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der

Eidgenossenschaft

während der

sogenannten Restaurationsepoche.

Bom

Anfange des Jahres 1814 bis zur Auflösung der
ordentlichen Tagsagung von 1830.

Aus

den Urquellen dargestellt

von

Anton von Tillier.

THEQUE

BLIOTHE

23 IV.1931

INTONAL

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Vorwort.

Mit der Geschichte der Eidgenossenschaft in der Vermittlungszeit glaubte der Verfasser seine Darstellung des neuern schweizerischen Lebens beendigt zu haben, weil es zweifelhaft sein konnte, ob die Schilderung der spätern Ereignisse, von denen noch so viele Theilnehmer unter uns lebten und deren Erinnerung bei vielen noch so lebendig erhalten war, ganz der Geschichte angehöre. Allein nicht nur wurde er durch die günstige Aufnahme seiner bisherigen Geschichtbücher und durch den von vieler Seite gegen ihn ausgesprochenen Wunsch auf den Gedanken der Fortsegung gebracht, sondern es schien ihm auch bei näherer Betrachtung und sorgfältiger, unbefangener Prüfung die sogenannte Restaurationsepoche weit mehr hinter uns zu liegen und weit mehr der Geschichte anzugehören, als man etwa bei bloß oberflächlicher Betrachtung dafür halten möchte. Während nämlich der Vermittlungszustand schon

fünf Jahre nach der von Außen eingeführten Staatsumwälzung von 1798 eintrat, find jezt schon mehr als sechszehn Jahre verflossen, seit dem der weit größere Theil der Eidgenossenschaft sich auf ganz neue Grundlagen umgestaltete. Von den Männern, welche zur sogenannten Restaurationszeit den größten Einfluß geübt, ist die große Mehrzahl bereits aus dem Kreise der Lebendigen geschieden, und von den wenigen übrigen find die mehrern theils freiwillig, theils unfreiwillig von der Theilnahme an den neuen Erscheinungen zurückgetreten. Ein neues Geschlecht ist herangewachsen unter ganz neuen Eindrücken und Begriffen, und die Erinnerung an die frühern Zustände hat sich mehr und mehr bei diesem Geschlechte verloren, so wie sie wirklich mehr und mehr aus dem Leben geschwunden ist. Wir glauben daher, daß, ungeachtet des hie und da erhobenen Reaktionsgeschreies, mit Ausnahme weniger, durch Abschließung der Wirklichkeit ganz entfremdeter Menschen Niemand ernstlich an die Möglichkeit einer Rückkehr der unter der Restaurationszeit bestandenen Verhältnisse denkt. Es gehört demnach jene Zeit mit ihren Vorzügen und Mängeln allerdings nun wohl vollends der Geschichte an.

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Wie das Vermittlungswerk, so trug auch die Restaurationszeit das eigenthümliche Gepräge der Zeitverhältnisse, unter denen sie entstanden war. Mit schwärmerischer Begeisterung und ohne Scheu vor den schmerzlichsten Opfern hatten sich die Völker zum verzweifelten Kampfe gegen

Napoleons Zwangsherrschaft erhoben, und ihre Anstrengungen auf das Glänzendste gekrönt gesehen. Vergeblich suchte man sie zu überreden, daß bloße Sehnsucht nach dem Alten sie zu dem Heldenkampfe begeistert habe. Es zeigte sich bald genug, daß man nicht nur das Alte, sondern vielmehr das Bessere erstrebte; ein Wunsch, gegen den sich, wenn man den Gang der Ereignisse und Zeitbegriffe ruhig und mit gehöriger Einsicht prüfte, wohl nicht viel einwenden ließ. Wie man nun in ganz Europa alte Gewohnheiten und Begriffe mit neuen Ansichten und Interessen auf eine oft wunderbare Weise zu versöhnen suchte, so war dieses auch in der Eidgenossenschaft geschehen, wo nach der plöglichen und unerwarteten Auflösung des Vermittlungswerkes die Dinge kraus und wirre durcheinander gingen, ohne daß weder die Schweizer selbst, noch ihre fremden, mit den frühern Verhältnissen der Eidgenossenschaft unbekannten, Rathgeber dem schweizerischen Volksleben wieder eine angemessene Richtung zu geben wußten. Man hat übri gens die Zustände der Schweiz in der Restaurationszeit häufig mit denjenigen vor 1798 verwechselt, was indessen nur von einer bloß oberflächlichen Betrachtung der Rechtsund Zeitverhältnisse herrührt. Die Staatseinrichtungen vor 1798 waren, wenn auch für das neunzehnte Jahrhundert nicht mehr passend, dennoch für die Zeit, in der fie bestanden, weit haltbarer als diejenigen des Jahres 1814, weil sie auf einer bestimmten und durchgreifenden Grunddem altherkömmlichen Lehenrechte, beruhten, während

Lage,

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