| Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlsahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesversassung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - Europe - 1855 - 922 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Cantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| Military law - 1860 - 734 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. > ' Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Rnhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.^ Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ord« nung im Jnnern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| Vincens Ferrerius Klun - Commercial geography - 1868 - 500 pages
...Bunde obliegt die Wahrung der Unabhängigkeit nach Aussen, Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. — Die oberste Gewalt des Bundes wird durch die „Bundesversammlung" ausgeübt, welche aus dem „Nationalrath"... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...der Unat, hängigteit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schuz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränelät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schuh der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schuz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränctät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| 1876 - 278 pages
...Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souverimetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt... | |
| |