Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt, Volume 431845 - Law |
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... Antrag Unseres Staats- ministeriums veranlaßt , zu verordnen ; daß pensionirte , wie active Staatsdiener , diese bei der Dienstbehörde , der sie zur Zeit unterstehen , jene bei der Dienstbehörde , der sie während ihrer 1 ...
... Antrag Unseres Staats- ministeriums veranlaßt , zu verordnen ; daß pensionirte , wie active Staatsdiener , diese bei der Dienstbehörde , der sie zur Zeit unterstehen , jene bei der Dienstbehörde , der sie während ihrer 1 ...
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... Antrag einer Partei , erfolgen , oder b . velche Beschwerdeführungen wegen Verweigerung oder Verzögerung der Justiz , oder c . ie Festsegung von Zehntablösungskapitalien und Zehntlasten - Anschlägen betreffen . D Postsendungen in ...
... Antrag einer Partei , erfolgen , oder b . velche Beschwerdeführungen wegen Verweigerung oder Verzögerung der Justiz , oder c . ie Festsegung von Zehntablösungskapitalien und Zehntlasten - Anschlägen betreffen . D Postsendungen in ...
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... Antrag der Oberdirection des Wasser- und Straßenbaues die Geometer - Candidaten : Johann Schifferdecker von Oberschefflenz , Wilhelm Bogenschütz von Kriegerthal und Friedrich Bürgin von Kirchen als „ gut befähigt , “ Karl Waibel von ...
... Antrag der Oberdirection des Wasser- und Straßenbaues die Geometer - Candidaten : Johann Schifferdecker von Oberschefflenz , Wilhelm Bogenschütz von Kriegerthal und Friedrich Bürgin von Kirchen als „ gut befähigt , “ Karl Waibel von ...
Page 57
... 3 . Der zweite Absag des § . 141 wird aufgehoben . Art . 4 . Der § . 146 wird aufgehoben und an seine Stelle tritt folgende Bestimmung : „ Die Schärfung einer erkannten Gefängnisstrafe ist nur auf Antrag 9 Nr . VI . 57.
... 3 . Der zweite Absag des § . 141 wird aufgehoben . Art . 4 . Der § . 146 wird aufgehoben und an seine Stelle tritt folgende Bestimmung : „ Die Schärfung einer erkannten Gefängnisstrafe ist nur auf Antrag 9 Nr . VI . 57.
Page 58
Baden (Grand Duchy). „ Die Schärfung einer erkannten Gefängnisstrafe ist nur auf Antrag des Sträflings zur Abkürzung der Strafdauer gestattet . " Der § . 149 wird abgeändert , wie folgt : Art . 5 . S. 149. Als allgemeine ...
Baden (Grand Duchy). „ Die Schärfung einer erkannten Gefängnisstrafe ist nur auf Antrag des Sträflings zur Abkürzung der Strafdauer gestattet . " Der § . 149 wird abgeändert , wie folgt : Art . 5 . S. 149. Als allgemeine ...
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Common terms and phrases
Adelsheim allda allergnädigst Amts Amtsgerichte Angeschuldigten Anlehen Antrag Anzeige April Arbeitshaus Assessor Bekanntmachungen der Ministerien Beschädigung besondere bestimmten Betrag betreffend Bewerber Bezirksamts Bezirksforstei Bezirksstrafgericht Bruchsal Carl Carlsruhe Citel daselbst Diensterledigungen dieß Donaueschingen Durlach Ende Entschließungen Seiner Königlichen Erkenntniß Erlaubniß Erledigung gekommen ernennen ersten Fahrlässigkeit Fällen fern Forstgerichte Freiburg Freiherr Frevel gedrohten Gefängniß Gegenstände Geldstrafe Gericht Gesek Gesezes Göler von Ravensburg großherzoglich badischer Gulden Handlung Heidelberg Hofgerichte Hoheit der Großherzog Hoheit des Großherzogs Jahren bestraft Joseph Juni Justizministerium Kammerherr katholische Pfarrei katholischen Oberkirchenrathe Königlichen Hoheit Körperverlegung Kreisgefängniß Leopold Loose à fl Mannheim März Ministerialdirector Ministerium des Innern Monaten muß October Offenburg öffentlichen Kenntniß gebracht Ordens pensionirte Personen Pforzheim Präsidenten Rastatt Rechtspracticanten Regierungsblatt Reicholzheim Sache schuldig Sizung Staatsanwalt Staatsgenehmigung Strafe Theil Türckheim Umständen Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Unterrheinkreises Untersuchung Untersuchungsrichter Urtheil Verbrechen Verfügungen und Bekanntmachungen Verlegung Verordnung verübt Verurtheilten Vorschrift zu melden Waaren Waldkirch Wittwe Zahlung Zähringen Zentr Zeugen Zuchthaus zwei Jahren
Popular passages
Page 330 - Lesdits agents consulaires, de quelque classe qu'ils soient, et dûment nommés par leurs gouvernements respectifs dès qu'ils auront obtenu l'exéquatur du gouvernement sur le territoire duquel ils doivent résider, y jouiront, tant pour leurs personnes que pour l'exercice de leurs fonctions, des privilèges dont y jouissent les agents consulaires de la même catégorie de la nation la plus favorisée.
Page 328 - Ils seront libros de s'y arrêter et résider dans quelque partie que ce soit des dits territoires, pour y vaquer à leurs affaires, et ils jouiront à cet effet de la même sécurité et protection, que les...