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Voilà donc la raison pour laquelle toutes les Monnoyes, soit grandes soit petites, doivent être frappées au coin et aux Armes du Souverain, qui par là marque sa juste valeur, et lui donne cours et autorité, pour servir de prix fixe aux choses d'inégale valeur. Pour peu que l'on réfléchisse à ces Principes incontestables, on verra aisément quelle fut ou la stupidité, ou la noirceur, du premier Financier qui osa conseiller à son Prince de falsifier les Monnoyes, de les marquer d'une empreinte qui désigne plus qu'elles ne renferment de valeur réelle, de duper son Peuple et les autres, et de sacrifier sa bonne foi, objet si délicat dans un Souverain, pour faire du Monnoyage un objet de Finance, et un moyen d'acquérir. Car par cette déloyauté la mesure commune, le prix de tout, a été rendu in certain; la Nation, ou plûtôt le Prince, qui a frappé cette Monnoye falsifiée, a payé au double ce qu'il avoit gagné par cette petite fraude, dès que les autres Peuples s'en sont apperçus; et dans le fonds, raccourcir l'Aune, diminuer les Mesures, fausser les Poids, ou attérer les Monnoyes, c'est la même manoeuvre".

In derselben Zeit, wo vorstehende Stelle in öffentlichem Druck erschien, führte Friedrich einen Waffenkrieg mit feindlichen Mächten, einen Münzkrieg (oben S. 23 f.) wider das friedliche Publicum*); eine starke KriegsContribution wäre weniger drückend für dieses gewesen. Napoleon, durch die Greuel des französischen RevolutionsGeldes abgeschreckt, nahm in allen seinen Kriegen nie Zuflucht zu schlechtem Geld.

So wäre denn nichts wirksamer als schlechte Münze, den Glauben an die Rechtlichkeit einer Staatsregierung im In- und Ausland, bis in die untersten Volksclassen, zu schwå

*),,Der Krieg, wie wüthend er auch scheint, ist bei weitem nicht so wirksam, alle Länder zu zernichten, als die Abwürdigung der Münzen,mithin das betrübte Geldwesen“, schrieb im J. 1760 der fuldaische MünzDirector v. Meidinger, in einem an den Kaiser gesendeten Münzplan, in Hirsch MünzArchiv, Th. VIII, S. 162.

chen, wo nicht zu vernichten. Und schwerlich würde ein Regent, hätte man ihn von dem wahren Sachverhältniß unterrichtet, je sich entschlossen haben, eine solche Urkunde mit seinem Bildniß stempeln zu lassen. Dieses aus dem Gesichtpunct der öffentlichen Gerechtigkeit und Ehre.

Aber auch der Geldkasten des Staates macht bei Ausmünzung schlechten Geldes keinen wahren Gewinn, nur vermeinten *). Und selbst dieser ist ein schnell vorübergehender, ein elender, ein kleinlicher, ein Münzschacher, durchaus unwürdig der höchsten und edelsten Intelligenz, welche zu seyn, wofür allgemein zu gelten, das höchste und unablässige Bestreben einer Regierung seyn muß. Nur einmal, nur bei der ersten Emission der schlechten Münze, gewinnt die Regierung. Und an Wem? An ihren Unterthanen, die sie in demselben Verhältniß ärmer macht, als Sie gewinnt! Fortan verliert sie jedesmal, wenn die unlautern Geldstücke in die Staatscassen zurückkehren, die ohne schreiendes Unrecht ihre Annahme nicht verweigern können.

Angenommen, der erste und einzige Gewinn betrüge 10 pro Cent, so würde die Regierung unmittelbar oder mittelbar auf das Wenigste 100,000 verlieren, so oft eine Million ihrer Einkünfte in schlechter Münze eingeht. Denn was sie in solcher einkaust, muß sie um so viel theuerer bezahlen; und bezahlt sie damit Besoldungen und Pensionen, so bevortheilt sie die Empfänger, denen sie statt schuldiger 1000 in der That nur 900 entrichtet, weil diese nur mit solchen 100 kaufen können, was sie für 90 in guter Münze sich verschaffen konnten. Wechselcurs, Waarenpreise, Arbeitlohn, Alles was mit Geld vergütet werden muß, werden durch schlechte Münze

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*) Sehr gut ist dieses nachgewiesen in einem Aufsatz in Hirsch MünzArchiv, Th. II, S. 508, unter dem Titel: Gründlicher Beweis, daß Churfürsten und Stände des Reichs durch Aus, münzung geringbaltiger Münzsorten nicht nur ihren Landen und Unterthanen, sondern auch sich selbsten an ihren Cammer Gefällen, Renten und Intraden, den größten Schaden zufügen".

unvermeidlich gesteigert. Fast bei jedem Umsaß, den InLänder in ihrem schlechten Geld mit dem Ausland machen, verlieren sie. Was in Hamburg der leipziger Kaufmann für 100 Thaler ConventionsGeld erhält, muß der berliner in seinem CourantGeld in der Regel mit mehr als 105 bezahlen. Das geringhaltige Geld muß gegen das bessere sich mit Agio auslösen. Zu Paris bezahlte man in einem gewissen Zeitpunct der Revolution, ein Paar Stiefel mit 24,000 Lis vres in Assignaten, wer aber einen Louisd'or dafür hinlegte, erhielt sie für 24.

Gibt eine Regierung ihren Dienern und Unterthanen durch schlechte Münze ein augenfälliges und drückendes Beis spiel der Unredlichkeit, wie unermeßlich groß ist ihr Verlust an Ehre, Achtung, Liebe und Vertrauen bei Allen, an Dienstwilligkeit und Diensteifer ihrer Staatsbeamten, oft auch an Treue, da man bei Menschen, was auch Recht und Sittengesetz dagegen sagen, auf PflichtenHeroismus nur ausnahmweise rechnen darf? Könnte sie vernünftigerweise mit Recht sich beschweren, wenn sie, klingend und geistig, mit gleicher Münze bezahlt wird? Und Wer hat es verschuldet, wenn Sie und ihre Unterthanen von Falschmünzern und ausländis schen MünzFabrikanten durch Einschleppung nachgeprägter, gleich schlechter oder noch schlechterer Münze betrogen werden ?

Durch Prägung geringhaltiger Münze und ohne solche ist Finanzgewinn von der Ausmünzung nicht zu erwarten gewinnt demnach die Staatscasse nur bei der ersten Ausgabe derselben, also nur einmal und schnell vorübergehend, bringt aber sich selbst und die Nation, im Verkehr sowohl im Innern als auch mit dem Ausland, fortwährend, mithin unzähligemal, in Schaden; denn dem Ausland muß Alles auf das Wenigste um so viel theurer bezahlt werden, als das inländische Geld geringhaltiger ist denn das ausländische. „Eine feindliche Brandschaßung, schrieb ein östreichischer MünzDirector *), sezt Alles in Be

* Joh. Friedr. Frhr. v. Meidinger, in seinen Patriotischen Gedanken über das zerrüttete Münzwesen (Frankf. 1765), S. 8.

stürzung. Allein vor dem einreissenden Münzübel und wirklich grassirenden und wie eine Seuche um sich fressenden Geldzerfall, der ganze Völkerschaften in Millionenweise jähr lich und tägliche unerschwingliche Contributionen versezet, fürchtet man sich in rechter Art nicht". - Befindet die Staatscaffe sich in unvermeidlicher Geldnoth, und ist durch freiwillige Anleihen nicht Hülfe zu schaffen, so sind ausserordentliche Steuern und gezwungene Anleihen eine Wohlthat, im Verhältniß zu dem Drangfal der Heimsuchung mit schlechtem Geld.

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Sohin ist es keine geringe Versündigung an einer Nation und ihrer Regierung, dieselbe, mit schlechter Münze heimgegesucht zu haben. Wenn wegen Ausmünzung vieler Millionen Daler. Mynttecken (Münzzeichen), die reell nur 6 des åussern Werthes hatten, deu ihr Stempel gebot, nach Carl's XII, Lod sein Staatsminister Freiherr von Schlitz genannt von Gör zu Stockholm öffentlich enthauptet ward, so war die Strafe, bei dem Mangel eines sie bestimmt verordnenden Gesezes, nur zu streng. Zur Last hätte ihm nur gelegt und als strafbar angerechnet werden sollen, daß er, was wahrscheinlich nur chrenvolle Ausnahmen von Staatsministern an seiner Stelle nicht gethan hätten, sich zu Vollziehung landverderblicher Befehle feines Gebieters hatte mißbrauchen lassen. Auch das ist einer von den vielen Vortheilen des RepräsentativSystems für Regierer und Regierte, daß nicht leicht ein constitutionell - verantwortlicher Minister in ähnliche Versuchung gerathen, und um so weniger eines solchen Fehltritts sich schuldig machen wird.

Eine Regierung, welche ohne fiscalischen Eigennuß münzt, mithin gutes Geld in das Land sendet, hat Ehre davon, und das lohnende Bewußtseyn ihre Pflicht erfüllt zu haben. Gewinnsüchtige, mit Ausnahme der Falschmünzer, verdammen dasselbe nicht zu dem Liegel, weil dabei nichts zu gewinnen, nur zu verlieren wäre. Es geht nicht in das Ausland, ohne daß sein voller innerer Werth dagegen hereinkommt. Denn nur nach solchem werden, gegen Waare oder anderes Geld, die Inländer, von seinem und anderer Geldforten reellem

Werth durch öffentliche amtliche Münzberichte in Kenntniß gefeßt, dasselbe dem Ausland in Zahlung geben. Ja es wird im Verhältniß zu geringhaltigem Geld um so theurer, um so mehr gesucht und geschäßt werden, je mehr sein innerer Werth erkannt und bekannt wird. Besondere, ges meiniglich schnell vorübergehende HandelsConjuncturen können Curs Anomalien veranlassen, aber als Ausnahmen kein Bestimmungsgrund zu Veränderung des Münzfusses seyn.

Kehrte auch das ausgewanderte gute Geld nie in das Land seines Ursprungs zurück, wäre dieses dadurch in Schaden gesezt? Gewiß nicht. Es hätte dafür, selbst im Fall eines Passivhandels, Valuta erhalten, sey es in Waaren oder in Geld, und wäre es auch in schlechtem, da dieses doch nur nach seinem innern Werth an Zahlungsstatt würde angenommen seyn, mithin das gute Geld nicht in zu geringem Preis ausser Landes gegangen wåre. Oder wäre etwa Verlust dabei, daß das Inland sein gegen vollen Ersah ausgewandertes fabricirtes Metall nicht wieder sicht? Auch nicht; vielmehr Gewinn, weil der Münzlohn damit für das Inland gewonnen ist. Schlagt getrost wieder neues gutes Geld, freut euch der Begierde des Auslandes, desselben habhaft zu werden, während es euch nicht nur dessen innern Werth, sondern auch den Arbeitlohn vergütet. Wünschen müßt ihr, auf solche Weise der Münzmeister der ganzen Welt zu werden, wie es einst die Republik der vereinigten Niederlande mit ihren guten holländischen Ducaten war. Die Welt würde und könnte an euerm Geld nichts gewinnen und nichts schäßen, als seine Echtheit. Um deren Preis würde sie euch willig den Fabriklohn ersehen. Also Preis und Ehre dem guten Geld!

Den an der Spiße dieses §. stehenden FundamentalSaß des Münzregals und der Staats Münzwirthschaft, erkannten seit Jahrhunderten die teutschen Reichsgesetze. Der Reichs, abschied von 1570, §. 132, verordnet, daß die Münzġerechtigkeit keine Mercanzey" seyn dürfe, und daß die Münzstånde dieselbe nicht zu ihrem selbst gesuchten Vortheil, sondern dem heiligen Reich zu Ehren und Wohlfahrt brauchen sollen".

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