Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volume 21879 |
From inside the book
Results 1-5 of 25
Page 25
... Allgemeinen nach den Bedingungen für den Güterverkehr , soweit solche auf den Transport von Thieren anwendbar sind . § 67. Die Eisenbahnen haften jedoch nicht für den Schaden , welcher aus der mit dem Transporte der Thiere für dieselben ...
... Allgemeinen nach den Bedingungen für den Güterverkehr , soweit solche auf den Transport von Thieren anwendbar sind . § 67. Die Eisenbahnen haften jedoch nicht für den Schaden , welcher aus der mit dem Transporte der Thiere für dieselben ...
Page 28
... allgemeinen Kenntniß zu bringen . Die sämmtlichen bei einer Station zur Anwendung ge- langenden Tarife müssen daselbst vorhanden sein und dem Publikum zur Einsicht offen stehen . Wenn ein Tarif durch Nachträge mehrfach und in ...
... allgemeinen Kenntniß zu bringen . Die sämmtlichen bei einer Station zur Anwendung ge- langenden Tarife müssen daselbst vorhanden sein und dem Publikum zur Einsicht offen stehen . Wenn ein Tarif durch Nachträge mehrfach und in ...
Page 31
... allgemeinen Festtagen dauert die Empfangnahme von Gütern während der Sommersaison bis Abends 5 Uhr , während der Winter- saison bis Abends 4 Uhr . An Sonn- und allgemeinen Festtagen sind die Ver- waltungen zur Uebernahme von Sendungen ...
... allgemeinen Festtagen dauert die Empfangnahme von Gütern während der Sommersaison bis Abends 5 Uhr , während der Winter- saison bis Abends 4 Uhr . An Sonn- und allgemeinen Festtagen sind die Ver- waltungen zur Uebernahme von Sendungen ...
Page 47
... , wovon jeder Theil ohne Zusammenhang mit dem Ganzen einen allgemeinen Verbrauchswerth hat , kann die Ännahme des angekommenen Theils und die Zahlung des ver- hältnißmäßigen Frachtbetrages der schweizerischen Eisenbahnen . 47.
... , wovon jeder Theil ohne Zusammenhang mit dem Ganzen einen allgemeinen Verbrauchswerth hat , kann die Ännahme des angekommenen Theils und die Zahlung des ver- hältnißmäßigen Frachtbetrages der schweizerischen Eisenbahnen . 47.
Page 48
... allgemeinen Festtagen sind die Bahn- verwaltungen nicht verpflichtet , Güter zu avisiren oder abzuliefern . In Folge dessen fallen diese Tage bei Berechnung der Avisirungs- und Ablieferungsfristen nicht in Anrechnung . 5 ) Wenn eine ...
... allgemeinen Festtagen sind die Bahn- verwaltungen nicht verpflichtet , Güter zu avisiren oder abzuliefern . In Folge dessen fallen diese Tage bei Berechnung der Avisirungs- und Ablieferungsfristen nicht in Anrechnung . 5 ) Wenn eine ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Absender Abtheilung Adressaten allfällige Amortisation Angestellten Artikel Aushebung Aushebungsoffizier Auslande Bahn Bahnverwaltung Beamten Beförderung Behörde besondere Bestimmungen Betrag betreffenden Bewilligung bezahlt beziehungsweise Bezug Billete Brachmonat Bundes Bundesbeschlüsse Bundesgeseße Bundesrath Bundesverfassung Bundesversammlung Büreau Chef Departement des Innern Depesche derjenigen diejenigen Dienst Dienstbüchlein Divisionskreis eidg Eidgenossenschaft eidgenössischen Eilgut Eisenbahn Eisenbahndepartement Empfänger Entschädigung erforderlichen ertheilen Fähigkeitszeugnisse Falle Feldweibel Finanzdepartement folgende Formular Fracht Frachtbriefe Frachtgut Frankatur Gegenstände gemäß Gesezes Güter Haftpflicht Infanterie Instruktoren iſt Jahren jeweilen Kandidaten kantonalen Militärbehörden Kantone Kantonsregierungen Kavallerie Kenntniß Kilogramm Klaſſe Kommandanten Kontrole Kontrolebüreau Kosten leitenden Ausschusses lichen Maß Militärdepartement Militärorganiſation Mitglied monat muß müſſen nöthigen Oberinstruktor Oberlieutenant Offizierbildungsschule Offiziere Organiſation Personen Pferde Postdepartement Prüfung Prüfungsorte Rappen Rechtsfr Regel Regieanstalt Reglement Reisenden Rekruten Rekrutenschule Schule Schweiz schweizerischen Sendung ſind sofort soll sowie Station Stunden Tage Tare Telegramme Telegraphen Thiere Transport Turnunterricht Ueber Unteroffiziere verlangen Verordnung Verpackung Verwaltung Vorbehalt Vorschriften Waffenchef Wagen Wehrpflichtigen Weinmonat Werth Zeugniß Ziffer Zutheilung zwei
Popular passages
Page 280 - Urteile des Bundesgerichts, sowie die Vergleiche oder schiedsrichterlichen Sprüche über Streitigkeiten zwischen Kantonen. 6. Er hat diejenigen Wahlen zu treffen, welche nicht der Bundesversammlung und dem Bundesgerichte oder einer andern Behörde übertragen werden. 7. Er prüft die Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Auslande und genehmigt dieselben, sofern sie zulässig sind (Art.
Page 279 - Räten aus den Mitgliedern desselben für die Dauer eines Jahres gewählt wird. Der abtretende Präsident ist für das nächstfolgende Jahr weder als Präsident, noch als Vizepräsident wählbar. Das gleiche Mitglied kann nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden Jahren die Stelle eines Vizepräsidenten bekleiden.
Page 280 - Der Bundesrat hat innert den Schranken der gegenwärtigen Verfassung vorzüglich folgende Befugnisse und Obliegenheiten : 1. Er leitet die eidgenössischen Angelegenheiten, gemäß den Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen. 2. Er hat für Beobachtung der Verfassung, der Gesetze und Beschlüsse des Bundes, sowie der Vorschriften eidgenössischer Konkordate zu wachen; er trifft zur Handhabung derselben von sich aus oder auf eingegangene Beschwerde, soweit die Beurteilung solcher Rekurse nicht nach...
Page 281 - ... Finanzen des Bundes, für die Entwerfung des Voranschlages und die Stellung der Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes. 15. Er hat die Aufsicht über die Geschäftsführung aller Beamten und Angestellten der eidgenössischen Verwaltung. 16. Er erstattet der Bundesversammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechenschaft über seine Verrichtungen sowie Bericht über den Zustand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach außen und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen...
Page 280 - Truppenzahl aufzubieten und üler solche zu verfügen, unter Vorbehalt unverzüglicher Einberufung der Bundesversammlung, sofern die aufgebotenen Truppen zweitausend Mann übersteigen oder das Aufgebot länger als drei Wochen dauert. 12) Er besorgt das eidgenössische Militärwesen und alle Zweige der Verwaltung, welche dem Bunde angehören, 13) Er prüft die Gesetze und Verordnungen der Kantone, welche seiner Genehmigung bedürfen; er überwacht diejenigen Zweige der Kantonalverwaltung, welche durch...
Page 267 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni: 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 148 - ... Kantonsregierung ertheilt werden kann. Bei Fabrikationszweigen, die ihrer Natur nach einen ununterbrochenen Betrieb erfordern, kann regelmäßige Nachtarbeit stattfinden. Unternehmungen, welche diese Bestimmung für sich ansprechen, haben sich bei dem Bundesrath über die Nothwendigkeit ununterbrochenen Betriebes auszuweisen und mit ihrer Eingabe gleichzeitig ein Reglement vorzulegen, aus welchem die Arbeitsordnung und die auf die Arbeiter entfallende Arbeitszeit, welche unter keinen Umständen...
Page 37 - Umfassungsbändern versehenen Fässern oder Kisten zum Transporte aufgegeben werden. Die Umschließungen müssen so beschaffen sein, daß durch die beim Transporte unvermeidlichen Erschütterungen, Stöße lc.
Page 147 - Bedürfniß reduziren, immerhin nur bis die Beseitigung der vorhandenen Gesundheitsgefährde nachgewiesen ist. Zu einer ausnahmsweisen oder vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit, welche von Fabriken oder Industrien verlangt wird, ist, sofern das Verlangen die Zeitdauer von zwei Wochen nicht übersteigt, von den zuständigen Bezirksbehörden, oder wo solche nicht bestehen, von den Ortsbehörden, sonst aber von der Kantonsregierung die Bewilligung einzuholen.
Page 57 - Schaden nicht gehaftet werde, welcher aus der mit dem Mangel der Verpackung oder mit der mangelhaften Beschaffenheit der Verpackung verbundenen Gefahr entstanden ist; 3.