Allg. Europäisches staats u. address: Handbuch, 1816, etc, Volumes 3-41816 |
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... ( Friedrich Wilhelm ) , geb. 4. Jun . 1738 , König des vereinigten Reichs von Grofsbrittanien und Ireland , folgt 25. Oct. 1760 seinem Grossvater als König von Grossbrittanien und Kurfürst von Hanover , wird ge- müthskrank 1811 , worauf ...
... ( Friedrich Wilhelm ) , geb. 4. Jun . 1738 , König des vereinigten Reichs von Grofsbrittanien und Ireland , folgt 25. Oct. 1760 seinem Grossvater als König von Grossbrittanien und Kurfürst von Hanover , wird ge- müthskrank 1811 , worauf ...
Page 4
... FRIEDRICH , geb. 16. Aug. 1763 , Her- zog von York und Albanien 27. Nov. 1784 , Fürst - Bischof von Osnabrück seit 1783 , welches Bisthum er 1802 gegen eine Rente von 18,000 Pf . abtritt , Britt . Generalissimus der Landmacht seit 1813 ...
... FRIEDRICH , geb. 16. Aug. 1763 , Her- zog von York und Albanien 27. Nov. 1784 , Fürst - Bischof von Osnabrück seit 1783 , welches Bisthum er 1802 gegen eine Rente von 18,000 Pf . abtritt , Britt . Generalissimus der Landmacht seit 1813 ...
Page 5
... FRIEDRICH , geb. 15. Jan. 1776 , Herzog von Gloucester und Edinburg , Graf von Connaught , Britt . Gen. der Inf . und Inhab . des Inf . Reg . Nro . 6. , Ritter des Hosenb . Ord . 5 ) HEINRICH FRIEDRICH , geb. 7. Nov. 1745 , gest . 18 ...
... FRIEDRICH , geb. 15. Jan. 1776 , Herzog von Gloucester und Edinburg , Graf von Connaught , Britt . Gen. der Inf . und Inhab . des Inf . Reg . Nro . 6. , Ritter des Hosenb . Ord . 5 ) HEINRICH FRIEDRICH , geb. 7. Nov. 1745 , gest . 18 ...
Page 6
... FRIEDRICH V. von der Pfalz und ELI- .SABETH STUART , Schwester König KARL's I. von Grofs- brittanien , folgt seinem Vater als Kurfürst 1698 , erbt Celle 1705 , wird zum Erbfolger der Brittischen Krone erklärt , und wird König 31. Oct ...
... FRIEDRICH V. von der Pfalz und ELI- .SABETH STUART , Schwester König KARL's I. von Grofs- brittanien , folgt seinem Vater als Kurfürst 1698 , erbt Celle 1705 , wird zum Erbfolger der Brittischen Krone erklärt , und wird König 31. Oct ...
Page 33
... FRIEDRICH VI . , geb. 28. Jan. 1768 , wird zum Mitregenten seines Vaters erklärt 14. Apr. 1784 , folgt demselben 15. März 1808 , gekrönt 31. Jul . 1815 zu Fri- drichsborg , Grofsmeister der sämmtlichen Dänischen , Grofskr . des Steph ...
... FRIEDRICH VI . , geb. 28. Jan. 1768 , wird zum Mitregenten seines Vaters erklärt 14. Apr. 1784 , folgt demselben 15. März 1808 , gekrönt 31. Jul . 1815 zu Fri- drichsborg , Grofsmeister der sämmtlichen Dänischen , Grofskr . des Steph ...
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Common terms and phrases
Admiral Alex Artillerie Assessor Auditeure aufserordentl Baron Bischof Bureau Canton Capitän Chef Chev Christ Classe Colonel Comm Command Commandeur Comtoir Conf Consul dafs Dänemark Dannebrog Departement Director Division Ehrenl Ehrenleg Erster Etatsr Etatsrath Feldmarschall Franz Freih Fried Friedrich Fürst General Gesandter gest Gouv Gouverneur Graf grofsen Grofskr Grofsmeister Gust Heinr Helvetien Herzog Hofstaat Insp Inspector Ireland Johann John Kammerh Kanzl Karl Karl XIII kön König Land Lieut Löw Ludw Ludwig Major MARIE Marq Marquis Minister Mitglieder Monarchen Oberst Oesterreich Offic Pair von Frankreich Portugal Präfekt Präs Präsid Präsident Preufs Prevot Prinz Prinzessin Proc Prof Professor Provinz Rath Recev Reichs Reichsh Requetenmeister Richter Ritter der Ehrenlegion Ritter des Belg Ritter des milit Ritter des St Russ Sardinien Schweden Secr Secretär Sicilien Spanien Staats Staatsrath Städte Subl Sublev Subst Theil theol Vice Vice Admiral Visc Wilh wirkl Wlad Zeeland
Popular passages
Page 97 - Bundeskasse entschädigt. § 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort, mit den bis zum Jahr 1798 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den Kantonen Zürich, Bern und Luzern, je zu zwei Jahren um, welche Kehrordnung mit dem 1. Januar 1815 ihren Anfang genommen hat.
Page 98 - Alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Kantonen über Gegenstände, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, werden an das eidgenössische Recht gewiesen.
Page 96 - Vertrags, die ihr von den souverainen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bundes. Sie bestehet aus den Gesandten der XXII Cantone, welche nach ihren Instructionen stimmen. Jeder Canton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird. Sie versammelt sich in der Hauptstadt des jeweiligen Vororts, ordentlicher Weise alle Jahre am ersten Montag im Heumonat; außerordentlicher Weise, wenn das Vorort dieselbe ausschreibt, oder auf das Begehren von fünf Cantonen. Der im Amt stehende Burgermeister...
Page 278 - Odelsthinge angelegt werden, entweder gegen Mitglieder des Staatsrathes , oder des Höchsten - Gerichts wegen Amtsvergehungen, oder gegen Mitglieder des Storthings wegen der Verbrechen, die sie als solche begangen haben möchten. Im Reichsgerichte führt der Präsident des Lagthinges...
Page 274 - Thronerbe von Norwegen führt, wenn er der Sohn des regierenden Königs ist, den Titel: Kronprinz.
Page 315 - Herzog von Burgund, Brabant und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Tyrol und Barcelona, Herr von Vizcaya und Molino.
Page 78 - Niemand kann verfolgt oder verhaftet werden, auszer in den von den Gesetzen vorgeschriebenen Fällen, und nur nach der gesetzlichen .Form.
Page 45 - Siebende, von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc.
Page 98 - Kantons, und aus welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist. Sollten die Schiedsrichter über die Wahl des Obmanns beharrlich verfallen, und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt; wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben.
Page 198 - Reichs entgegensetzten, als dais er seinen Zweck, zu erreichen vermocht hätte. Er wehrte nur mit Mühe Spanien bei einem entstandenen Zwiste ab, und nach seinem Falle schrieb diese Krone Portugal, in den Americanischen Streitigkeiten, Gesetze vor.