die Regierung) ,,ihm, wegen des ihm dazu gegebenen Anlasses, nicht vers argen tönne; so sehr sie auch bis dahin getrachtet habe, alles zu verhüten und zu unterdrücken, was unangenehme Empfindungen hervor bringen mögte."

Die Berner Regierung bezeigte ihre Verwunde rung, über die Aeußerung von Empfindlichkeit ” der Ba feler. Sie ist der Meinung: daß, durch die „der Sas che gegebene amtliche Wendung, kein Geheimniß zu bes wahren, tein Vertrauen zu verlegen gewesen." Sie bes zieht sich darauf; daß „in offenbar feindseliger Absicht gegen Bern, die Aussage des H. Gyfendorfer, in der allgemeinen Zeitung, zuerst erschienen, und daß sie dadurch, wider ihren Willen, genöthigt worden, durch unverzügliche Darstellung, der bisher gethanen Nachfors schungen das Publikum zu überzeugen, wie ernstlich ihr die Ergründung der Sache angelegen sey;” desgleis chen darauf: daß,,die Korrespondenz über einen, nur Bern betreffenden Gegenstand geführt;" durch deren Bekanntmachung, der Stellung" der Baseler Regies rung, also,,nicht zu nahe getreten feyn könne;" und schließt mit den Worten: „Und sollten denn, von solcher Publikation wegen, ähnlichen Mittheilungen, die ihr vertraulich nennt, in Zukunft Schranken geseßt werden, wie ihr anzudeuten scheint, so mögt ihr selbst ermessen, welches, im vorliegenden Falle, die Folgen gewesen seyn müßten, wenn entweder ihr uns eure Handbietung vers sagt, oder jene Partikularen sich geweigert hätten, die Anfrage zu beantworten."

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Ob diese Diskussion weiter fortgeseßt, oder, nach der Erscheinung der zweyten Lieferung, erneuet worden .

ist, wiffen wir nicht; auch nicht, ob die Vertheidigungss fchrift des Statthalters Gyfendorfer erschienen. Was das größere Publikum nåher intressirt, nämlich was es, mit den angeblichen 100,000 Pf. St. eigentlich für eine Bewandniß habe? Ob dieselben wirklich, bey Gelegens heit des Durchmarsches der Alliirten, durch die Schweiß, für diese, und auf welche Weise? verwandt worden, ist, in dieser ganzen Diskussion, unaufgeklärt geblieben und auch anderweitig nichts Näheres darüber bekannt ges

worden.

2.

Bücherrecensionen.

Aften des Wiener Kongreffes. Erster Band. Erstes bis drittes Heft. Erlangen 1815, bey Johann Jakob Palm.

Nach der Anzeige der Verlagshandlung, kömmt diese Sammlung aus den Hånden eines berühmten Staatsmannes und Gelehrten" und enthåit,,an Ort und Stelle, mit diplomatischer Genauigkeit und Treue, genoms mene Abschriften." Daß sie aus den,,Händen" desselben kommt, glauben wir gern; indem es eine bloße Händes arbeit ist; daß es aber eines,,berühmten Staatsmannes und Gelehrten" bedurfte, um sie zu veranstalten, davon tonnen wir uns nicht überzeugen; denn jeder Schreiber, der im Stande ist, mit Bedachtsamkeit abzuschreiben, konnte es auch. Eben so war der Aufenthalt,,an Ort und Stelle," unserm Grachten nach, dazu nicht von Nothen; indem die hier mitgetheilten Attenstücke, alle bereits gedruckt waren, und aus Zeitschriften abgedruckt werden konnten,

Der Herausgeber nennt diese Sammlung eine,,Pris vatsammlung;” welches siè allerdings auch ist; daher fie aber auch auf gar keine höhere Autorität Anspruch machen kann, als die öffentlichen, nicht offiziellen Blåte tern, in welchen sie bereits abgedruckt waren. Denn nicht einmahl die Autorität hat, sie für sich, welche ihr

der berühmte Staatsmann und Gelehrte geben könnte; da man diesen nicht kennt; die Autorität desselben also nur die Autorität des Verlegers ist, der ihm diese Prädikate ·beylege. Wenn der Herausgeber diese Sammlung eine 3, Privatsammlung der Akten des Wiener Kongreffes” nennt; so drückt er sich übrigens, unserer Ueberzeugung nach, unrichtig aus; denn eine Sammlung der Alten, macht auf Vollständigkeit Anspruch: welche dieser Gammlung bis jetzt wenigstens noch keineswegs beywohnt; wogegen sie einiges enthält, was in eine Sammlung der Atten des Wiener Kongreffes, mit nichten gehört, 8. B. gleich die ersten beyden Altenstücke, im ersten Hefte. Auch find Zeitungsartikel darin aufgenommen, die, wenn sie auch einen halbofficiellen Charakter haben, doch nicht unter die Kategorie, Atten des Wiener Kon gresses, gehören.

Das Verdienst dieser Sammlung ist, daß in ders felben beysammen gefunden wird, was in offentlichen Blättern zerstreut ist; womit manchen, der Bequemlichs keir liebt, oder sich selbst teine „Privatsammlung" ge macht hat, gedient feyn kann. Dieses Verdienst, an sich schon wohl nicht sehr groß, wird dadurch noch ge, schmålert, daß weder eine chronologische, noch irgend eine andere Ordnung dabey beobachtet worden ist. Von Erläuterungen findet sich gar nichts darin; daher die Hand,,des berühmten Staatsmannes und Ge lehrten,” in jedem Betrachte, nicht darin wahrzuneht men ist.

Immer besteht noch die Hoffnung, daß, unter Aus torität des Kongresses, eine vollständige Sammlung der Kongreßatten veranstaltet werden wird. Bis dahin mag diese unvollständige und unautorisirte, mit den Eigen. fchaften der Surrogate, zum Surrogate dienen.

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