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Großherzoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Carlsruhe, Donnerstag den 19. Juni 1845.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Allerhöchst landesherrliche Verordnungen: 1. die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der beiden Abgeordneten der Universitäten betr. 2. Die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der Abgeordneten des grundherrlichen Adels betr. Die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der Abgeordneten der zweiten Kammer betr.

Diensterledigung.

Unmittelbare allerhöchste Entschlickungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.

(Die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der beiden Abgeordneten der Universitäten betreffend.)

Leopold, von Gottes Gnaden,
Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.

Nach Ansicht des Gesexes vom 5. August 1841, die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung betreffend, in dessen Folge die beiden Abgeordneten der Hochschulen zu Heidelberg und Freiburg, gleichzeitig mit der Hälfte der grundherrlichen Abgeordneten, am 30. Juni d. I. aus der ersten Kammer der Ständeversammlung austreten, verordnen Wir, daß nach Maaßgabe der Wahlordnung vom 23. December 1818, §. 21 ff. durch die Senate der Hochschulen eine neue Wahl ihrer Abgeordneten zur ersten Kammer der Ständeversammlung vorgenommen

werde.

Unser Ministerium des Innern wird mit dem Vollzuge beauftragt.
Gegeben zu Carlsruhe m Unserem Staatsministerium, den 11. Juni 1845.

Nebenius.

Leopold.

Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Büchler.

(Die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der Abgeordneten des grundherrlichen Adels betreffend.)

Leopold, von Gottes Gnaden,

Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.

In Erwägung, daß nach den Bestimmungen des Gesezes vom 5. August 1841, die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung betreffend, - diejenigen vier Abgeordneten des grundherrlichen Adels mit dem 30 Juni d. I. aus der ersten Kammer treten, welche durch die Loosziehung in der 18. Sizung der ersten Kammer vom 6. September 1842 dazu bestimmt worden, nämlich:

aus dem Wahlbezirk oberhalb der Murg:

Freiherr von Böcklin,

aus jenem unterhalb der Murg:

F. von Kettner,
Freiherr von Rüot,

Freiherr von Göler d. j.

haben Wir beschlossen und beschließen:

1. Die Vorbereitungsarbeiten zur Abgeordnetenwahl des grundherrlichen Adels in dem Bezirk oberhalb der Murg und jenes in dem Bezirk unterhalb der Murg sollen alsbald vorgenommen werden.

2. Nach Beendigung der Vorarbeiten sind die Wahlen durch die von Uns hiermit allergnädigst ernannten Wahl - Commissäre, nämlich für den Wahlbezirk oberhalb der Murg durch Geheimenrath Regierungsdirector Frhrn. von Reck zu Freiburg, und für jenen unterhalb der Murg durch Oberhofrichter Frhrn. von Stengel zu Mannheim anzuordnen und zu leiten.

Unser Ministerium des Innern, welches Wir mit dem Vollzuge beauftragen, hat Uns von dem Ergebnisse der Wahlen unterthänigste Anzeige zu erstatten.

Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 11. Juni 1845.

Nebenius.

Leopold.

Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Büchler.

(Die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung, insbesondere der Abgeordneten der zweiten Kammer betreffend.)

Leopold, von Gottes Gnaden,

Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.

Da nach den Bestimmungen des Gesezes vom 5. August 1841, die theilweise Erneuerung der beiden Kammern der Ständeversammlung betreffend, mit dem 30. Juni d. F. sechszehn Abgeordnete der zweiten Kammer austreten, und zwar nach dem Protocolle der 53. Sizung vom 3. September 1812 die in der Anlage Verzeichneten; überdieß Uns unterthänigst vorgetragen worden, daß in Folge des Ablebens eines der Abgeordneten des 10. Städtewahlbezirks dessen Stelle zu ersehen sei; so haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:

In den Städte - und Aemterwahlbezirken, in welchen Erneuerungswahlen stattfinden sollen, sind die Vorbereitungsarbeiten zu den Wahlen alsbald zu beginnen und nach deren Vollendung sowohl diese Wahlen, als eine Ersakwahl in dem 10. Städtewahlbezirk durch die von Uns aller= gnädigst ernannten, in der Anlage verzeichneten Wahl = Commissäre zu vollziehen.

Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzuge beauftragt.
Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 11. Juni 1845.

Uebenius.

Leopold.

Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Büchler.

Verzeichniß

der nach der Bestimmung des Gesezes vom 5. August 1841, und der Lovsziehung vom 3. September 1842, am 30. Juni 1845 austretenden Mitglieder der zweiten Kammer.

Bezeichnung des Wahlbezirks.

Namen der Austretenden.

Wahl - Commissäre.

11. Städtewahlbezirk (Ueberlingen) Rindeschwender, Advocat zu Geheimer Regierungsrath v. Mer

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rector Siegel in Carlsruhe.

4 7. Städtewahlbezirk (Stadt Baden) | Iörger, Bürgermeister zu Baden Geheimerrath, Oberkirchenrathsdi

59. Städtewahlbezirk(Stadt Durlach) Bleidorn, Kaufmann zu Durlach Ministerialrath von Stengel in

Carlsruhe.

Bezeichnung des Wahlbezirks.

Namen der Austretenden.

Wahl - Commissäre.

!

6 10. Städtewahlbezirk (Stadt Pforz-Lenz, Kaufmann zu Pforzheim Ministerialrath Weizel in Carls

heim)

delberg)

ruhe.

7 13. Städtewahlbezirk (Stadt Hei= + Posselt, Apotheker zu Heidel- Geheimerrath Bekk in Carlsruhe.

berg

82. Aemterwahlbezirk(Radolphzell 2c.) Dr. Bader zu Zizenhausen

9 10. Aemterwahlbezirk (Amt Müll- Blankenhorn-Kraft, Bürger

Geheimerrath, Regierungsdirector von Vogel in Constanz. Geheimerrath, Regierungsdirector von Reck in Freiburg.

heim) meister zu Müllheim 10 12. Aemterwahlbezirk (Amt Brei- Binz, Bürgermeister zu Günd- Geheimer Regierungsrath Mors

sach)

lingen

in Freiburg.

11 17. Aemterwahlbezirk (Hornbergc.) Böhme, Stadtdirector zu Heidel- Hofgerichtspräsident Litschgi in

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12 20. Aemterwahlbezirk (Offenburgic) Knapp, Landwirth zu Appenweier GeheimerRegierungsrath v. Stock

13 23. Aemterwahlbezirk (Achern und Richter, Advocat zu Achern

horn in Rastatt. Hofgerichtspräsident Obkircher in Rastatt.

Bühl) 14 27. Aemterwahlbezirk (Durlach und Waag, Oberamtmann zu Horn- Geh. Referèndär Junghanns berg

Stein)

15 29. Aemterwahlbezirk (Amt Bruch- Dr. Bissing zu Heidelberg

fal)

in Carlsruhe. Vicecanzler Trefurt in Mannheim.

16 38. Acmterwahlbezirk (Buchen c.) Dr. Fauth, Oberamtmann zu Geheimerrath, Regierungsdirector

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17 | 10 Städtewahlbezirk (Stadt Pforz= | † Sander, Advocot zu Rastott | Ministerialrath Weizel in Carls

heim)

Diensterledigung.

ruhe.

Durch die Beförderung des Pfarrers Eisenlohr auf die Pfarrei Lichtenau, ist die evangelische Pfarrei Kirchen, Decanats Lörrach, mit einem Competenzanschlage von 721 fl. 39 kr., worauf jedoch eine von dem dahin ernannt werdenden Pfarrer an das Camerariat Lörrach abzutragende Schuld von 120 fl. 10 kr. ruht, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Pfarrei haben sich binnen sechs Wochen vorschriftsmäßig durch ihre Decanate bei dem evangelischen Oberkirchenrathe zu melden.

Großherzoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Carlsruhe, Montag den 30. Juni 1845.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordensver= leihungen. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Medaillen-Verleihungen. Erlaubniß zur Annahme einer fremden Verdienstmedaille. - Dienstnach ichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien.

Des Justizministeriums, das Ergebniß der Frühjahrsprüfung der Rechtscandidaten betreffend. Die Ernennung des Rechtspracticanten und Schriftverfassers J. Büchle zu Staufen zum Advocaten und Procurator betreffend. Das Erlöschen der dem Rechtspracticanten St. C. Fuchs bei den Obergerichten in Mannheim verliehen gewesenen Advocatur und Procuratur betreffend. Des Ministeriums des Innern, Staatsgenehmigung zu den Stiftungen I. I. D. D. des Herzogs Victor von Ratibor und HöchstDessen Gemahlin Amalie, geborenen Prinzessin von Fürstenberg, so wie eines Ungenannten in das Carlskrankenhaus zu Donaueschingen betr. - Die Erhebung des Gymnasiums zu Wertheim zu einem Lyceum betreffend. - Die Verwendung der für gemeinnügige Zwecke vorbehaltenen Gelder der Aachener und Münchener Feuerversicherungsgesellschaft betr. - Das Ergebnis der Prüfung der Candidaten der Medicin, der Chirurgie und der Geburtshilfe betr. Das Ergebnis der Staatsprüfung der Pharmaceuten betr. Des Finanzministeriums, Ergebnis der Staatsprüfung im Baufache betr. Diensterledigungen. Todesfälle. - Berichtigung.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht,

unter dem 17. Juni d. I.

dem Dr. Rieken in Brüssel, Leibarzt Seiner Majestät des Königs der Belgier, und

dem Dr. Med. Hymans in Antwerpen, das Ritterkreuz, und

unter dem 18. Juni d. I.

dem bisherigen bevollmächtigten Minister Seiner Majestät des Königs der Franzosen an Allerhöchstihrem Hose, Marquis von Eyragues, das Großkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen.

1

Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben

unter dem 4. Juni d. I.

dem evangelischen Stadtrecan Winterwerber in Mannheim die allergnädigste Erlaubniß ertheilt, das ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen - Weimar - Eisenach verliehene Ritterkreuz erster Classe des Hausordens der Wachsamkeit, oder vom weißen Falken an= zunehmen und zu tragen.

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