Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 331842 |
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... Gläubiger . Collokation Kaufvertrag Auflösung . Klage . Verzug . Mobilarverpfändung . Opposition . Vindicant . Schuldner . Vers bindungsurtheil . Stellionat . Ausübung der Rechte des Gläubigers in Verbindung seines Schuldners Ueber die ...
... Gläubiger . Collokation Kaufvertrag Auflösung . Klage . Verzug . Mobilarverpfändung . Opposition . Vindicant . Schuldner . Vers bindungsurtheil . Stellionat . Ausübung der Rechte des Gläubigers in Verbindung seines Schuldners Ueber die ...
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... Gläubiger des Wichdahl in Beschlag genommen worden , weil sie dort auf dessen Namen lagerten , fo ließ er durch Gerichtsvollziehersact vom 22. October 1840 das Haus Oppenheim auffordern , entweder die acht Fässer mit Feilen gegen ...
... Gläubiger des Wichdahl in Beschlag genommen worden , weil sie dort auf dessen Namen lagerten , fo ließ er durch Gerichtsvollziehersact vom 22. October 1840 das Haus Oppenheim auffordern , entweder die acht Fässer mit Feilen gegen ...
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... Gläubiger des Zwischencommissionårs Wichdahl , auf dessen Namen sie lagerten , mit Arrest belegt waren , und daher Appellant darüber mit Erfolg nicht verfügen konnte ; I. E. , daß der Umstand , daß Appellant selbst spåter , ohne ...
... Gläubiger des Zwischencommissionårs Wichdahl , auf dessen Namen sie lagerten , mit Arrest belegt waren , und daher Appellant darüber mit Erfolg nicht verfügen konnte ; I. E. , daß der Umstand , daß Appellant selbst spåter , ohne ...
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... Gläubiger zu seinem Nachtheil vom Schuldner geschlossene , selbst noch nicht vollzo = gene , Verträge angreift . Die Entschädigungs- renten der ehemaligen Reichsgrafen sind Surro- gate der auf dem linken Rheinufer eingebüßten Güter ...
... Gläubiger zu seinem Nachtheil vom Schuldner geschlossene , selbst noch nicht vollzo = gene , Verträge angreift . Die Entschädigungs- renten der ehemaligen Reichsgrafen sind Surro- gate der auf dem linken Rheinufer eingebüßten Güter ...
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... Gläubiger oder aus einem anderen Grunde , ein Interesse haben , sohin auch die Appellanten nicht benachtheiligen dürfte . I. E. , daß in der Hauptsache die Appellanten die An- wendbarkeit des Art . 1167 des Rh . B. G. B. auf den ...
... Gläubiger oder aus einem anderen Grunde , ein Interesse haben , sohin auch die Appellanten nicht benachtheiligen dürfte . I. E. , daß in der Hauptsache die Appellanten die An- wendbarkeit des Art . 1167 des Rh . B. G. B. auf den ...
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Common terms and phrases
Advokaten Ansicht Anspruch Antheil Antrag Anwendung Appellanten April Auflösungsklage August ausdrücklich Bauerband Befugniß befugt Berufung Beschuldigten Bestimmung Beweis Caſſationshof Caſſationsverklagten Civil-Senat daher Dankerath December Dekrets derselbe deſſen dieſem Eheleute Eigenthum Einrede Elberfeld Entscheidung Erben Erkenntniß erklärt erster Instanz Fabrikengerichte Falle Februar Fiscus folgendes Forderung fraglichen Friedensrichter Gefeß Gefeße gemäß Gemeinde Gericht Gerichtsvollzieher Geseges Gesetzes Gläubiger Grieth Großjährigen Gründen Grundstücke Gütergemeinschaft Hallberg Handelsgericht håtte Haus Holthoff Hypothek Idarwalde indem indeß Jahre Januar Juli Juni Kaufpreis Klage Klåger Klägerin Köln Koppelweide Kosten Landgericht Lefrançois lehtern Leibrente lich ließ März Miethvertrags Minderjährigen mithin muß müſſen nåmlichen Notar November öffentliche Ministerium Ordonnanz Parteien Personen Polizeigericht Protokoll provisorische Recht rechtlichen Rente resp Saarlouis Sache Schenkung Schuldner Senat seyn ſich Sigung Sirey Strafe Testament Thatsachen Theil Theilung Thlr Trier Urtheil Urtheil des Königl Verfahren Verkäufer Verklagten Vermögens verordnet Verordnung Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr Vorschriften Vortheile Zahlung Zeugen Züchtigungsrecht
Popular passages
Page 17 - Injurien behandelt werden; wird das Maß der Züchtigung ohne wirkliche Verletzung des Kindes überschritten, so soll dieses von der dem Schulwesen vorgesetzten Provinzialbchörde durch angemessene Disziplinarstrafen an dem Lehrer geahndet werden. Wenn dagegen dem Kinde durch den Mißbrauch des Züchtigungsrechts eine wirkliche Verletzung zugefügt wird, soll der Lehrer nach den bestehenden Gesetzen im gerichtlichen Wege bestraft werden.
Page 12 - Privatpersonen deßhalb nicht befriedigt werden können, weil die Verpflichtung, denselben Genüge zu leisten, zwischen mehreren Bundesgliedern zweifelhaft oder bestritten ist, so hat die Bundesversammlung, auf Anrufen der Betheiligten, zuvörderst eine Ausgleichung auf gütlichem Wege zu versuchen, im Fall aber...
Page 12 - ... nicht befriedigt werden können, weil die Verpflichtung, denselben Genüge zu leisten, zwischen mehreren Bundes-Gliedern zweifelhaft oder bestritten ist, so hat die BundesVersammlung, auf Anrufen der Betheiligten, zuvörderst eine Ausgleichung auf gütlichem Wege zu versuchen, im Fall aber, daß dieser Versuch ohne Erfolg bliebe, und die in Anspruch genommenen Bundes-Glieder sich nicht in einer zu bestimmenden Frist über ein Compromiß vereinigten, die rechtliche Entscheidung der streitigen...
Page 38 - ... und dermalen auf dem rechten Rheinufer fortgesetzt werden, diesen auf der rechten Rheinseite fortdauernden Anstalten verbleiben, insofern sie nicht in Gebieten entschädigter Fürsten liegen. § 38. Die für ihre Besitzungen jenseits des Rheins entschädigten Reichsstände haben ihre, sowohl blos persönlichen, als die, von erwähnten Besitzungen herrührenden Schulden auf ihre zur Entschädigung erhaltenen Domänen und Renten zu übernehmen...
Page 252 - Wiederherstellung und nachdem letztere gesichert worden, bezahlt, die sämtlichen vor dem Brande eingetragenen Gläubiger müßten denn in die unbedingte Zahlung willigen oder selbst zur Empfangnahme berechtigt sein. Geht aber der Entschädigungsanspruch des Versicherten durch seine Schuld verloren, so verwendet die Gesellschaft die Entschädigung, soweit nötig, zur Befriedigung der erwähnten Gläubiger nach Maßgabe ihrer Rangordnung gegen entsprechende Zession ihrer Rechte.
Page 128 - Aus diesen und den Gründen des ersten Richters: verwirft der Rh. AGH die Berufung von dem Urtheile des Königl. Landgerichts in Coblenz vom 18. März 1841 als ungegründet, verurtheilt den Appellanten in die Koste» dieser Instanz und in die Succumbenzstrafe.
Page 20 - Aus diesen Gründen reformirt der Kgl. Rh. AGH das Urtheil des Kgl. Landgerichts zu Aachen vom 15.
Page 10 - Gnlkräftung des Cassationsgesuches ; Der Herr General-Prokurator Eichhorn wurde in seinem Antrage gehört, und, nach vorheriger Berathschlagung wurde verkündigt folgende
Page 147 - Aus diesen Gründen erkennt der Rh. AGH für Recht, daß die Berufung von dem Urtheile des König!.