۱ unter dem 4. Januar d. I.: der Altbürgermeister und Kirchengemeinderath Andreas Silber von Dallau, in Anerkennung seiner früher geleisteten, und in letzter Eigenschaft noch jest leistenden ausgezeichneten Dienste; der Hauptlehrer Joseph Steiert zu Kappel, Landamts Freiburg, in Anbetracht seiner mehr als 40jährigen Anstellung auf einer und derselben Stelle und in Anerkennung seiner segensreichen Wirksamkeit im Lehrsache; der Bürgermeister Ignaz Wendling von Söllingen, Oberamts Rastatt, in Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste und unter dem 15. Januar: der erste Hauptlehrer Franz Xaver Müller zu Ettenheim, in Anerkennung seines langjährigen erfolgreichen Wirkens im Schulfache und die silberne Civilverdienstmedaille erhielt der Oberwärter Willeth bei der Heil = und Pflegeanstalt Illenau, in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstleistungen. Dienst nachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich nach allerhöchster Ent schließung vom 19. Dezember v. J. gnädigst bewogen gefunden: die bisherigen Kammerjunker Camill Freiherrn von Lobbeck, Wilhelm Freiherrn Schilling von Canstatt, Forstmeister in Heidelberg, Heinrich Freiherrn von Seldeneck, Forstmeister in Achern, und Ferdinand Freiherrn Röder von Diersburg zu Höchstihren Kammerherrn, die bisherigen Hofjunker Rudolph von Freidors, Maximilian Otto Eberhard Freiherrn von Stetten, Otto Grafen von Andlaw, Regierungs-Secretair in Freiburg, Albert Grafen von Hennin, Franz Freiherrn von Neveu, und Ferdinand von Zech, zu Höchstihren Kammerjunkern und den Ludwig Wilhelm Freiherrn von Edelsheim zu Höchstihrem Hofjunker; : unter dem 27. Dezember v. J. den Vorstand der Hofbibliothek, Professor Döll dahier, zum Hofrath zu ernennen und mittelst allerhöchster Entschließung vom nämlichen Tage dem Bereiter Sachs dahier den Charakter als Oberbereiter zu ertheilen; sodann vermittelst allerhöchster Entschließung vom 2. Januar d. I. die von der verwittweten Frau Großherzogin Königlichen Hoheit erfolgte Ernennung des Geheimenraths II. Classe Freiherrn Roth von Schreckenstein zu Höchstderselben Hofmarschall zu bestätigen. Unter dem 9. Januar d. I. die Stelle eines Curators der Universität Heidelberg dem pensionirten Regierungsdirector, Geheimenrath Dahmen daselbst zu übertragen; dem Assistenzarzte Dr. Hergt an der Heil- und Pflege-Anstalt Illenan den Rang und Character als Physicus zu verleihen; die erledigte Revisorsstelle bei der Direction der Forstdomainen und Bergwerke dem Hauptzollamtsverwalter Bohm in Neufreistett zu übertragen; den Pfarrer, Xaver Kurz von Neuhausen auf das erledigte Frühmeß-Beneficium zu Radolphzell; unter dem 16. Januar den Vorstand des Bezirksamts Schopfheim, Oberamtmann Flad, in gleicher Eigenschaft zum Bezirksamt Lörrach zu versehen; 1 der fürstlich leiningischen Präsentation des Amtsassessors Wilhelm Bulster zu Tauberbischofsheim, zum Vorstande des großherzoglich badischen, fürstlich leiningen'schen Bezirksamtes Sinsheim, unter Ernennung desselben zum Amtmann, die allerhöchste landesherrliche Genehmigung zu ertheilen; dem Assistenzarzte Dr. Robert Volz in Carlsruhe den Titel und Rang als Physicus, dem Assistenzarzt an der Heil- und Pflege-Anstalt Illenau, Dr. med. Franz Fischer, die Staatsdiener-Eigenschaft zu verleihen; das Amtschirurgat Neudenau in Mosbach dem praktischen Arzte, Wund- und Hebarzte, Adolph Wever in Rothweil zu übertragen; der fürstlich fürstenbergischen Präsentation des Amtsrevisors Leonhard in Pfullendorf auf das Amtsrevisorat Engen die allerhöchste landesherrliche Bestätigung, und dem Stadtpfarrer Pfeiffer zu Mannheim, so wie dem Stadtpfarrer Kleinschmidt in Heidelberg den Character als Kirchenräthe zu ertheilen; die katholische Pfarrei Ziegelhausen, Oberamts Heidelberg, dem Vikar Carl Franz Weikum in Rastatt, die katholische Pfarrei Wyhlen, Amts Lörrach, dem Pfarrer Benedict Früh in Wahlwies, die katholische Pfarrei Neckarau, Bezirksamts Schwegingen, dem Pfarrverweser Franz Wolf in Philippsburg, die katholische Pfarrei Deflingen, Bezirksamts Säckingen, dem Pfarrer Johann Baptist Miller in Todtnauberg, das erledigte Caplanei-Beneficium in Hausach, Bezirksamts Haslach, dem Pfarrverweser Joseph Wetter in Urach, die katholische Pfarrei Altdorf, Bezirksamts Ettenheim, dem Pfarrer Alexander Bucher in Heuweiler, und die katholische Pfarrei Klustern, Bezirksamts Meersburg, dem Pfarrer Johann Baptist Uhlmann zu Espasingen zu übertragen; auch die Versehung des Bezirksförsters Ranzenberger zu Reicholzheim auf die Bezirksforstei Bronnbach zu bestätigen. Unter dem 23. Januar den Justiz-Ministerial-Secretär Carl Ammann zum Assessor bei dem Hofgericht des Unterrheinkreises, die Hofgerichts-Secretäre Georg Martin Hildebrandt und Carl Haas zu Assessoren bei dem Hofgericht des Mittelrheinkreises, den Professor Carl Holzmann an dem Lyceum in Mannheim zum Hüttenverwalter in Albbruck zu ernennen; sodann die Stelle eines Salineverwalters zu Dürrheim dem seitherigen provisorischen Salinenverwalter Caroli daselbst, so wie die Stelle eines Hüttenverwalters zu St. Blasien dem seitherigen provisorischen Hüttenverwalter Gysser und dem Hauptamts-Controleur Pfeiffenberger die von ihm provisorisch versehene HauptamtsControleurstelle bei dem Hauptsteueramt Heidelberg definitiv zu übertragen; den Baupractikanten Lembke zum Bezirksbaumeister in Donaueschingen, und den Baupractikanten Baumüller zum Bezirksbaumeister in Emmendingen zu ernennen; den Bauconducteur Philipp Fischer von der Wasser- und Straßenbau-Inspection Carlsruhe zu jener in Heidelberg zu versehen und den Bauconducteur II. Classe Ernst Ludwig zu Lörrach zum Bauconducteur I. Classe zu be fördern, auch die bei der Stiftungs-Revision der Regierung des Seekreises erledigte Revisionsgehilfenstelle dem bei der Regierung des Mittelrheinkreises beschäftigten Theilungscommissär Wilhelm Kreuzburg von Bruchsal, unter Ernennung desselben zum Revisionsgehilfen mit Staatsdienereigenschaft, zu übertragen; den Pfarrer Bildhuber in Michelfeld in den Pensionsstand zu versezen; die katholische Pfarrei Oberweier, Oberamts Rastatt dem Pfarrer Peter Weber in Tiefenbronn, und die neu errichtete katholische Pfarrei Reichenbach, Amts Ettlingen, dem Pfarrverweser Carl Kast daselbst zu übertragen; auch der zwischen dem Pfarrer Carl Löw zu Hattingen, und dem Kaplan Franz Kindler zu Möhringen vereinbarten Permutation ihrer gegenwärtig innehabenden Pfründen die allerhöchste landesherrliche Genehmigung zu ertheilen. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. (Das Ergebniß der lehten Spätjahrsprüfung der Rechtscandidaten betreffend.) Von einundzwanzig Rechtscandidaten, welche sich der lekten Spätjahrsprüfung unterzogen haben, sind durch diesseitigen Beschluß vom 22. Januar l. J. Nr. 396 folgende sechszehn unter die Zahl der Rechtspractikanten aufgenommen worden: Johann Baptist Göring von Ettlingen, Ludwig Sallinger von Rastatt, Max Gerstlacher von Carlsruhe, Carl Thilo von Rastatt, Friedrich Wilhelm Sauerbeck von Mannheim, Carl Maria Joseph Eckhard von Engen, Victor Leiblein von Sinsheim, Max Mors von Pfullendorf, Herrmann Winnefeld von Rastatt. Dieß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Justizministerium. Vdt. Bachelin. (Die unentgeldliche Ertheilung des Religionsunterrichts bei den höhern Bürgerschulen, betreffend.) Seine königliche Hoheit der Großherzog haben durch allerhöchste Staatsministerial-Entschließung vom 27. Dezember v. I. allergnädigst auszusprechen geruht, daß bei allen höhern Bürgerschulen, wo es unbeschadet der übrigen Dienstobliegenheiten der Ortsgeistlichen geschehen kann, diesen die unentgeldliche Ertheilung des Religionsunterrichts als Dienstpflicht obliege, wenn gleich ihnen dieses bei ihrer Anstellung nicht ausdrücklich eröffnet wurde. Carlsruhe, den 10. Januar 1845. Ministerium des Innern. : Vdt. J. Schmitt. (Die Vertheilung der Preise, welche von S. K. H. dem höchstseligen Großherzog Carl Friedrich im Jahre 1807 für die Studirenden der Universität Heidelberg gestiftet worden sind, betreffend.) Bei der am 27. November v. I. zur Feier des Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des höchstseligen Großherzogs Carl Friedrich stattgehabten Vertheilung der Preise, welche von Höchstdemselben im Jahre 1807 für diejenigen Studirenden der Universität Heidelberg gestiftet worden sind, welche die von den vier Facultäten der Universität auszusehenden Preisfragen am besten beantworten würden, ist die goldene Medaille 1 a. von der theologischen Facultät dem Salomon Friedländer aus Brilon in Westphalen und dem Friedrich Mühlhäuser aus Rheinbischoffsheim in Baden; b. von der juristischen Facultat dem Carl Bulling aus Tassens in Oldenburg; c. von der medicinischen Facultăt dem Adolph Kußmaul aus Graben in Baden; d. von der philosophischen Facultät dem Otto Ernst Seyffer aus Stuttgart und dem Carl Mühlh äuser aus Kleinkems in Baden zuerkannt worden. Carlsruhe, den 16. Januar 1845. Ministerium des Innern. In Ermangelung eines Präsidenten: Vdt. J. Schmitt. (Uebersicht der Studirenden auf den Landesuniversitäten Heidelberg und Freiburg im Winterhalhjahre 1844/45 betr.) |