27. Freiherr Göler von Ravensburg, Eberhard Friedrich, Oberlieutenant von der Suite, in Sulzfeld. 28. Freiherr Göler von Ravensburg, Ludwig, in Daisbach. 29. Freiherr Göler von Ravensburg, Ferdinand, großherzoglich badischer Rittmeister von der Suite, in Mannheim. 30. Freiherr Göler von Ravensburg, Carl, großherzoglich badischer Kammerherr, in Heidelberg. 31. Freiherr Göler von Ravensburg, Ernst, großherzoglich badischer Hofmarschall und Kammerherr, in Carlsruhe. 32. Freiherr Göler von Ravensburg, August, großherzoglich badischer Hauptmann im Generalstab, in Carlsruhe. 33. Freiherr Göler von Ravensburg, Leopold, großherzoglich badischer Hauptmann, in Carlsruhe. 34. Freiherr Göler von Ravensburg, Victor, Oberlieutenant, in Carlsruhe. 35. Graf von Helmstadt, Carl, königlich bayer'scher Kammerherr und Regierungsrath außer Dienst, in Hochhausen. 36. Graf von Helmstadt, Maximilian, königlich französischer Rittmeister außer Dienst, in Neckarbischofsheim. 37. Freiherr von Hundheim, Alfred, großherzoglich badischer Oberlieutenant von der Suite, in Ilvesheim. 38. Graf von Ingelheim, Friedrich Carl Joseph, k. k. österreichischer Geheimerrath und herzoglich nassauischer Erzkämmerer, in Mannheim. 39. von Kettner, Wilhelm Franz, großherzoglich badischer Kammerherr und Oberforstmeister, in Gernsbach. 40. von Kettner, Ludwig, großherzoglich badischer Kammerherr und Legationsrath, in Carlsruhe. 41. Freiherr von Laroche-Starken fels-Vulte, großherzoglich badischer Kammerherr und Major von der Suite, in Wieblingen. 42. Freiherr von Leutrum, Carl Ludwig, großherzoglich badischer Kammerherr, in Carlsruhe. 43. Freiherr von Menzingen, Carl Peter, königlich württembergischer Obristlieutenant von der Suite, in Carlsruhe. 44. Freiherr von Menzingen, Christian Ernst, k. russischer Obristlieutenant außer Dienst, in Menzingen. 45. Freiherr von Racknik, Carl, großherzoglich badischer Kammerherr, in Heinsheim. 46. Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt, Franz, großherzoglich badischer Staatsrath außer Dienst und Kammerherr, in Carlsruhe. 47. Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt, August, großherzoglich badischer Major von der Suite, in Heidelberg. 48. Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt, Rudolph, großherzoglich badischer Oberlieutenant außer Dienst, in Eberstadt. 49. Freiherr Rüdt von Collenberg-Bödigheim, Ludwig, großherzoglich badischer Kammerberr, geheimer Legationsrath und Ministerresident am königlich bayer'schen Hofe in München. 50. Freiherr Rüdt von Collenberg-Bödigheim, Adolph, großherzoglich badischer Kammerherr in Bödigheim. 51. Freiherr Rü d t von Collenberg-Bödigheim, Carl, großherzoglicher Kammerjunker und Amtsassessor in Baden. 52. Freiherr Sparre von Kronenberg, genannt Bettendorf, Carl Henning, großherzoglich badischer Kammerherr, in Mannheim. 53. Freiherr von St. Andre, Ernst Alexander, großherzoglich badischer Major von der Suite in Königsbach. 54. Freiherr von St. Andre, Carl, großherzoglich badischer Kammerherr und Forstmeister außer Dienst, in Bruchsal. 55. Freiherr von Schilling-Cannstadt, großherzoglich badischer Kammerherr und Hauptmann von der Suite, in Carlsruhe. 56. Freiherr von Uexküll-Gyllenband, Eduard Friedrich Ludwig, großherzoglich badischer Kammerherr und Forstrath, in Carlsruhe. 57. Freiherr von Venningen, Friedrich Carl Joseph, k. k. österreichischer Kämmerer, in Mannheim. 58. Freiherr von Venningen-Ullner, Carl Theodor Heribert, königlich bayer'scher KammerHerr, in Mannheim. 59. Graf von Waldkirch, Maximilian, großherzoglich badischer Kammerherr in Binau am Neckar. 60. Graf von Wieser, Joseph, großherzoglich badischer Hauptmann von der Suite, in Stein am Kocher. 61. Graf von Wieser, Wilhelm Carl Friedrich, in Leutershausen. 62. Freiherr von Zobel-Gibelstadt - Darstadt, Edwin, großherzoglich toskanischer Kammerherr und k. k. österreichischer Hauptmann außer Dienst, in Messelhausen. Sämmtliche etwa oben nicht benannte Grundherrn werden hiermit in Beziehung auf die §§. 2 und 3 der Wahlordnung aufgefordert, ihre Ansprüche, welche sie wegen ihres Beizugs zur Wahl der grundherrlichen Abgeordneten zur nächsten Ständeversammlung zu machen haben, längstens innerhalb vierzehn Tagen bei der diesseitigen Stelle zu begründen, widrigenfalls sie von dieser Wahl ausgeschlossen werden müssen. Carlsruhe, den 13. August 1845. Ministerium des Innern. Rettig. Vdt. Reinhard. Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Carlsruhe, Mittwoch, den 3. September 1845. Inhalt. Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. - Dienstnachrichten. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Des Ministeriums des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Bekanntmachung, die Errichtung einer Relais - Posthalterei zu Kaltenherberg betreffend. kanntmachung eines Bundesbeschlusses, die Unterdrückung des Sclavenhandels betreffend. Des Justizministeriums, Verordnung, die Postsendungen der Amtsrevisorate in Partiesachen betreffend. Be Des Ministeriums des Innern, - Bekanntmachung, die von Stulzische Waisenanstalt in Lichtenthal betreffend. Verordnung, die Verpflegung und den Transport der in die Bundesfeftung Mainz und von da zurück marschirenden k. k. oftreichischen Truppen betreffend. Bekanntmachung der von dem Ministerium des Innern ertheilten Staatsgenehmigung zu Präsentationen auf Patronatspfarreien. Diensterledigungen. - Todesfälle. Unmittelbare allerhöchste Entschlickungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach höchster Ordre vom 12. d. M. gnädigst geruht: Dem Hauptmann Ludwig im Leibinfanterie - Regimente, dem Hauptmann Großmann in der Artillerie - Brigade, und dem Hauptmann von Böckh, Mitgliede des Kriegsministeriums, die Erlaubniß zu ertheilen, das ihnen von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg verliehene Ritterkreuz des königlichen Ordens der württembergischen Krone annehmen und tragen zu dürfen. Dienst nachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich allergnädigst bewogen gefunden: unter dem 14. August 1. J. den Hofrath, Professor Kayser zum Director der polytechnischen Schule für das Schuljahr 1845/46, und den Universitäts - Bibliothekar Dr. Gustav Weil in Heidelberg, unter Belassung bei seinen bisheriger Dienstleistungen, zum außerordentlichen Professor der orientalischen Sprachen zu ernennen; م den Assessor Nicola bei dem Polizeiamte Carlsruhe, als Assessor zu dem Oberamte Heidelberg zu versezen; die bei dem Hofgerichte des Unterrheinkreises und dem Oberhofgerichte durch den Austritt des Hofgerichtsraths Sommer erledigte Stelle eines Substituten des Staatsanwaltes, dem Hofgerichtsrathe Löwig zu übertragen; den bei dem Hofgerichte des Unterrheinkreises functionirenden Canzleisecretär Neuhoff, seiner unterthänigsten Bitte gemäß, wegen vorgerückten Alters in Pensionsstand zu versezen, auch sein treues, pflichteifriges Benchmen während einer vieljährigen Dienstzeit huldvollst anzuerkennen; die erledigte katholische Pfarrei Heuweiler, Amts Waldkirch, dem Pfarrverweser Lorenz Werkmann zu Dauchingen; die erledigte katholische Pfarrei Stettfeld, Oberamts Bruchsal, dem Pfarrer Joseph Eckert zu Weiher; die katholische Pfarrei Ettlingenweier, Amts Ettlingen, dem Pfarrer Michael Kern zu Bulach; die katholische Pfarrei Liesenbronn, Oberamts Pforzheim, dem Pfarrverweser Stephan Mast zu Ettlingenweier; die katholische Pfarrei Detigheim, Oberamts Rastatt, dem Pfarrer Sekler in Plittersdorf; die zweite Caplaneistelle zu Waldkirch dem Vicar Friedrich Keller zu Oppenau; die katholische Pfarrei Dos, Amts Baden, dem Pfarrer Singer zu Mühlhausen zu übertragen; den von den beiden katholischen Pfarrern Krank zu Messelhausen und Eberhard zu Impfingen beabsichtigten Diensttausch zu genehmigen; die erledigte evangelische Pfarrei Buchenberg, Decanats Hornberg, dem Vicar Heer zu Eckartsweier; die erledigte evangelische Pfarrei Berghausen, Decanats Durlach, dem Pfarrer Salzer zu Ispringen; die erledigte evangelische Pfarrei Thiengen, Decanats Freiburg, dem Pfarrer Günther in Dinglingen zu übertragen; sodann zu genehmigen, daß die Uebertragung des Frühmeßbeneficiums zu Radolpzell an den Pfarrer Xaver Kurz von Neuhausen nicht vollzogen werde. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Nachdem in Folge allerhöchster Staatsministerial = Entschließung vom 18. v. M. Nr. 1355 von dem 1. September l. I. an die Relais - Posthalterei zu Kaltenherberg wieder hergestellt worden ist, so sind die Extrapost - Distanzen von da nach Basel auf eine und eine halbe Post, nach Lorrach auf eine und eine viertel, und nach Müllheim auf sieben achtel Post, in Gemäßheit des Regulativs festgesekt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Carlsruhe, den 26. August 1845. Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. Vdt. Türckheim. (Bekanntmachung eines Bundesbeschlusses, die Unterdrückung des Eclavenhandels betreffend.) Die Bundesversammlung hat in ihrer 21sten Sizung vom 19. Juni 1. I. nachstehenden Beschluß gefaßt: „In voller und gerechter Anerkennung der Gesinnungen und Grundsäge christlicher Menschenliebe, welche die Höfe von Großbrittannien, Desterreich, Preußen und Rußland zu dem wegenUnterdrückung des Negerhandels (traite des nègres) am 20. December 1841 geschlossenen Uebereinkommen veranlaßt haben, und von dem Wunsche beseelt, so viel von ihnen abhängt, auch ihrer Seits zur gänzlichen Ausrottung dieses verbrecherischen Handels mitzuwirken, haben sich sämmtliche deutsche Regierungen dahin vereinbart, daß von denselben der Negerhandel allgemein verboten werde. Demgemäß soll, wo diesfalls durch bestehende Strafgeseze nicht bereits Fürsorge getroffen ist, der Negerhandel gleich dem Seeraube bestraft, in denjenigen Bundesstaaten aber, deren Gesezgebung des Seeraubes nicht besonders erwähnt, mit der Strafe des Menschenraubes oder mit einer ähnlichen schweren Strafe belegt werden." In Folge allerhöchster Entschließung aus großherzoglichem Staatsministerium vom 7. 1. M. Nr. 1409 wird dieser Bundesbeschluß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Carlsruhe, den 11. August 1845. Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenbeiten. Vdt. Türckheim. (Verordnung, die Postsendungen der Amtsrevisorate in Partiesachen betreffend.) Im Einverständniß mit großherzoglichem Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, so wie den großherzoglichen Ministerien des Innern und der Finanzen wird hierdurch verordnet: §. 1. Für diejenigen Sendungen, welche dem Porto unterworfen sind, bat das aufgebende Amtsrevisorat dasselbe zu entrichten, beziehungsweise auf die unten im S. 3 bezeichnete Weise in sein Gebührenbuch aufzunehmen. S. 2. Ausnahmsweise wird das Porto von derjenigen Behörde bezahlt, an welche die Sendung gerichtet ist: a. Bei Actenrücksendungen, welche die Kreisregierungen oder andere vorgesezte Behörden an das Amtsrevisorat bewirken; b. bei Rücksendung von Acten, welche einem anderen Amtsrevisorate zur Einsicht eines Betheiligten mitgetheilt waren; c. bei Actenversendungen und Rückschreiben auf Requisitionen. In Fällen dieser Art ist die aufgebende Behörde auf der Adresse zu benennen, und die Bemerkung beizusezen: „Bei der Abgabe zahlbar." |