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und der

römisch - katholischen Liturgie.

In Beziehung auf Ersteres mit steter Rücksicht auf die
neuesten Concordate, päpstlichen Umschreibungs-Bullen und
die besonderen Verhältnisse der katholischen Kirche in
den verschiedenen deutschen Staaten.

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G.

Gallicinium bedeutet den frühen Morgen; die Benennung Hahnenruf kommt daher, weil der Hahn sich gleich beim Beginnen der Morgendämmerung hdren läßt; es wird daher je nach der Jahreszeit hora tertia, quarta etc. darunter verstanden.

Gallikanische Kirche. Diese Benennung kommt der katholischen Kirche in Frankreich wegen einiger Vorrechte zu, die sie in Ansehung der påbstlichen Macht genießt, übrigens weicht fie rücksichtlich der Glaubens- und Sittenlehre, so wie auch hinfichtlich des Cultus in keinem Stücke von der katholischen Kirche. ab. Der Primat wurde allzeit von der gallikanischen Kirche anerkannt, und die Könige von Frankreich, denen das Prådikat Allerchristlich zukommt, bestrebten sich sonst bei allem dem stets das Patrimonium Petri, die påbstlichen Gerechtsame und das Ansehen des apostolischen Stuhles zu bewahren. Die Freiheis ten der gallikanischen Kirche nahmen eigentlich ihren Ursprung von der pragmatischen Sanction Ludwig's des Heiligen (1268), auf dieser führten die französischen Kirchenrechts-Lehrer, durch das påbstliche Schisma von Avignon be günstigt und von der Universität von Paris unterstüßt, im fünfzehnten auf's sechszehnte Jahrhundert ein Kirchen-Gebäude auf, wodurch die Vorrechte der gallikanischen Kirche begründet wurden. Die erste Erweiterung erhielten diese libertates ecclesiae Gallicanae durch die spätere pragmatische Sanction der französischen Kirche, welche unter Karl VII. auf der Versammlung zu Bourges (1438) aus den Decreten der Concilien von Kon= stanz und Basel zusammengesetzt ward. Nicht minder trug dię Ordonnanz vom Jahre 1539 über die geistliche Gerichtsbarkeit,

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