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" Bundeskasse entschädigt. § 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort, mit den bis zum Jahr 1798 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den Kantonen Zürich, Bern und... "
Allg. Europäisches staats u. address: Handbuch, 1816, etc - Page 97
by Georg Hassel - 1816
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Abriss der Erdbeschreibung und Staatskunde der Schweiz: für den ...

Meyer von Knonau - Switzerland - 1824 - 284 pages
...geheimer Ruth genannt und von dem jedesörtigen Amtsbürgermeistcr «der Alnlsschulihciß pr^sidirt. 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort mit den bis zum Jahr l 798 ausgeübten Besugnissen übertragen . Zürich , Bern , Luzern wechseln...
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Erzählungen aus der Schweizergeschichte nach den Chroniken, Part 4

Hanhart - 1838 - 732 pages
...Tagsatzung auf. Die eidsgenössische« Repräsentanten werden aus der Bundeskasse entschädigt. 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort, mit den bis zum Zahr i?98 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den...
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Geschichte der Eidgenossenschaft während der sogenannten ..., Volume 1

Anton von Tillier - Switzerland - 1848 - 514 pages
...„Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wirb einem Vorort, mit den bis zum Jahre 1798 ausgeübten Befugnissen , übertragen." „ Der Vorort wechselt unter den Kantonen Zürich, Bern und Luzern, je zu zwei Jahren, um, welche Kehrordnung mit dem 1. Ienner 1815...
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Geschichte der Eidgenossenschaft während der sogenannten ..., Volume 3

Tillier - Switzerland - 1850 - 452 pages
...Hut und Degen. ^) War die Tagsatzung nicht versammelt, so wurde die Leitung der Vundesangelegenheiten einem Vororte mit den bis zum Jahre 1798 ausgeübten Befugnissen übertragen. Der Vorort wechselte unter den drei Kantonen Zürich, Bern und Luzern je zu zwei Jahren ab. 2) Um die Leitung...
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...Tagsatzung auf. Die eidsgenössischen Repräsentanten werden aus der Bundeskasse entschädigt. ll). Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung...versammelt ist, wird einem Vororte, mit den bis zum Iahr l798 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den Kantonen Zürich, Bern...
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 3

Karl Hilty, Walther Burckhardt - Political science - 1888 - 962 pages
...Tagsatzung auf. Die eidgenössischen Repräsentanten werden aus der Bundeskasse entschädigt. § 10. Die Leitung der Bundesangelegenheiten, wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, wird einem Vorort, mit den bis zum Jahr 1798 ausgeübten Befugnissen, übertragen. Der Vorort wechselt unter den...
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