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Wegen Nachbildungen, welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes stattgefunden haben, findet weder strafrechtliche, noch civilrechtliche Verfolgung nach Massgabe dieses Gesetzes statt. Dagegen ist der Verkauf derselben nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nur gestattet, wenn der Eigenthümer sich hierüber mit dem Autor verständigt, oder in Abgang einer Verständigung die Entschädigung, welche vom Bundesgericht festzusetzen ist, geleistet hat.

Art. 20. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem ..... in Kraft.

Durch dieses Gesetz werden die mit demselben in Widerspruch stehenden Bestimmungen der cantonalen Gesetze und Verordnungen und im Besondern das Concordat vom 3. December 1856 (A. S. alte Folge V. 494-497) aufgehoben. Art. 21. Die durch Art. 2 bestimmte, den bisherigen gesetzlichen Vorschriften gegenüber verlängerte Schutzfrist kommt dem Urheber und dessen Erben, nicht aber dem Verleger oder einem anderen Cessionären zu gut. Ist die Schutzfrist nach gegenwärtigem Gesetze kürzer, so bleiben die nach bisherigen gesetzlichen Vorschriften erworbenen Rechte gleichwohl fortbestehen. Art. 22. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten.

Programm

zu der am 26. bis 27. Juni stattfindenden zweiten RiesengebirgsPartie deutscher Photographen.

I. Montag den 25. Juni: Eintreffen der Theilnehmer in Landeshut, Besuch des Burgberges mit reizendem Panorama von Landeshut und dem Riesengebirge. Abend 9 Uhr gemüthliche Kneipe in den drei Kronen, nebst Besichtigung der dort von dem Photographen F. Pietschmann aufgestellten Glasstereoskopen vom Riesengebirge.

II. Dienstag den 26. Juni: Beginn der Partie; per Wagen nach Grüssau, Besuch der herrlichen Cisterzienser-Klosterkirche mit ihren kostbaren Holzschnitzereien, guten Oel- und Frescogemälden etc. (Die Theilnehmer, welche die vorhergehende Nacht zu ihrer Reise benützen wollen, holen uns hier ein, da wir einen kleinen Umweg über die Reichheimersdorfer Berge zuvor machen.) Weiterfahrt nach Schömberg (Frühschoppen, Schömberger Würstchen). Eintreffen der Theilnehmer, welche von Breslau erst früh wegfuhren, Wahl eines Cassenrendanten und eines Cassenrevisors, welche Herren mit dem Arrangeur den Vorstand der Gesellschaft bilden. Rüstige Theilnehmer gehen nun zu Fuss auf näherem Wege direct nach Adersbach, während die Damen und schwachen Touristen die Wagen benützen. Kurzes Mittagsmahl! Besuch der Adersbacher Felsen, Fahrt nach den Weckelsdorfer Felsen und nach geschehenem Besuch Rückfahrt nach Schömberg, dort Nachtquartier.

III. Mittwoch den 27. Juni: Früh 6 Uhr Abfahrt über das Rabengebirge, Besuch des Rabensteins, Weiterfahrt nach Liebau, dort eventuell Eintreffen neuer Theilnehmer, Frühschoppen in der Bahnhofsrestauration, und um 10 Uhr 30 Minuten Abfahrt per Wagen nach Schatzlar, die guten Fussgänger besteigen das Rehhorn, 2975 Fuss über dem Meeresspiegel, mit herrlicher Aussicht nach dem Böhmerlande, der böhmischen Seite des Riesengebirges und das Landeshuter Thal, dann nach Marschendorf, wo selbe mit den auf ebenfalls schöner Tour über Freiheit gefahrenen Damen etc. wieder zusammentreffen, welche von dort aus die auf's Neue gestellten Wagen sofort benützen und von Marschendorf wieder mit dem Gros vereinigt durch das romantische Dunkelthai bis Petzer fahren. Von Petzer geht es nun nach geschehener Restaurirung durch den Riesengrund, Bergschmiede, zur Riesenbaude nach der Schneekoppe. Sonnenuntergang !? Gemüthliches Beisammensein, und alsdann Nachtquartier auf der Schneekoppe, circa 5000 Fuss über dem Meerespiegel.

IV. Donnerstag den 28. Juni: Sonnenaufgang!? Zurück nach der Riesenbaude. Der schwächere Theil geht oberhalb der Teichränder bis zur Spindlerbaude, während die sich als gute Touristen zeigenden Theilnehmer zur

Hampelbaude herabsteigen, und sich die Teiche von unten ansehen, bei den Drei Steinen den Aufstieg nach dem Kamme, nach dem Mittagstein beginnen und in der Spindlerbaude wieder mit den Anderen zusammentreffen. Nach geschehener Restaurirung geht es durch den lieblichen Weisswassergrund nach SpindelmühlSt.-Peter. Dort Nachtquartier.

V. Freitag den 29. Juni: Früh 6 Uhr Abmarsch durch den herrlichen Elbgrund, Pudelfall, Pantschefall, Elbefall und nochmals Pantschefall von Oben, Frühschoppen in der Elbefallbaude, Besichtigung der Schneegruben, Rübezahlskanzel, über das hohe Rad, 4632 Fuss, nach der Peterbaude, Besuch der Schneegruben von unten, über Agnetendorf, eventuell Ritt auf die Bismarckhöhe oder nach dem Kynast und zum Schluss Abschiedscommers im schwarzen Adler zu Warmbrunn.

Zu näherer Auskunft erklärt sich auf mit Rückporto versehene Anfragen
F. Pietschmann, Landeshut in Schlesien.

gern bereit

Miscelle n.

Das Blasenwerfen der Albuminpapiere, besonders in der heissen Jahreszeit, wird in jüngster Zeit wieder hervorgehoben und dagegen von competenter Seite ein bereits wiederholt angegebenes Mittel als ausgezeichnet empfohlen. Dasselbe besteht darin, dass man in das erste Waschwasser nach dem Natronbade auf ungefähr 12 1 eine Hand voll gewöhnliches Kochsalz löst, wodurch sich selbst bei den stärkst albuminirten Papieren keine Spur von Blasen zeigen wird; auf den Ton ist dieses Präservativ ohne jeden Einfluss.

Expositionstabellen. Von competenter Seite ermuntert und aufgefordert, hat der Verlag der Photographischen Correspondenz sich entschlossen, die dem Photographischen Jahrbuch für 1883 beigebundenen Expositionstabellen in grösserem Formate und durch einige Rubriken erweitert neu aufzulegen. Wie wir vernehmen, wird dieses Notizbuch mit einer von Prof. Dr. Eder verfassten Einleitung im Juli oder August in Leinwandband erscheinen und auch ein Verzeichniss der Fabriken und Handlungen photographischer Requisiten und der photogra phisch-technischen Ateliers bringen. Diejenigen, welche sich für das Unternehmen interessiren, wollen das vom Verlage der Photographischen Correspondenz in Wien, III., Hauptstrasse 9, ausgegebene Formular, welches auf Verlangen franco versendet wird, ausfüllen.

Internationale photographische Austellung in Brüssel. Diesem Hefte liegt Einladung und Programm der Belgischen Gesellschaft bezüglich der Beschickung der internationalen photographischen Ausstellung in Brüssel bei. Wir haben bereits im Vorjahre (s. Phot. Corr. Nr. 242, pag. 356) das Programm in einer möglichst getreuen Uebersetzung gebracht. Die in der Schlussbemerkung in Aussicht gestellte Aufstellung eines Vertreters für Oesterreich-Ungarn dürfte bis heute, soviel uns bekannt ist, noch nicht erfolgt sein, und so können wir nur mittheilen, dass der Vorstand der Photographischen Gesellschaft in Wien, als Ehrenmitglied der Belgischen Gesellschaft, sich Herrn Secretär Th. D'Hauw gegenüber bereit erklärt hat, vermittelnd zwischen dem Ausstellungscomité in Brüssel und jenen Herren, welche dort auszustellen geneigt sind, einzutreten. Die P. T. Mitglieder der Gesellschaft in Wien und die ausser der Gesellschaft stehenden Photographen, welche diese Vermittlung annehmen wollen, werden demnach eingeladen, baldigst unter Bezeichnung des Gegenstandes den Raum bekannt zu geben, welchen sie hiefür auf der Brüsseler internationalen Austellung beanspruchen und zugleich die Erklärung beizufügen, bis zu welchem Termine die Ausstellungsobjecte abgesendet werden können. heben hervor, dass die Ausstellungsobjecte zwischen 15. und 31. Juli in Brüssel einlangen müssen und halten demnach das baldige Einlangen der Anmeldungen für geboten. Alle Anfragen bezüglich Platzmiethe, Einrahmung, Verpackung, Versendungsspesen etc. wolle man an den Vorstand der Photographischen Gesellschaft, Herrn Dr. E. Hornig, k. k. Regierungsrath etc., in Wien, III., Hauptstrasse 9, leiten.

Wir

Um 7 Uhr früh aufgenommen

von Carl Kroh auf selbstgefertigte Jodbromsilber-Emulsion.

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