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Her andrer Kantone begegnen können? Freylich alles Jrdische stirbt im Lauf der Zeiten aus, aber dem Hasse wohnt das zäheste Leben bey; und die Liebe der Freyheit, wo sie einmahl gewohnt hat, ist unsterblich. Jerusalem, Griechenland und Rom mußten zerstört, ihre Völker vernichtet oder mit Barbaren vermengt werden, eh die lehte Sehnsucht nach der Freyheit verlosch.

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Man hofft vielleicht, was der Zeit nicht gelinge, werde Klugheit, List und Gewaltsamkeit der neuen Hers ren vermögen. Kaum vermag dieß aber die Staatskunst in einer monarchischen Verfassung! Gaben nicht die vergangnen Tage schon Beyspiele in angrenzenden Ländern genug, die unter französischer Hoheit standen ? Aber am wenigsten vermag List oder Strenge in repub s likanischen Verfassungen. Hier gebietet nicht der folgerechte Wille eines Einzigen, sondern mehs. rere Personen, mit verschiednen Ansichten und Jus treffen, haben gleichen Theil an der Herrschaft. Pars tepungen sind da unvermeidlich, und wer das Volk für sich hat, bildet die stärkste Partch. Hier ist das Volk einflußreicher auf die Beschlüsse der Regierungen, und die öffentliche Meinung lenkt den Vorsteher des Staats; dieser nicht jene.

Doch warum Irrthümer bekämpfen und Einwürfen begegnen, da die Wahrheit für sich selbst, siegend genug redet; da es über alle Zweifel erhaben ist, daß der Vortheil der hohen verbündeten Mächte, daß die Dauerhaftigkeit der neuen eydsgendsfi» schen Staatsform, daß die Schweiz als Vors wall Deutschlands gegen Frankreich einzig durch ungetheilte Dankbarkeit und Anhänglichs keit der schweiger if c'en Nation`zu den

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Alliirten möglich ist; daß; mit der Freyheit des Volks im Kanton Bern, mit der Selbstständigkeit der Kantone Aargau und Waadt, die Kronen von Destreich, Rußland und Preußen eine halbe Million erkenntlicher Schweiger an ihr Interesse fesseln; da die ges fammte verbündete Eydsgenossenschaft, indem sie den wichtigsten ihrer Wünsche erfüllt, und die Ruhe der Schweiß durch die bloße Gerechtigkeit der hohen Alliirten dauerhaft gegründet sieht, mit einmüthigerer Entschlossenheit der Sache derselben für jede Zus kunft geweiht bleibt.

Zur alten Ordnung gehört nicht bloß, wie ein Schußredner derselben wohl treuherzig meinet, die alte Form, sondern auch der alte Geist, die alte öffentliche Meinung, die alte Nothwendigs keit. Aber diese sind entwichen. Jeder Tag hilft zur Berwandlung des Menschengeschlechts und seiner Bedürf nisse. Oder wer weiß denn unter den Sterblichen die Zauberformeln auszusprechen, mit denen er die Welt bes schwören könnte, still zu stehn in ihrem Lauf, und den Schicksalen zu gebieten, daß sie nicht weiter schreiten? Wer bannt die Menschheit in den Kreis ihres heutigen Bedürfnisses für ewig ein, und macht das bewegliche Wellenspiel im großen Lebensocean erstarren? --die alte, sondern die bessere Ordnung der Dinge fodern die Nationen. Denn wäre das Alte schon das Bessere gewesen, es würde nicht zerschlagen worden seyn. Was untergeht, ist des Untergangs, wo nicht immer würdig, doch dazu reif. Was kann auch dem euros päischen Staatenverein an der alten Ordnung der Dinge

Nicht

in der Schweiß gelegen feyn, jenen Staaten, die sich doch

selbst in allen ihren Verhältnißen veredelt haben!"

Nur dem Vortheil Weniger ist daran gelegen. Sie sprechen:,,Aber unsre Altvordern hatten einst diese Landschaften erobert, oder mit Geld erkauft. *) Durch Glück und Umst ånde wurden sie nun rechtmäßige Besizer; darum muß uns das Alte zurück."

Aber dieser rechtmäßige Besitz endete, als den ehes maligen Unterthanen die unvernichtbare Urkunde ihrer Freyheit und des Antheils an der Regierung gegeben ward. Dieser rechtmäßige Besitz endete, und hätte die Regierung von Bern auch nie eine Urs kunde der Freyheit ausgestellt, durch eine ganze Reihe von Staatsumwälzungen und Kriegen, durch Gewalt und Verträge, durch Glück und Umstände, wo Theile sich von Theilen riffen und neue Gemeinwes fen bildeten. Was das Schwerdt gewonnen, ging durchs Schwerdt verloren. Wollte jeder Staat die Låns der und Völker als rechtmäßiges Eigenthum ansprechen, die er vor Jahrhunderten einmahl erobert und nachher verloren: wem würde die ganze Schweiß, wem Europa eigentlich gehören?

*) Wenn man auch annehmen wollte, daß dasjenige, was früherhin als Staatseigenthum erworben wurde, der Stadt Bern verbleiben solle; so könnte das doch einzig von sols chen Erwerbungen verstanden werden, die aus ausschließs lichen Beyträgen der Bürger von Bera gemacht_worden sind, folglich nicht von den Erwerbungen in den ehemalis gen Landschaften Waadt und Nargau, noch von denjenigen späterer Seiten im jeßigen Kanton Bern selbst, weil diefe aus dem öffentlichen Schoß, wohin die genannten beyden Landschaften, und zwar in einem stårkern Verhältniffe als der übrige Kanton, beytrugen, bezahlt worden sind; das hin gehören Aubonne, Kastelen, Wildenstein 2c., und im jezigen Kanton Bern, Köniz, Sumiswald zc, ac.

So würde ich für die Freyheit des Kantons Bern, und der Kantone Waadt und Aargau reden. Am wenigsten würde das erhabne Vaterherz Kaiser Frans zens erdulden, daß derjenige Kanton, dessen Stolz ist, die alte Stammburg des erlauchten Geschlechts von Habsburg in seinem Mittelpunkt wie ein ehrwürdiges Heiligthum zu bewahren, daß dieser Kanton einer der uns glücklichsten des Schweizerlandes würde. Doch genug. Meine Stimme verhalle; aber das ewige Recht wird bleiben!

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Belgien wünschenswerther mit Oestreich oder mit Holland vereinigt zu werden? (Beschluß.)

Es scheint uns nun noch nöthig, einige Einwürfe zu wis derlegen, welche wir, gegen die Bereinigung mit Hol land, haben machen hören; und die hergenommen werden:

1. von der Verschiedenheit der Religion;

2. von der Furcht, an einer enormen Schuldenlast Theil nehmen zu müssen, welche Holland zu erdrůcken scheint;

3. von den, dieser verhältnißmäßigen, Auflagen; 4. von der Superiorität des Handels, welche Holland, seit langer Zeit, über Belgien behauptet ;

5. von der unvortheilhaften Konkurrenz der belgischen und holländischen Fabriken;

6. von der großen Superioritåt, welche Holland, als handelndes Land, beständig, über Belgien, als ackers bautreibendes Land, behaupten würde;

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