| Prussia (Germany) - 1847 - 162 pages
...der Verpflichtung zur Protestaufnahme im Voraus entbunden wird, ist wirkungslos. §. 41. Domizilirte Wechsel sind dem Domiziliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist , dem Trassaten selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu prasentiren,... | |
| Prussia (Kingdom) - Law - 1849 - 556 pages
...die Pflicht zum Ersätze der Protestkosten schützt jene Aufforderung nicht. Artikel 43. Domizilirte Wechsel sind dem Domiziliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren,... | |
| 1868 - 408 pages
...verletzt betrachten. Derselbe schreibt allerdings im eisten Absätze vor: daß eigene domizilirte Wechsel dem Domiziliaten oder, wenn ein solcher nicht benannt...Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu Präsentiren und, wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu Protestiren find. In dem zweiten Absätze ist... | |
| Switzerland - Session laws - 1882 - 1034 pages
...er sich mit deßen Schaden bereichern wurde. 828. Eigene domizilirte Wechsel sind dem üomiziliaten oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller...Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und, wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestiren. Wird die rechtzeitige Protesterhebung... | |
| 1857 - 408 pages
...(Wechsel-Ordnung Art. 24.). Ucber derartige Wechsel verordnet nun der Artikel 43. der Wechsel-Ordnung! Domizilirte Wechsel sind dem Domiziliaten oder, wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präscntircn... | |
| August Schiebe - Accounting - 1853 - 714 pages
...eigenen Wechsel bestimmt die Allg. DW»O. in Nrt 99: Eigene domicilirte Wechsel sind dem Domiciliaten oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domieilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und, wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu Protestiren.... | |
| Austria - Law - 1856 - 374 pages
...Handlungen, sowie über mangelhafte Unterschriften. Art. 99. Eigene domicilirte Wechsel sind dem Domiciliaten oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu Präsentiren und, wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestiren.... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - Civil service - 1857 - 458 pages
...fo wie über mangelhafte Unterschriften. Art. 99. Eigene bomicilirte Wechfel sind dem Domiciliaten oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zur Zahlung zu präfentiren und, wenn bie Zahlung unterbleibt, bort zu pioteftiien.... | |
| 1857 - 644 pages
...allgem. deutscheu Wechselordnung dem Domiziliaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Bezogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domizilirt ist, zur Zahlung zu präsentiren und bei nicht erfolgter Zahlung Protest zu erheben. . .. , > ." ' Die Protesturkunde ist... | |
| 1858 - 548 pages
...wenn eS daselbst zunächst heißt, daß eigene do» micilirte Wechsel dem Domiciliaten, oder falls ein solcher nicht benannt ist, dem Aussteller selbst, an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domicilirt ist, zu präsentiren und bei unterbleibender Zahlung dort zu protestiren sind, so hat hiermit... | |
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