Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt, Volume 431845 - Law |
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... Frevel ihrer bei ihnen sich aufhaltenden Kinder . Rücksichtlich dieser Frevel ist bei getrennter oder geschiedener Ehe derjenige Theil , dem die Kinter zugeniesen sind , und bei unehelichen Kindern die Mutter haftbar . c ) der ...
... Frevel ihrer bei ihnen sich aufhaltenden Kinder . Rücksichtlich dieser Frevel ist bei getrennter oder geschiedener Ehe derjenige Theil , dem die Kinter zugeniesen sind , und bei unehelichen Kindern die Mutter haftbar . c ) der ...
Page 59
... Frevel nicht hindern konnten , oder bei Entwendungsfreveln , daß das Entwendete weder mittelbar noch unmittelbar zu ihrem Vortheil ver- wendet wurde . Rücksichtlich der hier für haftbar erklärten Personen kann die erkannte Geldstrafe ...
... Frevel nicht hindern konnten , oder bei Entwendungsfreveln , daß das Entwendete weder mittelbar noch unmittelbar zu ihrem Vortheil ver- wendet wurde . Rücksichtlich der hier für haftbar erklärten Personen kann die erkannte Geldstrafe ...
Page 60
... Frevel , welcher als Gewohnheitsfrevel zur Bestrafung vorliegt , an Werth und Schaden die Summe von fünf und zwanzig Gulden nicht übersteigt , wogegen im andern Fall Arbeitshausstrafe bis zu einem Jahre eintritt . " § . 169 с . „ Bei ...
... Frevel , welcher als Gewohnheitsfrevel zur Bestrafung vorliegt , an Werth und Schaden die Summe von fünf und zwanzig Gulden nicht übersteigt , wogegen im andern Fall Arbeitshausstrafe bis zu einem Jahre eintritt . " § . 169 с . „ Bei ...
Page 68
... frevel , und Entwendungen von Feld- und Gartenfrüchten , die noch nicht eingebracht sind , und deren Werth den Betrag von einem Gulden nicht übersteigt , ebenfalls nicht als Diebstahl , sondern als Feldfrevel bestraft , jedoch mit ...
... frevel , und Entwendungen von Feld- und Gartenfrüchten , die noch nicht eingebracht sind , und deren Werth den Betrag von einem Gulden nicht übersteigt , ebenfalls nicht als Diebstahl , sondern als Feldfrevel bestraft , jedoch mit ...
Page 246
... Frevel ( § . 22 der angeführten Inftruc- tion und Beilage 3 hiezu ) hat die Bezirksforstei dem Forstamte zugleich anzuzeigen , wie viele von den zur besondern Untersuchung ausgesepten , oder im Wege der Berufung an die Kreisregierung ...
... Frevel ( § . 22 der angeführten Inftruc- tion und Beilage 3 hiezu ) hat die Bezirksforstei dem Forstamte zugleich anzuzeigen , wie viele von den zur besondern Untersuchung ausgesepten , oder im Wege der Berufung an die Kreisregierung ...
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Common terms and phrases
Adelsheim allda allergnädigst Amts Amtsgerichte Angeschuldigten Anlehen Antrag Anzeige April Arbeitshaus Assessor Bekanntmachungen der Ministerien Beschädigung besondere bestimmten Betrag betreffend Bewerber Bezirksamts Bezirksforstei Bezirksstrafgericht Bruchsal Carl Carlsruhe Citel daselbst Diensterledigungen dieß Donaueschingen Durlach Ende Entschließungen Seiner Königlichen Erkenntniß Erlaubniß Erledigung gekommen ernennen ersten Fahrlässigkeit Fällen fern Forstgerichte Freiburg Freiherr Frevel gedrohten Gefängniß Gegenstände Geldstrafe Gericht Gesek Gesezes Göler von Ravensburg großherzoglich badischer Gulden Handlung Heidelberg Hofgerichte Hoheit der Großherzog Hoheit des Großherzogs Jahren bestraft Joseph Juni Justizministerium Kammerherr katholische Pfarrei katholischen Oberkirchenrathe Königlichen Hoheit Körperverlegung Kreisgefängniß Leopold Loose à fl Mannheim März Ministerialdirector Ministerium des Innern Monaten muß October Offenburg öffentlichen Kenntniß gebracht Ordens pensionirte Personen Pforzheim Präsidenten Rastatt Rechtspracticanten Regierungsblatt Reicholzheim Sache schuldig Sizung Staatsanwalt Staatsgenehmigung Strafe Theil Türckheim Umständen Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Unterrheinkreises Untersuchung Untersuchungsrichter Urtheil Verbrechen Verfügungen und Bekanntmachungen Verlegung Verordnung verübt Verurtheilten Vorschrift zu melden Waaren Waldkirch Wittwe Zahlung Zähringen Zentr Zeugen Zuchthaus zwei Jahren
Popular passages
Page 330 - Lesdits agents consulaires, de quelque classe qu'ils soient, et dûment nommés par leurs gouvernements respectifs dès qu'ils auront obtenu l'exéquatur du gouvernement sur le territoire duquel ils doivent résider, y jouiront, tant pour leurs personnes que pour l'exercice de leurs fonctions, des privilèges dont y jouissent les agents consulaires de la même catégorie de la nation la plus favorisée.
Page 328 - Ils seront libros de s'y arrêter et résider dans quelque partie que ce soit des dits territoires, pour y vaquer à leurs affaires, et ils jouiront à cet effet de la même sécurité et protection, que les...