Allg. Europäisches staats u. address: Handbuch, 1816, etc, Volumes 3-41816 |
From inside the book
Results 1-5 of 38
Page 9
... nichts für die Aufnahme der Nation , und die Willkürlichkeit , mit welcher er und sein Sohn , Karl 1 . Eingriffe in die Rechte des Parliaments sich erlaubten , 1 zu- führten letzteren 1649 auf das Schaffot . England DAS BRITTISCHE REICH .
... nichts für die Aufnahme der Nation , und die Willkürlichkeit , mit welcher er und sein Sohn , Karl 1 . Eingriffe in die Rechte des Parliaments sich erlaubten , 1 zu- führten letzteren 1649 auf das Schaffot . England DAS BRITTISCHE REICH .
Page 10
Handbuch, 1816, etc Georg Hassel. 1 zu- führten letzteren 1649 auf das Schaffot . England erklärte sich zur Republik und schaffte die königliche Würde dem Namen nach ab , aber in der That herrschte der gewählte Protector Olivier Cromwel ...
Handbuch, 1816, etc Georg Hassel. 1 zu- führten letzteren 1649 auf das Schaffot . England erklärte sich zur Republik und schaffte die königliche Würde dem Namen nach ab , aber in der That herrschte der gewählte Protector Olivier Cromwel ...
Page 27
... letzteren die Würde nur persönlich ist . Sie füh- ren sämmtlich den Titel Lords und Peers des Reichs ; ihre Anzahl ist nicht fest bestimmt , indem der König das Recht hat , neue zu creiren . Gegenwärtig nehmen im Oberhanse 369 Glieder ...
... letzteren die Würde nur persönlich ist . Sie füh- ren sämmtlich den Titel Lords und Peers des Reichs ; ihre Anzahl ist nicht fest bestimmt , indem der König das Recht hat , neue zu creiren . Gegenwärtig nehmen im Oberhanse 369 Glieder ...
Page 61
... letzteren Karolingers in Lothringen auf den Französischen Thron und stiftete eine neue Dynastie , die bis auf Ludwig XVI . Frankreich Herrscher gab . Die ersten Prinzen dieser Dynastie waren , ob der Besitz gröfse- rer Domänen ihnen ...
... letzteren Karolingers in Lothringen auf den Französischen Thron und stiftete eine neue Dynastie , die bis auf Ludwig XVI . Frankreich Herrscher gab . Die ersten Prinzen dieser Dynastie waren , ob der Besitz gröfse- rer Domänen ihnen ...
Page 64
... Letztere würde vielleicht nie erfolgt seyn , wenn Ludwig XIV . in den letzteren Jahren seiner Regierung durch eben so geschickte Minister geleitet und vor groben Fehltritten , worunter die Verjagung der Hugonotten gewils nicht zu den ...
... Letztere würde vielleicht nie erfolgt seyn , wenn Ludwig XIV . in den letzteren Jahren seiner Regierung durch eben so geschickte Minister geleitet und vor groben Fehltritten , worunter die Verjagung der Hugonotten gewils nicht zu den ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Admiral Alex Artillerie Assessor Auditeure aufserordentl Baron Bischof Bureau Canton Capitän Chef Chev Christ Classe Colonel Comm Command Commandeur Comtoir Conf Consul dafs Dänemark Dannebrog Departement Director Division Ehrenl Ehrenleg Erster Etatsr Etatsrath Feldmarschall Franz Freih Fried Friedrich Fürst General Gesandter gest Gouv Gouverneur Graf grofsen Grofskr Grofsmeister Gust Heinr Helvetien Herzog Hofstaat Insp Inspector Ireland Johann John Kammerh Kanzl Karl Karl XIII kön König Land Lieut Löw Ludw Ludwig Major MARIE Marq Marquis Minister Mitglieder Monarchen Oberst Oesterreich Offic Pair von Frankreich Portugal Präfekt Präs Präsid Präsident Preufs Prevot Prinz Prinzessin Proc Prof Professor Provinz Rath Recev Reichs Reichsh Requetenmeister Richter Ritter der Ehrenlegion Ritter des Belg Ritter des milit Ritter des St Russ Sardinien Schweden Secr Secretär Sicilien Spanien Staats Staatsrath Städte Subl Sublev Subst Theil theol Vice Vice Admiral Visc Wilh wirkl Wlad Zeeland
Popular passages
Page 97 - Bundeskasse entschädigt. § 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort, mit den bis zum Jahr 1798 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den Kantonen Zürich, Bern und Luzern, je zu zwei Jahren um, welche Kehrordnung mit dem 1. Januar 1815 ihren Anfang genommen hat.
Page 98 - Alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Kantonen über Gegenstände, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, werden an das eidgenössische Recht gewiesen.
Page 96 - Vertrags, die ihr von den souverainen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bundes. Sie bestehet aus den Gesandten der XXII Cantone, welche nach ihren Instructionen stimmen. Jeder Canton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird. Sie versammelt sich in der Hauptstadt des jeweiligen Vororts, ordentlicher Weise alle Jahre am ersten Montag im Heumonat; außerordentlicher Weise, wenn das Vorort dieselbe ausschreibt, oder auf das Begehren von fünf Cantonen. Der im Amt stehende Burgermeister...
Page 278 - Odelsthinge angelegt werden, entweder gegen Mitglieder des Staatsrathes , oder des Höchsten - Gerichts wegen Amtsvergehungen, oder gegen Mitglieder des Storthings wegen der Verbrechen, die sie als solche begangen haben möchten. Im Reichsgerichte führt der Präsident des Lagthinges...
Page 274 - Thronerbe von Norwegen führt, wenn er der Sohn des regierenden Königs ist, den Titel: Kronprinz.
Page 315 - Herzog von Burgund, Brabant und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Tyrol und Barcelona, Herr von Vizcaya und Molino.
Page 78 - Niemand kann verfolgt oder verhaftet werden, auszer in den von den Gesetzen vorgeschriebenen Fällen, und nur nach der gesetzlichen .Form.
Page 45 - Siebende, von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc.
Page 98 - Kantons, und aus welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist. Sollten die Schiedsrichter über die Wahl des Obmanns beharrlich verfallen, und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt; wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben.
Page 198 - Reichs entgegensetzten, als dais er seinen Zweck, zu erreichen vermocht hätte. Er wehrte nur mit Mühe Spanien bei einem entstandenen Zwiste ab, und nach seinem Falle schrieb diese Krone Portugal, in den Americanischen Streitigkeiten, Gesetze vor.