| Prussia (Germany) - 1847 - 162 pages
...welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat, und alle spätern Indossanten, deren Unterschriften sich auf den bei...Exemplaren befinden, aus ihren Indossamenten; 2. der Aeeeptant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels aeeeptirt hat, aus den Aeeepten auf den bei... | |
| Baden (Germany) - Law - 1849 - 730 pages
...welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat, und alle späteren Indossanten, deren Unterschriften sich auf den, bei...hat, aus den Accepten auf den bei der Zahlung nicht zmückgegebenen Crcmplaren. Art. 68. Wer eineS von mehreren Eremplaren eines Wechsels zur Annahme versandt... | |
| Prussia (Kingdom) - Law - 1849 - 556 pages
...welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat, und alle später« Indossanten, deren Unterschriften sich auf den, bei...Exemplaren befinden, aus ihren Indossamenten; 2) der Akzeptant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels akzeptirr hat, aus den Akzepten auf den bei... | |
| Switzerland - Session laws - 1882 - 1034 pages
...alle späteren Indossanten, deren Unterschriften sich auf den bei der Zahlung nicht zurükgegebeneu Exemplaren befinden, aus ihren Indossamenten; 2) der...hat, aus den Accepten auf den bei der Zahlung nicht zurükgegebenen Exemplaren. 785. Wer eines von mehreren Exemplaren eines Wechsels zur Annahme versandt... | |
| 1868 - 456 pages
...zurückgebliebenen Eremplaren besinden, aus ihrem Indossamente; 2) der Acceptant, welcher mehrere Eremplare desselben Wechsels acceptirt hat, aus den Accepten auf den bei der Zahlung nicht zurückgegebenen Eremplaren. Der Art. 67. spricht hiernach als Regel den Satz aus, daß der Wechselschuldner nur eines... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1855 - 718 pages
...Unterschriften sich auf den , bei der Zahlung nicht zuP Allemagne portant établissement etc. 51 riickgegebenen Exemplaren befinden, aus ihren Indossamenten ; 2....bei der Zahlung nicht zurückgegebenen Exemplaren. Art. 68. Wer eines von mehreren Exemplaren eines Wechsels zur Annahme versandt hat, muss auf den übrigen... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - Europe - 1855 - 822 pages
...welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat , und alle späteren Indossanten , deren Unterschriften sich auf den ,...Acceptant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels acceplirt hat, aus den Accepten auf den bei der Zahlung nicht zurückgegebenen Exemplaren. Art. 68.... | |
| Austria - Law - 1856 - 374 pages
...Wechsels an verschiedene Personen indossirt hat, und alle späteren Indossanten, deren Unterschristen sich auf den, bei der Zahlung nicht zurückgegebenen...Acceptant, welcher mehrere Exemplare desselben Wechsels acccptirt hat, aus den Acccpten auf den bei der Zahlung nicht zurückgegebenen Exemplaren. Art. 68.... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - Civil service - 1857 - 458 pages
...der Indossant, welcher mehrere Exemplare an verfchiebene Personen inbossirt hat, und alle späteren Indossanten, deren Unterschriften sich auf den, bei...Zahlung nicht zurückgegebenen Exemplaren befinden, au« ihren Indossamenten; 2. der Acceptont, welch« mehrere Exemplar« desselben Wechfel« acceptirt... | |
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