Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, Volume 3Johann Ludwig Klüber Palm und Enke, 1813 |
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... Theil neh menden teutschen Höfe , an den kaiserlich - ô st- reichischen ersten Bevollmächtigten Herrn Fürsten von Metternich , wegen Niederfes * ) Sous n ° . 1 . ގ hung einer Commission zur Entscheidung der streitigen Fragen über die 277.
... Theil neh menden teutschen Höfe , an den kaiserlich - ô st- reichischen ersten Bevollmächtigten Herrn Fürsten von Metternich , wegen Niederfes * ) Sous n ° . 1 . ގ hung einer Commission zur Entscheidung der streitigen Fragen über die 277.
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... Theil nehmenden teutschen Höfen , Sr. fürstlichen Gnaden den Herrn Fürsten von Metter . nich diese Actenstücke durch den k . t . Geheimenrath Frei Herrn von Hügel Exzellenz , wenn gedachtes Archiv sich , wie man behauptet , in Frankfurt ...
... Theil nehmenden teutschen Höfen , Sr. fürstlichen Gnaden den Herrn Fürsten von Metter . nich diese Actenstücke durch den k . t . Geheimenrath Frei Herrn von Hügel Exzellenz , wenn gedachtes Archiv sich , wie man behauptet , in Frankfurt ...
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... Theil ihrer Spediteurs finden diese allgemein wohl thätigen Einrichtungen ihrem besondern Interesse nicht gemäß , und bestreben sich in einer unterm 21. Sept. lehthin datirten , aber später bekannt gewordenen Denk schrift Ausnahmen von ...
... Theil ihrer Spediteurs finden diese allgemein wohl thätigen Einrichtungen ihrem besondern Interesse nicht gemäß , und bestreben sich in einer unterm 21. Sept. lehthin datirten , aber später bekannt gewordenen Denk schrift Ausnahmen von ...
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... Theil geladene Schiffe auf dem seichten Main . fluß bis an dessen Ausfluß in den Rhein zu bringen , wo diefelben in ein für den Rhein passendes großes Schiff eingeladen werden ; und in diesem Sinne kann wohl die Stadt Frankfurt ...
... Theil geladene Schiffe auf dem seichten Main . fluß bis an dessen Ausfluß in den Rhein zu bringen , wo diefelben in ein für den Rhein passendes großes Schiff eingeladen werden ; und in diesem Sinne kann wohl die Stadt Frankfurt ...
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... Theil kann daher nicht verbunden seyn , seine Transporte im Stationshafen zur Umladung abzugeben , während ein Anderer die Erlaubniß hat , mit seiner La- dung an der Station vorbeizufahren ; es sind also nur zwei mit der • lich ...
... Theil kann daher nicht verbunden seyn , seine Transporte im Stationshafen zur Umladung abzugeben , während ein Anderer die Erlaubniß hat , mit seiner La- dung an der Station vorbeizufahren ; es sind also nur zwei mit der • lich ...
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aber Abgaben Acten Adel allen andere Anton Günther articles auch baron de Humboldt bateliers beiden Beilage Bevollmächtigten bloß Cerclair changemens charge chemins de halage Cölln Cologne commerce commission centrale convention daher deren diese diesen dieß eben Ebendaselbst Einrichtungen embarcations erhalten ersten établi états riverains Fahrt find fleuve Francfort Freiheit Germersheim gezwungenen gleich Graf Gräfin Grafschaft Hoorn große Güter Hadamar hatte Herr Eichhoff Herrn Grafen Hollande Jahr jeder Knesebeck königl können l'art l'octroi Land Lehn Lehnfolge Lehnhof lich Lüttich machen Mainz Mannheim marchandises Mayence Moselle muß müſſen Mylendonck navigation du Rhin Neckar Neubourg nicht Nieuvenaer oben oder Oldenburg péage plénipotentiaire police procès-verbal receveur Recht règlemens règlement Reichs ReichsAdel relâche forcée Rhein rive rivières Schiffe Schifffahrt schon sera seront seyn sich sind soll sollen sollte Stadt Frankfurt station tarif teutsche teutschen Teutschland Theil tion übrigen Ueberschlag Unterthanen Walburg ward waren wenig werde wieder wohl würde zwei