Imperium iis artibus retinetur, quibus initio partum est. SALLUSTIUs in praef. B. Cat. oder Jede Verfassung, welche eine Erneuerung ihrer Kräfte nöthig hat, findet sie am besten in der Natur ihres Grundsages. Darstellung des Fürstenbundes S. 122, BODLEIAN 29.10.1901) LIBRARY Inhalt des neunzehnten Bandes. Fünf und funfzigstes Heft. 1) Ein Beitrag zur Geschichte des teutschen Steuer wesens . 2) Das Hoch- und Teutschmeisterthum und der teutsche Ritterorden im Jahr 1809 (Der Beschluß steht Heft 56. Nr 12.) 3) über die Art und Weise der Ablösung der Frohnden, Zehnten und anderer Grundabgaben im Königreich Westphalen, die zu Lehen gegeben worden sind 4) Noch einige Worte über die Einführung des Code Napoleon in den Rheinischen Bundesstaaten. 5) Herzoglich Sachsen - Meiningische Verordnung, die künftigen Rechte und den Zustand der Juden 6) Königlich Sächsisches Mandat die Beantwortung 7) Landtag des Königreichs Sachsen 8) Gutachten des Staatsrathes des Großherzogthums Frankfurt über die rechtlichen Grundfäße zur Beurtheilung der Vermögensrechte der Ehegatten, in Ansehung der vor der Ein. führung des Code Napoleon geschlossenen Ehen, und zur Beurtheilung einiger hiermit in Verbindung stehenden vormundschaftlichen Ge genstände Rhein, Bund XIX, 3. Seite 3 9) Neueste Territorialeintheilung und Bevölkerung der mit Frankreich vereinigten Hanseestädte und des nördlichen Teutschlands Seite 132 136 137 Sechs und fünfzigstes Heft. 12) Fortsehung und Beschluß der im 55. Hefte uns ter Nummer 2. S. 29 abgedrückten Nachrichten vom Hoch- und Teutschmeisterthum und teutschen Ritterorden im Jahr 1809. 145 13) Aufhebung der Leibeigenschaft in den großher. zoglich Hessischen Provinzen Starkenburg und Hessen 194 14) Über Bestimmung der Grenzen des Staats. und Grundeigenthums 205 15) Parallelen zwischen dem Fürstenbunde und der Rheinischen Konföderation 16) Konvention zwischen Ihren Majestäten den Königen von Preussen und Westphalen, wegen Vollziehung des Tilsiter Friedens . 17) Konskriptionsordnung für das Herzogthum An. halt - Köthen 261 18) Bestimmung der verschiedenen Regierungsver, 20) Kurze Geschichte der Fiskäle 265 279 24) Verordnung, die Bildung der Kriminalgerichts- 26) Konskriptionsordnung für das Fürstenthum Lippe Sieben und funfzigstes Heft. 28) Rechtliche Entscheidung des großherzoglich Hes. sischen Oberappellationsgerichts zu Darmstadt, in Appellationssachen des Herrn Burggrafen zu Friedberg, Grafen von Weftphalen, gegen den großherzoglichen Fiskum, die Beziehung der Beed aus der Burggrafschaft Friedberg betrefs fend 29) Weitere Nachrichten von dem zur Regulirung des Kur- und Oberrheinischen Kreisschuldenund Pensionswesens zu Frankfurt versammelten Konvents Seite 300 30) Fernere Nachrichten von dem Sustentationswe- 33) Verordnung, die Religionsbestimmung der Kin. der aus gemischten Ehen im Großherzogthum Frankfurt betreffend 333 365 377 389 |