Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Carlsruhe, Montag, den 20. October 1845. Inhalt. Die Er Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Landesherrliche Verordnung, 一 die Conscription für das Jahr 1846 betreffend. Medaillenverleihungen. Dienstnachrichten. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Justizministeriums : nennung des Rechtspracticanten Ludwig Stephani zum Procurator betreffend. Des Ministeriums des Innern: - Die Ertheilung des Schriftverfassungsrechts in Verwaltungssachen an den Rechtspracticanten Pellissier in Bruchsal betreffend. Weiterer Nachtrag zur Bekanntmachung vom 13. August d. I.: Die Wahl der Abgeordneten des grundherrlichen Adels zur ersten Kammer der Ständeversammlung betreffend. - Die Vornahme der Ersakwahl eines Abgeordneten zur zweiten landständischen Kammer in dem fünften Aemterwahlbezirke betreffend. Die Revision der Medicamententare betreffend. Des Finanzministeriums: - Die Verbrennung eingelöster Staatsschuldpapiere betreffend. Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. (Die Conscription für das Jahr 1846 betreffend.) Leopold, von Gottes Gnaden, Nach Ansicht des §. 3 des Conscriptionsgesekes, wornach die ordentliche Conscription bestimmt ist, das Armeecorps auf dem etatsmäßigen Friedensfuße zu erhalten; unter Bezugnahme auf Unsere Verordnung vom 4. December 1833 (Regierungsblatt Nr. XLVII); auf den Vortrag Unseres Kriegsministeriums und den Beivortrag Unseres Ministeriums des Innern, haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: §. 1. Die für das Jahr 1846 zur Ergänzung des Armeecorps erforderliche Recrutenquote wird auf dreitausend einhundert und fünfunddreißig Mann festgesezt, wovon 2,950 Mann zur gleichbaldigen Eintheilung und 185 Mann zur Reserve bestimmt sind. §. 2. Diese Reserve, nach dem Maßstabe des §. 7 des Conscriptionsgesezes, auf alle Bezirke des Landes vertheilt und aus den höchsten Loosnummern der übernommenen Pflichtigen bestehend, wird von dem Kriegsministerium nach Bedürfniß einberufen und so weit ihre Einberufung bestimmungsgemäß nicht nothwendig geworden ist, bei der Uebernahme der nächstfolgenden Recrutenquote freigegeben. Die Freigegebenen treten dadurch in das Verhältniß der nicht übernommenen Pflichti= gen ihrer Altersclasse zurück. $. 3. Die im §. 1 festgesepte Ergänzungsquote ist von dem Ministerium des Innern auf die Bezirke gesezmäßig zu vertheilen und die Vertheilung durch das Regierungsblatt bekannt zu machen. Das Kriegsministerium aber hat sich am Schlusse des Jahres über die Verwendung der ausgehobenen Mannschaft zu Unserem Staatsministerium auszuweisen. S. 4. Unsere Ministerien des Innern und des Krieges sind mit dem Vollzuge der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 10. October 1845. von Freydorf. Nebenius. Leopold. Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs: Büchler. Medaillenverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich unter dem 3. October d. I. allergnädigst bewogen gefunden, folgende Civilverdienstmedaillen zu verleihen, und zwar a. die größere goldene dem Bürgermeister Teubner in Mosbach; b. die kleine goldene dem Altgemeinderath Merkle in Neudenau, dem Bürgermeister Ernst in Nüstenbach, dem Altbürgermeister Frank in Haßmersheim, dem Al tbürgermeister Schwing in Hollerbach, dem Bürgermeister Grimm in Mudau, dem Gemeinderath Bucher in Mudau, dem Bürgermeister Meister in Aglasterhausen, dem Bürgermeister Braun in Weisbach, dem Bürgermeister Hillengaß in Neunkirchen, und dem Bürgermeister Nied in Winzenhofen. : 1 Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: unter dem 6. October den Oberstlieutenant Bayer im vierten Infanterieregimente, auf sein unterthänigstes Ansuchen, wegen anhaltender Kränklichkeit in den Ruhestand zu versehen, und demselben zugleich, in Bezeugung der besonderen höchsten Zufriedenheit mit seiner langjährigen treuen Dienstleistung, den Character als Oberst zu ertheilen, mit der Erlaubniß, die Uniform der Suite der Infanterie zu tragen; ferner dem in Ruhestand versekten Rittmeister Beckert die Erlaubniß zu ertheilen, die Uniform der Suite der Reiterei zu tragen; unter dem 10. October d. J. den Revidenten bei der Postrechnungs - Revision, Carl Herlin, zum Revisor bei dieser Stelle, und den Vicar Herrmann Herbst zu Müllheim zum Diaconus und Lehrer an der höheren Bürgerschule daselbst zu ernennen; und die evangelische Pfarrei Schiltach, Decanats Hornberg, dem Pfarrer Gerwig zu Hausen zu übertragen. Verfügungen und Pekanntmachungen der Ministerien. (Die Ernennung des Rechtspracticanten Ludwig Stephani zum Procurator betreffend.) Durch Beschluß vom heutigen, Nr. 5648-49, wurde Rechtspracticant Ludwig Stephani von Wertheim zum Advocaten und Procurator bei dem Hofgerichte des Seekreises ernannt. Carlsruhe, den 9. October 1845. Justizministerium. Vdt. Bachelin. (Die Ertheilung des Schriftverfassungsrechts in Verwaltungssachen an den Rechtspracticanten Pellissier in Bruchsal betreffend.) Dem Rechtspracticanten Anton Pellissier zu Bruchsal wurde das Schriftverfassungsrecht in Verwaltungssachen ertheilt. Carlsruhe, den 26. September 1845. Ministerium des Innern. Nebenius. Vdt. J. Schmitt. (Weiterer Nachtrag zur Bekanntmachung vom 13. August d. I.: Die Wahl der Abgeordneten des grundherrlichen Adels zur ersten Kammer der Ständeversammlung betreffend.) Nachträglich zu der Verkündung vom 13. August, im Regierungsblatte Nr. XXIV. von diesem Jahre, die Wahl der Abgeordneten des grundherrlichen Adels zur ersten Kammer der Ständeversammlung betreffend, wird bekannt gemacht, daß den wahlberechtigten Grundherren oberhalb der Murg noch beizuzählen seien: Carl Roth Freiherr von Schreckenstein zu Billafingen und Johann Freiherr von Türckheim zu Carlsruhe, großherzoglicher geheimer Legationssecretär und Kammerjunker. Carlsruhe, den 7. October 1845. Ministerium des Innern. Vdt. Reinhard. (Die Vornahme der Ersakwahl eines Abgeordneten zur zweiten landständischen! Kammer in dem fünften Aemterwahlbezirke betreffend.) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach allerhöchstem Staatsministerialerlasse vom 10. October d. I., Nr. 1843, allergnädigst zu beschließen geruht, daß in Folge des freiwilligen Austritts des Abgeordneten Welte aus der zweiten Kammer der Ständeversammlung eine Ersakwahl in dent fünften Aemterwahlbezirke angeordnet und zur Vornahme derselben der Geheimerath Regierungsdirector von Vogel zu Constanz als landesherrlicher Commissär beauf tragt werde. Carlsruhe, den 14. October 1845. Ministerium des Innern. Vdt. Reinhard. (Die Revision der Medicamententare betreffend.) In Gemäßheit des §. 6 der diesseitigen Verordnung vom 24. Januar 1842 (Regierungsblatt Nr. VI.) wird hiermit das Ergebniß der von der Sanitätscommission vorgenommenen und diesseits genehmigten Revision der Medicamententare mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich die Apotheker vom 1. November d. I. an darnach zu richten haben. Carlsruhe, den 11. October 1845. Ministerium des Innern. Vdt. Reinhard. Flor. chamomill. vulg. 1 Pfund 27 kr. 1 Unze 3 kr. statt 1 Pfund 24 kr. 1 Unze 2 fr. دو (Die Verbrennung eingelöster Staatsschuldpapiere betreffend.) In Gegenwart der Commissarien des großherzoglichen Staatsministeriums und der großher= zoglichen Oberrechnungskammer, so wie des Controleurs der Amortisationscasse, sind am 30. v. M. folgende im Jahr 1844 eingelöste Staatsschuldpapiere urkundlich verbrannt worden: 1. Papiere der Amortisationscasse: a. Partialloose vom Goll und von Haber'schen Anlehen von 1820 b. Partialloose vom von Haber, Goll und von Rothschild'schen d. 31⁄2procentige Rentenscheine von 1834, 1,076,909 fl. — fr. |