| Bavaria (Germany). - 1885 - 622 pages
...Ablauf von zwei Jahren nach dem Tode des Verletzten bei dem zuständigen Vorstände angemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß der Entschädigungsberechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens... | |
| 1888 - 1010 pages
...dem Eintritt des Unfalls bei der dem Verletzten unmittelbar vorgesetztun Dienstbehörde anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, dass die Folgen des Unfalls erst später bemerkbar geworden sind, oder dass der Berechtigte von der Verfolgung... | |
| Bavaria (Germany). - 1888 - 630 pages
...zwei Jahre» nach dem Eintritt de« Unfall« bei dem zuständigen Vorstande anzumelden. Nach Ablaus dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft befcheinigt wird, daß die Folgen de« Unfall« erst später demerlbar geworden sind oder daß der... | |
| Hugo Rehbein, Otto Ludwig Karl Reincke - Law - 1889 - 880 pages
...Ablauf von zwei Jahren nach dem Tode des Verletzten bei dem zuständigen Vorstande angemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, dass der Entschädigungsberechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch ausserhalb seines Willens... | |
| Prussia (Germany) - Law - 1894 - 1006 pages
...vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls bei dem zuständigen Vorstande anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird , daas die Folgen des Unfalls erst später bemerkbar geworden sind oder dass der Entschädigungsberechtigte... | |
| Labor economics - 1896 - 564 pages
...des Unfallgesetzcs verjährt der Entschädigungsanspruch binnen 2 Jahren nach Eintritt des Unfalles, Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß die Folgen des Unfalles erst später bemerkbar geworden sind. Scheinbar würde dies im vorliegenden... | |
| Ludwig Lass - Accident insurance - 1899 - 678 pages
...Ablauf von zwei Jahren nach dem Tode des Verletzten bei dem zuständigen Vorstande angemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann...geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, dass der Entschädigungsberechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch ausserhalb seines Willens... | |
| R. Chrzescinski - Accident insurance - 1900 - 368 pages
...bei einer andern Verufsgenosfenfchllft oder bei der für den Wohnort des Entschädtgungsberechtigten zuständigen unteren Verwaltungsbehörde erfolgt ist....unverzüglich an die zuständige Stelle abzugeben und der Betheiligte davon zu benachrichtigen. Nach Ablauf der Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben,... | |
| Germany - 1901 - 296 pages
...anderen Bemfsgmossenschaft oder bei der für den Wohnort des Entschädigungsberechtigten zu» ständigen unteren Verwaltungsbehörde erfolgt ist. In solchem...unverzüglich an die zuständige Stelle abzugeben und der Betheiligte davon zu benachrichtigend) Nach Ablauf der Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben,... | |
| Bavaria (Germany). - 1901 - 1632 pages
...Entschädigungsberechligten zuständigen unteren Verwaltungsbehörde angemeldet werden. Nach Ablauf diefer Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft befcheinigl wird, daß der Enlschlldigungsberechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerhalb... | |
| |