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Anhang.

1.

Vorschlag zu einer neuen Zählungs-, Rechnungs-, Ausmünzungs- und Benennungsart des Geldes.

(Vergl. mit S. 119 f. u. 146 f.)

Nicht nur die Verschiedenheit der jegt üblichen Zählungs- und Rechnungsarten des Geldes, sondern auch die Eigenthümlichkeit einer jeden dieser verschiedenen Arten hat manche Unbequemlichkeit und widrige Folgen. Man zählt und rechnet nach willkührlich benannnten, zum Theil eingebildeten oder fingirten Rechnungsmünzen, nach Thalern, Groschen, Dreiern, nach Thalern, Gulden, Bazen, Kreuzern, u. d. m.; man hat Geldbenennungen gewählt, welche bald nur eine Summe Geldes, nicht ein wirkliches Münzstück, bald beides, ein Münzstück und die damit ausgedrückte Geldsumme, bezeichnen; man hat wegen solcher Zählungs-, Rechnungs- und Bezeichnungsart des Geldes, und ihrer Verschiedenheit, sich genöthigt gesehen einen Münzfuß festzusehen, und hat dennoch mit dieser künstlichen Geldeinrichtung laut der Erfahrung nicht verhüten können, daß der Geltungswerth der Sorten oft willkührlich bestimmt worden ist, daß ProportionsFehler gemacht und Begriffe verwirrt worden sind.

Weit einfacher und sicherer bestimmte man, in der Vorzeit, das Geld oft nur durch Wage und Gewicht des feinen oder unbeschickten Münzmetalles. Auf solche Weise wurden, zugleich, der Gehalt und alle zur Ausgleichung erforderlichen Grössen des allgemeinen Vergütungsmittels

auf das Sicherste und Genaueste bestimmt. Wage und Gewicht gaben Jedem Gewißheit, daß er für den verhandelten Werth die bedungene Quantitåt feinen Silbers richtig erhalten habe. Nach Gewichttheilen wurden die Geldsorten bestimmt, und meist auch benannt, bei den Juden, zu der Zeit des alten und des neuen Testaments, bei den Griechen, bei den Römern, besonders vor der in dem ersten punischen Krieg und später mehrfach erfolgten verhältnißmåsigen Minderung des Gewichtes der Geldstücke, bei den Franken (nach Pfunden, Schillingen und Pfennigen), in Leutschland im 14. Jahrhundert nach Pfund Hellern, in Brabant nach Pfund Flämisch, in Frankreich nach Livres, in England nach Pfund (Pound) Sterling.

So würde denn auch jest in Leutschland das Geld am Einfachsten und Faßlichsten für Jedermann gewichtweise nach Marken oder Pfunden, Lothen und Theilen eingetheilt, ge= zählt, gewogen, bezahlt und geschäßt werden, und würden seine verschiedenen Sorten angemessenere Benennungen erhalten können. Bei gleichem Feingehalt aller GeldGewichtstücke, würde bei grossen Zahlungen die ganze Masse nur zugewogen, nicht vorgezählt zu werden brauchen, und der Empfänger wåre gewiß, auf dem einfachsten und sichersten Weg sowohl die gehörige Summe Geldes, als auch den wahren innern Werth zu erhalten.

Zu dem Ende ist folgender Vorschlag, zum Theil analog dem ConventionsMünzfuß, geschehen *). 1) Die Rechnungen wåren einzurichten nach Marken, Lothen und Theilen.

* Patriotische Gedanken und Vorschläge, den gegenwärtigen Verfall des Kreismünzwesens und dessen jeßige Verbesserung bes treffend (Ohne Druckort, aber Frankfurt a. M. 1802. 127 S. in fl. 8.), S. 82 127. Ein ähnlicher Vorschlag in C. L. v. Griesheim's Beiträgen zur Aufnahme des Wohlstandes der Staaten. Bd. I. Hamb. 1762. 8. und in v. Justi's Finanzwirthschaft. Vergl. damit J. H. L. Bergius Polizei- und Cameral Magazin, Bd. VI, S. 312, und die angef. Patriotischen Gedanken, S. 122 ff.

2) Die Mark oder das Pfund feines Silber wäre einzutheilen in 1440 Theile, (Mark oder Silbertheile), gleichwie sie nach dem so genannten 24 Guldenfuß in 1440 Kreuzer, und in Rußland der Solotnik (6 Pfund Silber oder Gold) in 96 Dole (Theile) vertheilt ist. Demnach würde jeder Silbertheil den innern Werth eines solchen Kreuzers haben, es würde in vier und zwanzig 60/1440 Stücken eine Mark feines Silber enthalten seyn wie in 24 Gulden, und die aufgeprägte Zahl der Theile den feinen Gehalt auch der kleinsten Münzstücke Jedem sofort bemerklich machen. 3) Nach dieser Eintheilungsart könnten folgende SilberGeldsorten geprägt werden, wobei zugleich bemerkt ist, wie viel Grån feines Silber jede nach dem dermaligen Probirgewicht enthalten würde, welches die Mark eintheilt in 288 Grån.

1) Einhundertzwanziger oder Thaler (2 Gulden

stücke) an feinem Silber haltend 120 Theile oder 24 Grän.

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Würden alle Geldsorten entweder aus feinem Silber *) oder aus gleich legirtem geprägt, so würde dadurch der Vortheil des schon in der Vorzeit üblichen Zuwiegens, statt des Zåhlens, bei grossen Summen erlangt, und das Gewicht eines jeden Geldstücks könnte, wie jezt bei Goldstücken mittelst der Goldwage, von jedem Inhaber oder Empfänger mit leichter Mühe geprüft werden. Der oben erwähnte Vorschlag geht dahin, die Geldsorten 1, 2, 3 und 4 zu 12, die Sorte 5 zu 9%, die Sorte 6 zu 7 Loth fein auszumünzen. Für Scheidemünzen in Silber, und zwar Dreier und Einer, möchte die Mark fein zu jeßigen 25 Gulden des 24 Guldenfusses auszubringen seyn; wonach ein Einer oder Kreuzer an innerem Werth nur 1/1500 haben, mithin um 4 pro Cent geringhaltiger seyn würde, als die HauptGeldsorten.

*) Ohne Legirung. Wie auch v. Griesheim a. a. D. vorschlägt.

Zu Vergleichung der vorgeschlagenen Silbertheile mit der dermaligen Gewichtmark, könnten leicht zu fertigende (der landesherrlichen Verordnung und den Kalendern einzuverleibende) Tabellen, anfangend mit 14 Silbertheilen = 1⁄4 Grån, und aufsteigend bis zu 100 oder 1000 Mark, geschwinde Belehrung geben, nach obigem Beispiel von 5 Theilen bis 120. Kaufmännische Buchhaltung und jede Art von Geldrechnung könnten leicht, sogar mit Ersparung von Ziffern bei groffen Summen, nach Marken, Lothen, Silbertheilen und Vierern oder 1⁄4 Silbertheilen eingerichtet werden. Hier würden repräsentirt 16 Reichsthaler zu jeßigen 1 Fl. 30 Kr. durch 1 Mark, 1 solcher Reichsthaler durch 1 Loth oder 9 Silbertheile, mithin 1600 Reichsthaler durch 1600 Loth oder 100 Mark, u. s. w. Es würde sich folgendes Schema bilden.

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Auch würden die dermaligen conventionsmåsig geprägten. oder geschäßten Geldsorten sich nach der neuern Zählungsund Rechnungsart leicht berechnen lassen. Nach solcher wäre ein Conventions- oder SpeciesThaler gleich 1 Loth 54 Silbertheilen; 1 ConventionsGulden = 72 Sth.; 1 Conv. 20 Kreuzerstück = 24 Sth.; ein Conv. 10 Kr. Stück = 12 Sth.; ein Conv. 5 Kr. St. = 6 Sth.; ein brabanter Kronthaler nach seinem conventionsmåsig berechneten innern Werth = 1 Loth 86% Sth. - Die Kosten der Ausmünzung nach diesem Plan, würden von der Staatscasse, allenfalls aus dem Ertrag einer für diesen Zweck bestimmten allgemeinen Auflage, wie vor 1816 in England, zu übernehmen seyn.

Vereinfacht würde auf solche Weise die Zählungs-, Rechnungs und Ausmünzungsart des Geldes, und mit der den feinen Silberinhalt eines jeden Geldstücks bezeichnenden Bes nennung, wåre zugleich dessen wahrer Geltungswerth Jedermann kund gethan. Sehr leicht wäre die Reduction oder

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Valvirung einer jeden nach einem andern System ausges münzten Geldsorte auf ihr Werthverhältniß zu dem inländischen Geld, so bald man dessen Gewicht und Feingehalt erforscht hat *). Wäre ein Stück derselben von dem Gehalt eines Lothes an feinem Silber befunden, so würde ihm sofort kein anderer Werth als 1 Loth oder 90 Silbertheile eingeräumt werden. Bei der grossen Einfachheit und Klarheit eines solchen MünzSystems wäre nicht nur geringhaltigen Ausmünzungen, sondern auch der Aufnahme fremder Geldsorten in zu hohem äussern Werth vorgebeugt. Es könnten Silberbarren, deren Feingehalt und Gewicht mittelst einer wenig kostenden Vorrichtung **) darauf beglaubigt wåre, als Gold, sehr bequem und sicher besonders für grosse Zahlungen, zugleich als nüßliche Vermehrung der umlaufenden Goldmasse cursiren, und dadurch dem Inland erhalten werden, wie bei der hamburger Bank; zumal wenn bestimmt würde, daß zu jener Beglaubigung, wie bei dieser, nur Barren von 15 Loth 12 Grån fein und darüber anzunehmen, hingegen die von ge ringerem Gehalt, nach Verhältniß ihrer Abstufungen und der dadurch veranlaßten Raffinirungskosten, einem bestimmten Abzug zu unterwerfen seyen. Die Festseßung eines Münzfusses würde bei einer solchen Münzeinrichtung weder anwendbar noch nöthig seyn; denn das alsdann selbstständige und unveränderliche Geld könnte seinen eigenen Werth nie übersteigen, und willkührliche Erhöhung desselben würde eben so wenig zu besorgen seyn, als eine einseitig verfügte, oder als Gold mit fremdem Gepräge demselben schädlich seyn würde. Doch, nicht bloß die Tyrannei der Gewohnheit, auch untadels

*) Ein Beispiel von Valvirung des Laubthalers, zu 14 Loth 9 Grän fein, 8 Stück auf die feine Mark, s. man in den angef. Patriotischen Gedanken, S. 102 f.

**) Von dieser Vorrichtung, mit Vorschlägen zu besondern Vorsichtregeln für das Schmelzen und Probiren solcher Barren, mit einem Beispiel der Berechnung ihres Werthes nach den oben angenommenen Silbertheilen, und mit Widerlegung möglicher Einwürfe, f. man a. a. D., S. 107 -117.

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