Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Volume 3Johann Ludwig Klüber Palm und Enke, 1813 |
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... Hoorn ; datirt Wien den 15. Oct. 1814 . Es hat die Familie von dem Knesebeck zu Tyl sen , und durch sie der ... Hoorn Weerdt . Diese Ansprüche gründen sich auf einen mit Consens des Lehnherrn ge schlossenen ErbfolgeVertrag , und ein ...
... Hoorn ; datirt Wien den 15. Oct. 1814 . Es hat die Familie von dem Knesebeck zu Tyl sen , und durch sie der ... Hoorn Weerdt . Diese Ansprüche gründen sich auf einen mit Consens des Lehnherrn ge schlossenen ErbfolgeVertrag , und ein ...
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... Hoorn aber in früheren Zei ten bemeistert und sie der Familie Mylendonck so- wohl , als späterhin der Familie Knesebeck zu Tylsen widerrechtlich vorenthalten . Die Anlagen enthalten im kurzen Auszuge den Hers gang der Sache . Da nun ...
... Hoorn aber in früheren Zei ten bemeistert und sie der Familie Mylendonck so- wohl , als späterhin der Familie Knesebeck zu Tylsen widerrechtlich vorenthalten . Die Anlagen enthalten im kurzen Auszuge den Hers gang der Sache . Da nun ...
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... Hoorn ; 2 ) aus der Stadt Weerdt . Selbige hatte sonst ein Collegium regulirter Chorherren AugustinerOrdens , und noch zwei andere Klöster . 3 ) aus dem Flecken NiederWeerdt ; 4 ) aus der Probstei Kaysersbusch . Sollte dem Königreich ...
... Hoorn ; 2 ) aus der Stadt Weerdt . Selbige hatte sonst ein Collegium regulirter Chorherren AugustinerOrdens , und noch zwei andere Klöster . 3 ) aus dem Flecken NiederWeerdt ; 4 ) aus der Probstei Kaysersbusch . Sollte dem Königreich ...
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... Hoorn * ) . ( Von dem Herausgeber . ) ` Seit einer langen Reihe von Jahren hatte das hoch . stift Lüttich die successionsberechtigten Nachkommen aus dem Weiberstamm der ehemaligen Reichsgrafen von Hoorn von dem lehn , und ...
... Hoorn * ) . ( Von dem Herausgeber . ) ` Seit einer langen Reihe von Jahren hatte das hoch . stift Lüttich die successionsberechtigten Nachkommen aus dem Weiberstamm der ehemaligen Reichsgrafen von Hoorn von dem lehn , und ...
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... Hoorn , ih- res altväterlichen lehnbaren Stammgutes , gerichtlich und aussergerichtlich zu widersprechen . Aber durch schlaue Be- nugung der Schneckengänge , theils des lehnherrlichen , theils des reichskammergerichtlichen Proceßweges ...
... Hoorn , ih- res altväterlichen lehnbaren Stammgutes , gerichtlich und aussergerichtlich zu widersprechen . Aber durch schlaue Be- nugung der Schneckengänge , theils des lehnherrlichen , theils des reichskammergerichtlichen Proceßweges ...
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aber Abgaben Acten Adel allen andere Anton Günther articles auch baron de Humboldt bateliers beiden Beilage Bevollmächtigten bloß Cerclair changemens charge chemins de halage Cölln Cologne commerce commission centrale convention daher deren diese diesen dieß eben Ebendaselbst Einrichtungen embarcations erhalten ersten établi états riverains Fahrt find fleuve Francfort Freiheit Germersheim gezwungenen gleich Graf Gräfin Grafschaft Hoorn große Güter Hadamar hatte Herr Eichhoff Herrn Grafen Hollande Jahr jeder Knesebeck königl können l'art l'octroi Land Lehn Lehnfolge Lehnhof lich Lüttich machen Mainz Mannheim marchandises Mayence Moselle muß müſſen Mylendonck navigation du Rhin Neckar Neubourg nicht Nieuvenaer oben oder Oldenburg péage plénipotentiaire police procès-verbal receveur Recht règlemens règlement Reichs ReichsAdel relâche forcée Rhein rive rivières Schiffe Schifffahrt schon sera seront seyn sich sind soll sollen sollte Stadt Frankfurt station tarif teutsche teutschen Teutschland Theil tion übrigen Ueberschlag Unterthanen Walburg ward waren wenig werde wieder wohl würde zwei