Photographische Korrespondenz: Zeitschrift für wissenschaftliche undangewandte Photographie und die gesamte Reproduktionstechnik, Volume 201883 - Photography |
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... Gesetz - Tokstein's Laterne 365 * . Ungarn , Gesetzentwurf über Urheber- recht 104 . Urheberrecht , siehe Photographieschutz , Schweizer Bundesgesetz , Dänemark , Grossbritannien . Entwurf für Ungarn 104 , Bundes- Touristenapparat v ...
... Gesetz - Tokstein's Laterne 365 * . Ungarn , Gesetzentwurf über Urheber- recht 104 . Urheberrecht , siehe Photographieschutz , Schweizer Bundesgesetz , Dänemark , Grossbritannien . Entwurf für Ungarn 104 , Bundes- Touristenapparat v ...
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... gesetz- liche Verfügungen normirt und sind in Frankreich noch die Verhand- lungen im Zug . In erster Linie erscheint es wünschenswerth , dass die Meinungen über die wünschenswerthe Dauer des Schutzes gegen Ein- griffe geklärt werden 1 ...
... gesetz- liche Verfügungen normirt und sind in Frankreich noch die Verhand- lungen im Zug . In erster Linie erscheint es wünschenswerth , dass die Meinungen über die wünschenswerthe Dauer des Schutzes gegen Ein- griffe geklärt werden 1 ...
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... Gesetz über den Schutz der Photographie ; 25. Photogr . Sachverständigen- Vereine ; 26. Eingangszoll auf Trockenplatten in Deutschland ; 27. Gewichte ; 28. Deutsche Patente im Jahre 1882 ; 29. Eigene und fremde Inserate ; 30. Em ...
... Gesetz über den Schutz der Photographie ; 25. Photogr . Sachverständigen- Vereine ; 26. Eingangszoll auf Trockenplatten in Deutschland ; 27. Gewichte ; 28. Deutsche Patente im Jahre 1882 ; 29. Eigene und fremde Inserate ; 30. Em ...
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... Gesetz über den Schutz der Photographie ; 25. Photogr . Sachverständigen- Vereine ; 26. Eingangszoll auf Trockenplatten in Deutschland ; 27. Gewichte ; 28. Deutsche Patente im Jahre 1882 ; 29. Eigene und fremde Inserate ; 30. Em ...
... Gesetz über den Schutz der Photographie ; 25. Photogr . Sachverständigen- Vereine ; 26. Eingangszoll auf Trockenplatten in Deutschland ; 27. Gewichte ; 28. Deutsche Patente im Jahre 1882 ; 29. Eigene und fremde Inserate ; 30. Em ...
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... Gesetz vom Jahre 1793 , welches das Eigenthumsrecht an Zeichnungen betrifft , als Grundlage für die Rechtsprechung genommen . Während demnach in England wie in Oesterreich ein Gesetz angerufen wird , welches zu einer Zeit erlassen ist ...
... Gesetz vom Jahre 1793 , welches das Eigenthumsrecht an Zeichnungen betrifft , als Grundlage für die Rechtsprechung genommen . Während demnach in England wie in Oesterreich ein Gesetz angerufen wird , welches zu einer Zeit erlassen ist ...
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Common terms and phrases
Alkohol Ammoniak Angerer & Göschl Aplanat Apparat Atelier Aufnahmen Ausstellung Autor Autotypie Belichtung Berliner Stadtbahn besonders Bestimmungen bezüglich Bilder Brennweite Brom Bromsilber Camera Cassette chemischen Intensität Cirrus-Wolken Citronensäure Collodion Copien Corresp daher dürfte Eder Eigenthümer elektrischen Empfindlichkeit Emulsion ersten exponirt ferner Flüssigkeit folgende Galvanometer Gelatine Gelatine-Emulsion Gelatineplatten Gesellschaft in Wien Gesetz Glas gleich Glycerin graphischen grössere Halbtönen Heft Heliogravuren hergestellt Herr Herrn hierauf Jahre Kohlensäure Kunst lange letzten lichen Licht Lösung Messung der chemischen Methode Mitglieder mittelst Mittheilungen Momentverschluss muss Nachbildung Negativ Obernetter Obernetter's Objectiv Oeffnung Oxalat Oxalsäure Papier Phot Photo Photogr Photographische Correspondenz Photographischen Gesellschaft Photolithographie Photometer Pizzighelli Platten Plenarversammlung Porträt Protokoll Quecksilberchlorid Resultate Röhre Salpetersäure Scolik Silberbromid Silbernitrat Sitzung sowie Stunden Theil Tiefdruck Ueber Uebersetzung unbefugte Aneignung unserer Verein Verfahren Versammlung verschiedenen Verschluss Versuche Vervielfältigung Vervielfältigungsrecht viel Vorlage Vorsitzende Vorstand Warnerke Warnerke's Sensitometer Wasser Weise Werke Werth wieder Wien Wirkung Zahl Zeichnung zeigt zwei
Popular passages
Page 143 - Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 142 - ... Verkaufs von nachgedruckten oder nachgebildeten Werken schuldig macht, hat den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger auf deren Klage hin zu entschädigen. — Der Richter setzt die Höhe der Entschädigung nach freiem Ermessen fest. — Wer ohne ein solches Verschulden eine unbefugte Vervielfältigung vornimmt, oder einen Nachdruck oder eine unerlaubte Nachbildung verbreitet, oder eine unzulässige Aufführung veranstaltet, kann nur auf Unterlassung weiterer Störungen des Urheberrechtes und auf...
Page 142 - Strafprozeßordnung desjenigen Kantons, in welchem die Klage angestrengt wird. Diese kann entweder am Domizil des Angeschuldigten, oder an dem Orte, wo das Vergehen begangen worden ist, erhoben werden.
Page 142 - Kenntniß erlangt hat, und jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren von dem Tage an, wo die Veröffentlichung, die Aufführung oder der Verkauf des nachgemachten Werkes stattgefunden hat. Art. 18. Sowohl gegen den Nachdrucker oder Nachbildner als gegen den Importeur und Verkäufer kann der Richter nach freiem Ermessen auf Konfiskation des nachgedruckten oder nachgebildeten Werkes erkennen. Ebenso soll es mit den speziell für den Nachdruck oder die Nachbildung bestimmten Instrumenten und Geräthschaften...
Page 220 - Sie blieb so lange in Ruhe, als die Temperatur der Umgebung constant war; nach Abstellen des Dampfes trat entgegengesetzte Rotation ein.
Page 162 - Kurve der elektrischen Intensitäten bei Anwendung von vorbelichtetem Jodsilber; wurde letzteres nicht vorbelichtet, so stellt PrF allein die Kurve der elektrischen Intensitäten dar.
Page 141 - Zeitschriften, es sei denn, daß der Urheber in dem betreffenden Tagesblatt oder der Zeitschrift ausdrücklich den Abdruck verboten hat; für Artikel politischen Inhalts, welche in den Tagesblättern erschienen sind, ist ein solches Verbot unwirksam ; 5) durch den Abdruck von Tagesneuigkeiten, selbst wenn die Quelle derselben nicht angegeben wird; B. an Werken der bildenden Künste: 6) durch die theilweise Wiedergabe eines den bildenden Künsten angehörigen Werkes in einem für den Schulunterricht...
Page 140 - Uebersetzungen genießen gleich Originalwerken den Schutz dieses Gesetzes gegen Nachdruck. Art. 3. Nachgelassene und andere im Art. 2, Absatz 2, genannte Werke sind längstens binnen drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung in ein vom schweizerischen Handelsdepartement doppelt geführtes Register einzuschreiben. Für andere Werke ist der Urheber zur Sicherung seines Rechtes an keine Formalitäten gebunden , er kann aber immerhin nach Belieben seine Werke auch in obbenanntes Register einschreiben...
Page 141 - Urheber genießen für diejenigen Werke, die im Auslande erscheinen oder veröffentlicht werden, die gleichen Rechte wie die Urheber der in der Schweiz erscheinenden Werke, sofern die letzteren in dem betreffenden Lande gleich behandelt werden wie die Urheber der daselbst erscheinenden Werke. Art. 11. Eine Verletzung des Urheberrechtes wird nicht begangen : A. an Werken der Literatur...
Page 132 - ... Correcturen bezüglich der verzögerten Anfangswirkung. Um den Einfluss der Concentration und variabler Mengen von Quecksilberchlorid und Oxalat in der Flüssigkeit zu bestimmen, führte Dr. E der eine Reihe Versuche durch, aus welchen hervorgeht: 1. Dass bei abnehmendem Gehalte der photometrischen Flüssigkeit an Quecksilberchlorid die Zersetzung im Lichte sinkt, und dass ein steigender Gehalt derselben an Oxalat durchaus nicht die Schwächung auszugleichen vermag. 2. Dass bei abnehmendem Gehalte...