| Theology - 1848 - 400 pages
...Lehrer in angemessener Weise. Unvermögenden Gemeinden kommen hiebei Staatsmittel zu Hülfe. § 20. Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden,, wo und wie er will. — Vergeblich haben die besonnensten Stimmen protestantischer und katholischer... | |
| Franz Jakob Wigard - Constitutional history - 1849 - 994 pages
...als eigenen Paragraphen dem § 25 folgen zu lassen. — Wir kommen jetzt zum «26. Derselbe lautet; „Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbeschulen wird kein Schulgeld bezahlt. — Un« bemittelten soll auf allen öffentlich«« UnterrichtSanftalten freier Unterricht gewährt... | |
| Franz Wigard - Deutsche Nationalversammlung - 1849 - 808 pages
...der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an., ,, , » §, 2?. Für den Unteriicht in VolSschulen und niederen Gewerbeschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unteriichtsanstaltcn freier Unterricht gewährt werden. §. 28. Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf... | |
| Baden (Germany) - Law - 1849 - 730 pages
...geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an. 8- 157. Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbeschulen...bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unterrichts anftalten freier Unterricht gewährt werben. 8. 158. Es steht einem Jeden frei, seinen... | |
| Franz Wigard - Constitutional history - 1849 - 808 pages
...Paragraphen dem § 25 folgen zu lassen. — Wir kommen jetzt zum § 26. Derselbe lautet; „Für ben Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbeschulen...bezahlt. — Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unterricht«»»» stalten freier Unterricht gewährt werden," Wird e« gewünscht, daß die alte Fassung... | |
| Carl Weil - Constitutional history - 1850 - 274 pages
...Volksschulen vorgeschrieben ist. §. 26. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatstiener. 127 §. 27. Für den Unterricht in Volksschulen und niederen...Unterricht gewährt werden. §. 28. Es steht einem Ieden frei, feinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. Art. 7.... | |
| David Hansemann - Germany - 1850 - 400 pages
...des §. 155 lautet in der D. Vfg.: „Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten „soll...Unterrichtsanstalten freier Unterricht „gewährt werden." Daß es höchst thöricht und nur eine Gefälligkeit gegen die Ultrademoeratie war , in die Verfassung... | |
| Classical philology - 1850 - 970 pages
...Versammlung deutlich ausgesprochen, indem dort in den Grundrechten Art. VI §. 27 festgesetzt wird: Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wo und wie er will. Damit aber durch die Aufhebung jener Bestimmungen nicht die gründliche wissenschaftliche... | |
| Heinrich von Andlaw - Baden (Germany) - 1850 - 488 pages
...Parteien in dem Innern der Gemeinden zog. § 27. „Für den Unterricht in Volksschulen und niedern Gewerbeschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten...öffentlichen Unterrichtsanstalten freier Unterricht ertheili werden." Freier Unterricht! für reich und arm! Auf wessen Kosten? Staatsdienerrechte und... | |
| Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1855 - 642 pages
...geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüsten die Lehrer der Volksschulen an. §. 27. Für den Unterricht in Volksschulen und niederen...Gewerbeschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll aus allen öffentlichen Unterrichtsanstalten sreier Unterricht gewährt werden. §. 28. Es steht einem... | |
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