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" Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronates... "
ACTENSTÜCKE zur Geschichte des Verhältnisses von Staat und Kirche im XIX ... - Page 271
by Hugo Kremer (Ritter von Auenrode)
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Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich

Austro-Hungarian Monarchy - Austria - 1868 - 476 pages
...Religionsgenossenschaft die geeignete Abhilfe zu gewähren. lV. In Beziehung auf Beiträge und Leistungen. Artikel 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf priuatrcchtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht, oder wenn sie grundbücherlich sichergestellt...
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Zeitschrift Fur Kirchenrecht

Richard Dove - 1870 - 992 pages
...obliegen, wenn die Giebigkeiten grundbücherlich sichergestellt sind und (was eben das Wichtigste) wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht. Da die meisten politischen Gemeinden in Kärnthen und Steiermark diesen „urkundlichen Nachweis" unmöglich...
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Zeitschrift für das Privat- und Öffentliche Recht der Gegenwart, Volume 42

Civil law - 1916 - 818 pages
...Leistungen an Geld und Naturalien oder Leistungen an Arbeit für Kultus- und \Vohltatigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen...Pflichten des dinglichen Patronates obliegen oder wenn die Verpflichtungen zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Gründen...
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Europäischer geschichtskalender, Volume 16

Europe - 1876 - 810 pages
...auf Beiträge und Leistungen. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenoffenschaft könne« zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigleitszwecke einer anderen nur dann verhalten werben, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen...
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Das kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland: System des ...

Paul Hinschius - Canon law - 1878 - 746 pages
...Geld und Naturalien oder zu Leistungen an-Arbeit für Kultusund Wohlthätigkeitszwecke eines ändern nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten...oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlicben, durch Urkunden nachweisbaren Gründen beruht oder wenn sie grundbücherlich sicher...
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Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im ..., Volume 2

Ernst Mayrhofer - Administrative law - 1880 - 1292 pages
...Beziehung auf Beiträge und Leistungen zu Cultus-, Unterrichts- und Wohlthiitigteitszwecken. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthütigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen...
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Oesterreichische Justizgesetze

Austria, Leo Geller - Justice, Administration of - 1882 - 934 pages
...Religionsgenossenschaft die geeignete Abhilfe zu gewähren. IV. In Beziehung auf Beiträge und Leistungen. 9. Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft...verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronatos obliegen, oder wenn die Verpflichtung zu solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch...
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Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts

Emil Friedberg - Canon law - 1893 - 584 pages
...leine willkürliche. n Osterr. GV 25/5. 1886 9: Angehörige einer Kirche oder Religionsgcnofsenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Kultus und Wohlthiitigleitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten...
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Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im ..., Volume 2

Ernst Mayrhofer - Administrative law - 1896 - 1286 pages
...Beziehung auf Beiträge und Leistungen. Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Rcligionsgenossenschaft können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus»") und Wohlthätigteitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen...
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Oesterreichisches Staatswoerterbuch: Handbuch des ..., Volume 2, Part 2

Ernst Mischler - Administrative law - 1897 - 1122 pages
...vorbehalten." (Art. 7). „Angehörige einer Kirche oder Religionsgenossenschaft können zu N eitr ä gen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus» und W oh lthätigleits» zweckeeineran deren nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen...
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