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hafte politische und commerzielle Rücksichten möchten der Ausführung dieses Vorschlags vorerst unübersteigliche Hindernisse in den Weg legen, mithin dieselbe der Folgezeit vorzubehalten seyn. Dennoch möchte solcher, seiner für jest wes nigstens theoretischen Nüßlichkeit wegen, der ihm hier eingeräumten Stelle nicht unwürdig seyn.

2.

Ueber Verbote der Ausfuhr des gemünzten und ungemünzten Silbers.

(Vergl. mit S. 108.)

Unnöthig und unnüß zu Erlangung und Aufrechthaltung eines dem geseglichen Münzfuß angemessenen Silberpreises, dem Staats Interesse in einem gewissen Fall sogar nachtheilig, wåren Verbote der Ausfuhr gemünzten und ungemünzten Silbers, wie oft sie auch vorgeschlagen, erlassen, und vor drei Jahrhunderten schon in teutsche Reichsgefeße aufgenommen worden sind.

Viel zu wenig wird erkannt, daß in dem wechselseitigen Handelsverkehr, wie in dem geistigen, der Nationen es Dinge gibt, über welche keine Weltmacht Herr zu werden vermag, wie groß und anhaltend auch ihre Anstrengungen seyn mögen. Wem in der Weltgeschichte war von der Allregierung grössere physische Macht verliehen, als Napoleon, und Wer verstand sie kräftiger zu handhaben? Dennoch war es nur Großbritannien, das durch seine ContinentalSperre am meisten gewann; gerade dasselbe Land, dem er durch jenen Handelszwang Fesseln anzulegen trachtete. Dennoch vermochte der überall Gefürchtete nicht zu hindern, daß unter seinem eigenen Wohndach in jedem Monat eine grosse Kiste voll englischer Waaren anlangte, angeblich nur für die Kaiserin Josephine, zugleich aber auch für gar manche Andere, welche diese gute Gelegenheit zu benußen verstanden. Einst gesprächweise die Unmöglichkeit bedauernd, mir dichtes englisches Kleidertuch zu verschaffen, erwiederte lächelnd ein Kundiger :

„Dazu haben Sie, der Sie täglich in den Tuilerien ausund eingehen, die beste Gelegenheit; wenden Sie sich an **“! Was glaubt man denn durch Ausfuhrverbote der er wähnten Art zu erzwingen? Daß kein Silber, gemünztes oder ungemúnztes, aus dem Inland in das Ausland gehe. Aber heimliche Ausfuhr ist nicht zu hindern; am wenigsten bei einem Gegenstand, dessen Masse dem Auge so geringen Umfang bietet. Doch sind auch ohnedieß, wie gesagt, solche Verbote unnöthig, unnüß, in einem gewissen Fall für das Inland sogar nachtheilig. Weit entfernt, ein sicheres Schußmittel wider die Ausfuhr zu seyn, sind sie vielmehr ein Reizs mittel dazu. Unter ihnen, wie ohne sie, wird das Silber im Lande bleiben, wenn das HandelsInteresse es zuläßt, und hinausgehen, wenn eben dieses Interesse es gebietet. Ent weder ist das Ausland uns-mehr schuldig, als wir ihm, oder umgekehrt. Im ersten Fall, wåre das Ausfuhrverbot uns nachtheilig. Denn haben wir solchem Ausland geprägtes oder ungeprägtes Silber zugeführt, so ist es durch sein Handelsverhältniß genöthigt, entweder dasselbe zurück zu führen, oder uns, mit eigenem Verlust und mit Gewinn für uns, durch Wechsel Operationen zu befriedigen, welche hohe Zinsen des im Uebermaas ihm zugeführten Silbers bilden, mithin die uns schuldige Summe vergrössern. Demnach erhalten wir für das zu viel ausgeführte Silber Valuta mit Ueberschuß, können also um solchen Preis dasselbe entbehren, oder, wenn es nöthig oder nüßlich, an dessen Stelle uns anderswoher wieder Silber verschaffen.

Im andern Fall, wenn die HandelsBilanz wider uns ist, wir also an das Ausland mehr Geld zu bezahlen als von ihm zu empfangen haben, bleibt kein anderes Mittel, unsere Schuld zu tilgen, als entweder alsbaldige Baarsendungen, oder vorerst Wechsel Operationen. Auf reelles Guthaben nicht, nur auf Credit gegründet, werden diese Operationen den Wechselcurs zu unserm Nachtheil herabdrücken, den hieraus entstehenden Verlust haben wir dann so oft zu tragen, als wir genöthigt sind oder für gut finden, zu neuen WechselOperationen Zuflucht zu nehmen. Was bleibt am Ende,

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um nicht noch größern Schaden zu leiden, Anderes übrig als, mit geheimer Umgehung des Ausfuhrverbotes, unsere Schuld mit gemünztem oder ungemünztem Silber zu tilgen? Wäre nicht ungleich weniger nachtheilig für uns gewesen, gleich anfangs die Schuld durch Münzmetall zu tilgen, als uns mit unserem ganzen Wechselverkehr in leidenden Zustand zu sehen?

Eitel ist eine ängstliche Sorge um das Mehr oder Weniger des circulirenden Münzmetalls. Weniger von der Menge desselben, als von der Geschwindigkeit und Mannigfaltigkeit seines Umlaufs, hångt der Wohlstand der Nationen ab; der Grad ihres reellen Reichthums wird bestimmt durch die Menge der Erzeugnisse des Bodens, und durch die Quans tität und Qualität der Arbeit seiner Bewohner.

3.

Rändeln und Ringgepräge der Münzen.

(Vergl. mit S. 162 ff.)

Ueber die beste Methode des Rändelns oder Krå uselns der Münzen, als Sicherheitmittels wider das Beschneiden, sind die Meinungen der Kunstverständigen getheilt. Herr H. G. Flörke*) erklärt sich darüber, wie folgt. ,,Seitdem in England die sogenanuten Fabrikmünzen, gewöhnlich Half Pennys, und in Frankreich mehrere Gold- und Silbers, auch Kupfermünzen, im Ringe mit vertiefter Schrift geprägt werden, hat man dort auch wieder die Randverzierungen zugleich beim Prågen dieser Stücke durch den Ring gegeben. Die gewöhnliche englische Art ist, eine vertiefte Schrift auf dem Rande anzubringen; aber ich ziehe die frans zösische Art vor, wo zwar auch die Inschrift des Randes aus vertieften Buchstaben besteht, wo aber zwischen jedem Worte ein Punct erhaben steht. Bloß, vertiefte Schrift hindert ein leises Abnehmen des Randes nicht, aber wenn erhabene und vertiefte Verzierung gemischt ist, so wird dadurch die Absicht

*) In seiner Münzkunst (auch als 97. Band der Krünig’schen Encyklopädie, 1805), S. 904 ff.

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besser errreicht. Noch besser, und unter allen nach meiner Meinung am besten, ist die Art der Randverzierung, welche in Frankreich bei den neuesten Goldmünzen angewendet wors den ist. Diese Münzen sind auf der Kråuselbank so geråndelt, daß eine vertiefte Inschrist durch erhabene Puncte unterbrochen ist, dann aber sind sie im Ringe geprägt, und jene erhabenen Puncte dadurch wieder flach gedrückt, so daß nur der Umriß davon sichtbar bleibt, eine Gestalt, die man nur einmal genau betrachtet haben darf, um sie nie wieder zu verkennen, und die bei dem leisesten Feilstrich verschwinden muß, ohne daß ich ein Mittel wüßte, sie nur einigermaßen täuschend wieder herzustellen. - Wo sie angewendet werden können, bleiben die Schriftränder, und zwar die mit erhabener Schrift, immer die vorzüglichsten, denn alle übrigen, seyen sie auch noch so künstlich, kann man aufs tåuschendste nachahmen, ohne einer Kråuselbank zu bedürfen; ich trage aber Bedenken, das Verfahren, welches ausser mir vielleicht keiner kennt, und was ich nur zufällig habe kennen gelernt, hier zu beschreiben, weil man bei manchen Münzen der Musterråns der nicht wohl möchte entbehren können, und dem Münzverfälscher dadurch nur ein neuer Vortheil gelehrt werden würde, wenn (während) dagegen auf der andern Seite gar kein Nußen für den Münzmann aus der Kenntniß des Vers fahrens erwächst, da er, wenn er auch damit bekannt ist, den auf die Weise nachgeahmten Rand immer nicht von den åchten wird unterscheiden können“.

4.

Ein vormaliges französisches Münzgeheimniß.

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Es ist eine bekannte Marime der Afterpolitik, die Vere schlechterung der eigenen Münzen so viel möglich geheim zu halten. Vor dem Hellsehen kunstgerechter Probirer verschwindet dieser Trug, und warnend würden ihm die oben (S. 244) empfohlenen öffentlichen Münzberichte des General Münzs wardeins in den Weg treten. Um die Gleichzeit und NationalGenossenschaft zu schonen, mag hier die Fackel der Wahrheit ein Beispiel, wo jene Marime selbst auf Kosten königlicher

persönlicher Ehre in Anwendung gebracht ward, beleuchten, welches von altem Datum ist, und dem Ausland angehört. „Verschlechterten“, schrieb vor mehr denn hundert Jahren ein französischer Schriftsteller*), „unsere Könige ihre Münzen, so verbargen sie solches vor dem Volk. Einen Beweis liefert die Verordnung Philipps (VI.) von Valois vom Jahr 1350, welche die Ausmünzung doppelter Lurnose im Gehalt von 2 Deniers 5% Grån verfügte. In seinem Befehl spricht der König zu den Münzbeamten, wie folgt.,,,,Bei euerem dem König geleisteten Eid, haltet diese Sache so geheim wie immer möglich . . . Münzmeister, der oder die welche von ihm zum Legiren bestimmt sind, Schmelzer, Schneider und Probirer bei der Münze, daß durch euch oder sie weder die Wechsler noch sonst Jemand irgend etwas davon erfahren oder gewahr werden mögen! Würde durch euch etwas davon ruchtbar, so sollt ihr dergestalt gestraft werden, daß alle Andern daran ein Beispiel nehmen werden““. Als einige Zeit nachher derselbe König Blancs ́im Gehalt von 4 Deniers 12 Grån münzen ließ, gab er die Weisung:,,,,Haltet die Sache geheim, und forscht Jemand nach dem Feingehalt dieser Blancs, so gebt vok, sie seyen zu sechs Deniers". - Nicht weniger sonderbar ist der Befehl (des Königs Johann II. mit dem Beinamen der Gute) vom September 1351. Die Ecus d'or, die man vorher zu 20 Karat geprägt hatte, wurden zu 18 ausgebracht. Der König befahl auf das Ernstlichste den Münzbeamten, daß sie diese geringhaltigere Münze genau so prägen sollten, wie die vorige hochhaltigere,,,,, damit die Handelsleute die Verschlechterung nicht inne werden. So lieb eucheuere Ehre ist, hütet euch, daß sie durch euch nicht dahinter kommen, bei Strafe, für Verråther erklärt zu wer den"". Zugleich befahl der König, alle Royalen (Goldmünzen) geringhaltig umzuprågen,,,,,unter dem Vorgeben gegen die Schmelzer (damit diese von der Verschlechterung nichts gewahr werden), der Münzmeister habe in der Legirung gefehlt, und darum geschehe die Umprågung““.

*) BOIZARD, traité des monnayes, pag. 297 et suiv.

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