Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Volume 3Johann Ludwig Klüber Palm und Enke, 1813 |
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... soll ; ihr Siß , Geschäftkreis , Verhälts niß zu den Uferherrschaften 2c . Hr . v . Humboldt ers klärt die preussische Zustimmung zu Abschaffung des ger zwungenen Umschlags . Fortsehung der Erörterung , - des in der ersten Sizung ...
... soll ; ihr Siß , Geschäftkreis , Verhälts niß zu den Uferherrschaften 2c . Hr . v . Humboldt ers klärt die preussische Zustimmung zu Abschaffung des ger zwungenen Umschlags . Fortsehung der Erörterung , - des in der ersten Sizung ...
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... soll , welche über denjenigen Flug festgesezt werden , zu dem er gehört . Der preussis · sche Bevollmächtigte erklärt , daß seine Regierung auch für die Mosel die für den Rhein gemachtên Bestimmungen annehme , mit Ausnahme deffen , was ...
... soll , welche über denjenigen Flug festgesezt werden , zu dem er gehört . Der preussis · sche Bevollmächtigte erklärt , daß seine Regierung auch für die Mosel die für den Rhein gemachtên Bestimmungen annehme , mit Ausnahme deffen , was ...
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... soll namentlich festgesezt werden ; doch haben Frankreich und Holland unter sich deshalb die näheren Bes ftimmungen , aber den allgemeinen Grundfäßen gemäß , ju verabreden . Der preussische Bevollmächtigte erhält den Auftrag , nunmehr ...
... soll namentlich festgesezt werden ; doch haben Frankreich und Holland unter sich deshalb die näheren Bes ftimmungen , aber den allgemeinen Grundfäßen gemäß , ju verabreden . Der preussische Bevollmächtigte erhält den Auftrag , nunmehr ...
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... soll . Die Artikel 1 bis 32 , betreffend die Rheinschiffahrt , werden abgelesen , nach a * ) Er befindet sich , als Beilage Num . 1 , bei dem Proz tocoll der 11. Sizung vom 22. März . - Beifügung etlicher Zufäge und Aenderungen ...
... soll . Die Artikel 1 bis 32 , betreffend die Rheinschiffahrt , werden abgelesen , nach a * ) Er befindet sich , als Beilage Num . 1 , bei dem Proz tocoll der 11. Sizung vom 22. März . - Beifügung etlicher Zufäge und Aenderungen ...
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... soll , nebß Instruction für fie ; a ) Weisung an den bisherigen Vorsteher der provisorischen OctroiVerwaltung , jener Commission diese Verwals tung am 1. Jun . zu übergeben ; 3 ) Auftrag an den gedachten Vorsteher , den bisherigen Ges ...
... soll , nebß Instruction für fie ; a ) Weisung an den bisherigen Vorsteher der provisorischen OctroiVerwaltung , jener Commission diese Verwals tung am 1. Jun . zu übergeben ; 3 ) Auftrag an den gedachten Vorsteher , den bisherigen Ges ...
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aber Abgaben Acten Adel allen andere Anton Günther articles auch baron de Humboldt bateliers beiden Beilage Bevollmächtigten bloß Cerclair changemens charge chemins de halage Cölln Cologne commerce commission centrale convention daher deren diese diesen dieß eben Ebendaselbst Einrichtungen embarcations erhalten ersten établi états riverains Fahrt find fleuve Francfort Freiheit Germersheim gezwungenen gleich Graf Gräfin Grafschaft Hoorn große Güter Hadamar hatte Herr Eichhoff Herrn Grafen Hollande Jahr jeder Knesebeck königl können l'art l'octroi Land Lehn Lehnfolge Lehnhof lich Lüttich machen Mainz Mannheim marchandises Mayence Moselle muß müſſen Mylendonck navigation du Rhin Neckar Neubourg nicht Nieuvenaer oben oder Oldenburg péage plénipotentiaire police procès-verbal receveur Recht règlemens règlement Reichs ReichsAdel relâche forcée Rhein rive rivières Schiffe Schifffahrt schon sera seront seyn sich sind soll sollen sollte Stadt Frankfurt station tarif teutsche teutschen Teutschland Theil tion übrigen Ueberschlag Unterthanen Walburg ward waren wenig werde wieder wohl würde zwei