Neueste Staats-Akten und Urkunden, Volume 14

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J.G. Cotta., 1827 - Europe

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Page 257 - Staats -Prästationen, welche krcisweise aufzubringen sind und deren Aufbringung durch das Gesetz nicht auf eine bestimmte Art vorgeschrieben ist, zu repartiren. Bei allen Abgaben, Leistungen und Naturaldiensten zu den Kreisbedürfnissen sollen sie zuvor mit ihrem Gutachten gehört, auch von allen dazu verwendeten Geldern sollen ihnen die Rechnungen zu.r Abnahme jährlich vorgelegt werden, und wo eine ständische Verwaltung der Kreis -Kommunal -Angelegenheiten findet oder künftig stattfinden dürfte,...
Page 54 - Bernburg, dergestalt, daß die von den beiderseitigen Unterthanen innerhalb des gedachten Bezirks zu verführenden Waaren und Erzeugnisse aller Art, überall den eigenen inländischen völlig gleich behandelt werden sollen, Art.
Page 259 - Kreistags-Beschluß in seinen Interessen sich verletzt, so steht ihm mittelst Einreichung eines Separat-Voti der Rekurs an diejenige Behörde zu, von welcher die betreffende Angelegenheit ressortirt . Bei Zusammenberufung der Kreisstände hat der Landrath in der Kurrende die zu verhandelnden Gegenstände anzugeben.
Page 52 - Gioßherzog von Mecklenburg - Schwerin Sich zu einer solchen Uebereinkunft in Rücksicht HöchstIhrer vom Preußischen Staate umschlossenen Gebietstheile bereit erklärt, und es ist hierauf zwischen den Bevollmächtigten beider Theile, nämlich: von Seiten Seiner Majestät des Königs von Preußen, durch AllerhöchstIhren wirklichen Legationsrath Michaelis, und von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von...
Page 257 - Landraths in Kommunal-Angelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen. Diese Verwaltung innerhalb der bestehenden Gesetzgebung macht den Gegenstand ihrer Berathungen und Beschlüsse aus.
Page 259 - Kreisverbände abzuwickeln sind, ist die Vereinigung mehrerer Kreise, oder der Theile verschiedener Kreise, zu diesem Zwecke gestattet.
Page 58 - Urkunden sofort zur Vollziehung gebracht werden. , ., Zu Urkund dessen ist derselbe von den beiderseitigen Bevollmächtigten unter Beidrückung ihres Siegels unterzeichnet worden. ..,,,, So geschehen Berlin, den 2ten Dezember 1826.
Page 59 - Wunsche übereingekommen sind , durch gegenseitige Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in...
Page 256 - Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 17.

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