Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Volume 8Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1887 - Austria |
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... früher ausgesprochene Vermuthung ( Hofmeisteramt S. 106 ) , dass die österreichische Form der Unterfertigung , commissio etc. auch in den Reichsurkunden Anwendung gefunden , hat sich demnach in Folge einer näheren Beschäftigung mit dem ...
... früher ausgesprochene Vermuthung ( Hofmeisteramt S. 106 ) , dass die österreichische Form der Unterfertigung , commissio etc. auch in den Reichsurkunden Anwendung gefunden , hat sich demnach in Folge einer näheren Beschäftigung mit dem ...
Page 98
... früher erwähnten Brief schliesst sich auch hier an das königliche Begleitschreiben die Supplik des Königs in der Form : Supplicat S. V. Petrus - rex etc. an . Aus diesen Beispielen ergibt sich , dass die kurze Fassung der Suppliken im ...
... früher erwähnten Brief schliesst sich auch hier an das königliche Begleitschreiben die Supplik des Königs in der Form : Supplicat S. V. Petrus - rex etc. an . Aus diesen Beispielen ergibt sich , dass die kurze Fassung der Suppliken im ...
Page 138
... früher schon die älteren , zu einem Select vereinigt sind , mit Regesten der noch unbekannten oder ungenügend bekannten Stücke ( im ganzen 395 , darunter 106 inedita und 43 noch ungedruckte , blos in den Regesten verzeichnete Urk ...
... früher schon die älteren , zu einem Select vereinigt sind , mit Regesten der noch unbekannten oder ungenügend bekannten Stücke ( im ganzen 395 , darunter 106 inedita und 43 noch ungedruckte , blos in den Regesten verzeichnete Urk ...
Page 182
... früher bei den Oberdeutschen und bei den Friesen eingetreten . Ursprünglich war es ein Recht des Richters , ein beliebiges Mitglied der Gerichtsgemeinde oder auch eine Mehrheit von Dingleuten um das Urtheil zu fragen . Das thatsächliche ...
... früher bei den Oberdeutschen und bei den Friesen eingetreten . Ursprünglich war es ein Recht des Richters , ein beliebiges Mitglied der Gerichtsgemeinde oder auch eine Mehrheit von Dingleuten um das Urtheil zu fragen . Das thatsächliche ...
Page 184
... früher ein Recht des Richters , so bedurfte es nur einer Anweisung des Königs an die von ihm ab- hängigen Beamten , die als Richter fungirten , um an Stelle der ad hoc ausgewählten Urtheilfinder und der ad hoc einberufenen Dingleute ...
... früher ein Recht des Richters , so bedurfte es nur einer Anweisung des Königs an die von ihm ab- hängigen Beamten , die als Richter fungirten , um an Stelle der ad hoc ausgewählten Urtheilfinder und der ad hoc einberufenen Dingleute ...
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Popular passages
Page 383 - Uterque ergo est in potestate Ecclesiae, spiritualis scilicet gladius et materialis. Sed is quidem pro Ecclesia, ille vero ab Ecclesia exercendus. Ille sacerdotis, is manu regum et militum, sed ad nutum et patientiam sacerdotis.
Page 134 - Abhandlungen die Hofverfassung auf dem Schwarzwald, dargestellt an der Geschichte des Gebietes von St. Peter...
Page 665 - Rosenthal, Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinands I. Das Vorbild der Verwaltungsorganisation in den deutschen Territorien.
Page 178 - Capitular, welches 769 oder bald darnach erlassen wurde, bestimmt: ut ad mallum venire nemo tardet, primum circa aestatem, secundo circa autumnum. Ad alia vero placita, si necessitas fuerit vel denunciatio regis urgeat, vocatus venire nemo tardet1). Wie schon Sohm in überzeugender Weise ausgeführt hat, liegt dieses Capitulare noch vor der Gerichtsreform Karls des Grossen. Gleichfalls in den Anfang seiner Regierungszeit gehört eine andere Verordnung, welche zwar ') Cap. I, 46, c. 12. Mühlbacher...
Page 168 - Grote 1855 herausgegeben, nun von Dr. Ulrich in Hannover und Professor Franck neu bearbeitet worden ist. Für die Chroniken von Soest ist Dr.
Page 665 - Archiv für österreichische Geschichte, hg. von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kais. Akademie der Wissenschaften.
Page 316 - ... Conquest with the glass goes round, Weak coffee can't keep its ground Against the force of claret : Whilst we give them thus the foil, And the pagan troops recoyl, The valiant Poles divide the spoil, And in brisk nectar share it. Infidels are now o'ercome, But the most Christian Turks at home, Watching the fate of Christendom; But all his hopes are shallow, Since the Poles have led the dance ; Let English Caesar now advance, And if he sends a fleet to France, He's a whig that will not follow.
Page 506 - Begesten (bis 1268) von Dr. Rodenberg; dem zweiten Band fehlt nur noch das Register, für den dritten Band wird, da Pertz seine Arbeit nur bis 1264 geführt hat, eine Reise nach Rom nothwendig sein. In noch höherem Grade als in den früheren Theilen scheinen hier die vorliegenden Abschriften einer Ergänzung zu bedürfen ; es ist aber hervorzuheben, dass in diesem 2. Bande die Briefe des 6. Jahres Innocenz IV. gänzlich fehlten, weil sich der Regestenband dieses Jahres in Paris befindet.
Page 345 - Von den Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrh. lag der fünften Jahresversammlung die 2. Lieferung des ersten Bandes vor. Der Bearbeiter Dr. Hoeniger, der durch seine Uebersiedlung nach Berlin von neuen Pflichten in Anspruch genommen und durch die Entfernung von dem Aufbewahrungsorte des massenhaften originalen Stoffes in der Fortsetzung seiner Studien für die Editionsarbeit behindert war, hat diese neuerdings wesentlich fördern können durch einen mehrmonatlichen Aufenthalt in Köln während...
Page 167 - Neu erschienen sind: 1. Allgemeine deutsche Biographie. Lieferung 107 — 116. 2. Forschungen zur deutschen Geschichte. Bd. XXVI. Heft l und 2. Jedoch ergaben die Berichte, wie sie im Laufe der Verhandlungen erstattet wurden, dass fast bei allen Unternehmungen die Arbeiten in ununterbrochenem Fortgange sind, so dass für die nächste Zeit wieder zahlreichere Publikationen zu erwarten stehen. Die Nachforschungen in den Archiven und Bibliotheken sind stetig fortgesetzt worden, und die Kommission hat...