Concessionsurkunde, für die Locomotiv-Eisenbahn von der Station Časlau
über Zleb nach Ronow und Zawratez mit einer Abzweigung von Skowiz
nach Wrdý und Bučig
Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, womit das
Verzeichniß der im Küstenlande, in Dalmatien, in Bosnien und der
Herzegowina aufgestellten Zollämter und Zollstellen verlautbart wird. .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung, Auflassung
und Verlegung von Zollämtern anläßlich der Aufhebung des Zollaus-
schlusses Brody .
Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen und
des Handels, betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben und Reben-
bestandtheilen aus den Ländern der ungarischen Krone .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Entziehung, beziehungs-
weise Ertheilung von Befugnissen zur Austrittsbehandlung von Bier
gegen Steuerrückvergütung.
Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben, dann die
Bestreitung des Staatsaufwandes während der Monate April und Mai
1880 und die Ermächtigung der Regierung zur Ausführung einer Credit-
operation behufs Deckung des voraussichtlichen Abganges im Jahre 1880
Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit von Neu, Um- und Zubauten
Gesez, in Betreff der zeitweiligen Nichtausführung einer im Artikel 82 der
Statuten der österreichisch-ungarischen Bank (R. G. BI. 1878 Nr. 66)
enthaltenen, die äußere Ausstattung der Banknoten betreffenden Bestimmung
Gesez, betreffend Abänderungen und Nachtragsbestimmungen zu dem Geseße
vom 6. April 1879 (R. G. BI. Nr. 54) über die Regelung der Grund-
steuer
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, womit die Anerken-
nung der evangelischen Brüderkirche (Herrenhuter-Brüderkirche) ausge
sprochen wird
Eisenbahn-Convention, zwischen der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie und
dem Fürstenthume Serbien
Handels-Convention, zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, des Ackerbaues und
des Handels, mit welcher Durchführungsbestimmungen zu dem Geseße
vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35), betreffend die Tilgung an-
steckender Thierkrankheiten erlassen werden
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, des Ackerbaues und
des Handels, mit welcher Durchführungsbestimmungen zu dem Geseze
vom 29. Februar 1880 (R G. Bl. Nr. 37), betreffend die Abwehr und
Tilgung der Rinderpest, erlassen werden .
Verordnung des Justizministeriums, betreffend Aenderungen in dem Gebiets-
umfange der Bezirksgerichtssprengel Wiśniowczyk, Budzanów, Buczacz,
Trembowla, Kozowa, Podhajce und Czortkow in Cst-Galizien
Verordnung des Ministeriums für Landesvertheidigung und des Finanz-
ministeriums, womit die Ministerial-Verordnung vom 1. Juli 1879
(R. G. Bl. Nr. 94), betreffend die Durchführungsbestimmungen zum Ein-
quartierungsgeseße vom 11. Juni 1879 (R. G. Bl. Nr. 93) berichtigt
wird.
Kundmachung des Ministeriums für Landesvertheidigung und des Finanz-
ministeriums, womit der unterm 1. Juli 1879 (R. G. Bl. Nr. 95) ver-
lautbarte Zinstarif für Militärunterkünfte berichtigt wird. .