Sachregister. Abkürzungen: Die beigefügten Zahlen geben die Seiten an. GUVG lies Gesez, betr. die Abänderung der Unfallversicherungsgeseße; GUVG a lies Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; GUVGn lies GewerbeUnfallversicherungsgeseß vom 30. Juni 1900; LUVG a lies Geseß, betr. die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen; LUVG¤ liez Unfallversicherungsgeseß für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900; BUVG a lies Gesez, betr. die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen; BUVGn lies Bau-Unfallversicherungsgesetz vom 30. Juni 1900; SUVG a lies Gesez, betr. die Unfallversicherung der Seeleute; SUVGn lies See-Unfallversicherungsgeseß vom 30. Juni 1900; JuAVG lies Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseß; JVG lies Invalidenversicherungsgeseß; KVG lies Krankenversicherungsgeseß; Abs. = Absaß; s. = siche; s. a. == siche auch; B.-G. lies Berufsgenossenschaft; V.-A. lies Invalidenversicherungsanstalt. I. Anfallversicherung. Abbruch alter Schiffe ist versicherungspflichtig 167. Abfuhr von Holz aus dem Walde; berufsgenossenschaft liche Zugehörigkeit bei Unfällen gemäß § 28 Abs. 4 GUVG 162. Abwradung . Schiffsabwrackung. Ärztliche Anordnungen; Pflicht zur Befolgung 134; Gutachten 327. Altenteil höher als Geldunterstüßungen durch den verunglückten Sohn 167. Amtsdauer der Schiedsgerichtsbeisißer 228. Anfuhr von Steinen zum Neubau einer Kreisstraße in Anhörung des behandelnden Arztes 327. beteiligte B.-G. gemäß § 128 Abs. 3 JVG 165; Anwendung der neuen Bestimmungen auf Ansprüche aus Unfällen vor dem 1. Okt. 1900 131; auf die Feststellung von Hinterbliebenenrenten 133; des § 28 Abs. 4 GUVGn auf Ansprüche aus Unfällen vor dem 1. Oft. 1900 162; der günstigeren Bestimmungen s. Verfahren. Arbeiten in Accord s. Anfuhr. Arbeitsgerät, Instandsegung desselben zwecks dem nächstiger Benuzung bei der Betriebsarbeit keine Arzt, der behandelnde 327; behandelnder im Sinne des Beerdigungskostenerstattung an Krankenkassen 294. Belehrung über Befolgung der ärztlichen Anordnung erforderlich 134; desgleichen über die Folgen einer Widerseßlichkeit 134; Belehrung, unrichtige, des Verunglückten durch den Magistrat 193; Belehrung über Folgen eines ablehnenden Verhaltens bei Aufnahme in Heilanstalt s. Rekursunzulässigkeit. Berechnung der Teilbeträge von Vierteljahrsrenten 133; f. a. Jahresarbeitsverdienst. Berufsgenossenschaft, Mitteilungen an die unteren Verwaltungsbehörden nach § 87 GUVGn 4. Berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit der Abfuhr von Holz aus dem Walde; Unfälle nach § 28 Abs. 4 GUVG 162; der in Accord durch selbständigen Landwirt übernommenen Steinfuhren beim Neubau einer Kreisstraße 35; des Unfalls eines Tiefbauarbeiters, der zeitweise einem Salzwerk überlassen wurde 34; von Hilfs- und Nebenarbeiten bei größe ren Bauten 1; bei Montagen 2. Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit s. Zuständigkeit. Beschäftigung außerhalb des Betriebssizes an wechselnden Orten 166. Beschäftigungsort bei Beschäftigungen außerhalb des Betriebssizes an wechselnden Orten, für welche der ortsübliche Taglohn verschieden festgesezt ist 166. Bescheid an Minderjährige s. Zustellung. Bestimmungen, günstigere, s. Verfahren. Betriebsbeamte in Land- und Forstwirtschaft. Jahresarbeitsverdienst nach § 12 Abs. 1 LUVG¤ 3. Betriebsunfall anerkannt in folgenden Fällen: eines Chausseearbeiters auf dem Heimwege nach Empfangnahme des Lohnes 33; eines selbständigen Land |