Staatskanzley. D. Johann August Reuß, auf Kosten der Stettinischen Handlung. Erster Abschnitt. Von den Beschwerden des Fürstlichen Hauses Hessendarmstatt wider verschie dene Schlüsse der französischen Nationalversammlung; wegen der im Elsaß geles. genen Gråfl. Hanau Lichtenbergl. Lande. 1. Schreiben des Herrn Landgrafen an die teut sche Reichsversammlung, vom 14. April und dict. 3. September 1790. Dictatum Ratisbonae die 3. Sept. 1790. per Moguntinum. Von Gottes Gnaden Ludwig X. Leutsche Staatsk, 26ter Theil, A Land Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Unsern freundlichen, günstigen und Hoch- und Wohlwürdige, Hochwohl- und Wohlgebohrne, Wohl- und Edle, Vestund Hochgelehrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ståne de zum Reichstag Gevollmächtigte Råthe Botschafter und Gesandte. Besonders liebe Herren und liebe Besone Dere! fus dem noch bey Lebzeiten und auf Befehl Unsers nunmehro in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden verfertigten im Anschluß befind lichen Promemoria werden die Herren und Dies selben beliebigst ersehen, wie sehr Wir durch die Französische Nationalversammlung an Unsern auf die heiligste Friedensschlüsse gegründeten Ges rechtsamen der im Elsaß gelegenen Gräflich Has nau- Lichtembergischen Lande beeinträchtigt zu werden beorohet und daher gemüssigt sind, die |